aktualisiert: 15.07.2012 12:04 Uhr
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HOFSTETTEN
Bauwagen darf nicht stehen bleiben
Für den Jugendtreff Hofstetten hofft Bürgermeister Ondrasch weiterhin auf Nachsicht des Landratsamts
Im Konflikt um die Zukunft des Hofstettener Jugendtreffs sieht sich Gemündens Bürgermeister Georg Ondrasch nicht in der Pflicht zu handeln, der bisherige Bauwagen sei Privatsache. Trotzdem sei die Stadt Gemünden bereit, den Jugendlichen zu helfen. Das Landratsamt sieht die Stadt sehr wohl in der Pflicht. In einer Stellungnahme bittet Ondrasch zum wiederholten Male, den Bauwagen als Jugendtreff der rechtlichen Lage zum Trotz zu genehmigen.
Kreisjugendpfleger Bernhard Metz hatte bereits im November festgestellt, dass die Stadt handeln muss: „Die Kommune muss dafür Sorge tragen, dass die Jugendlichen einen sicheren Treffpunkt, einen legalen Bauwagen nutzen können“, so Metz damals. Ondrasch hatte daraufhin im Februar beim Landratsamt um eine Sondergenehmigung für den Bauwagen gebeten. Das Landratsamt beschied, dass keine Duldung möglich sei, und forderte die Stadt auf, einen neuen Standort zu finden.
Im Mai bat Georg Ondrasch das Landratsamt erneut um eine Sondergenehmigung. Landrat Thomas Schiebel sagte dazu, er könne nicht verstehen, warum Ondrasch noch ein Schreiben mit der Bitte um eine Ausnahmegenehmigung schicke, wortgleich mit dem ersten und nicht unterschrieben. Schon damals betonte Schiebel, dass sich an der Rechtslage nichts geändert habe. Auf Anfrage der Main-Post, wie er nun verfahren wolle, teilte Ondrasch schriftlich mit:
„Als Bürgermeister bin ich nach wie vor der Meinung, dass die Jugend in Hofstetten den Bauwagen am bisherigen Standort behalten soll, der Standort war und ist geeignet. Appell an das Landratsamt Main-Spessart: Gnade (und Einsicht) vor Recht ergehen lassen und eine Ausnahmegenehmigung erteilen beziehungsweise eine Duldung aussprechen, eine Entscheidung mit Herz und Verstand für die Jugend treffen, anstatt auf der Rechtslage zu bestehen.
Ausgangslage: Der Jugendtreff am Bauwagen in Hofstetten ist eine private Initiative der Hofstettener Jugend, eine private Angelegenheit, es ist kein städtischer Jugendtreff, der Jugendtreff findet auf einem privaten Grundstück statt. Die Stadt Gemünden ist bereit, der Jugend in Hofstetten zu helfen, wenn Auflagen oder Bedingungen des Landratsamtes Main-Spessart am jetzigen Standort erfüllt werden müssen, zum Beispiel mit dem Angebot eines Pachtvertrages mit dem Grundstückseigentümer, mit der Einrichtung von sanitären Anlagen.
Der Bürgermeister sieht keine Pflicht der Stadt Gemünden, für einen privaten Jugendtreff ein Ersatzgrundstück zur Verfügung zu stellen. Ein solches Ersatzgrundstück wäre eine freiwillige Unterstützung der Stadt Gemünden, auch zu solch einer Hilfe wäre die Stadt Gemünden bereit, wenn sich kein anderes privates Grundstück als geeignet erweisen sollte und finden lässt und das Landratsamt Main-Spessart darauf besteht, dass der Bauwagen einen anderen Standort erhalten soll. Nächster Schritt: Entscheidung des Landratsamtes Main-Spessart zu Gunsten des Jugendtreffs in Hofstetten.“
Das sieht das Landratsamt anders: Zu dieser Erklärung von Bürgermeister Ondrasch teilte die Behörde mit, sie habe doch bereits entschieden, dass der Jugendtreff aufgelöst, und ein neuer Standort gefunden werden müsse. Der Jugendtreff liegt im Außenbereich und könne deshalb nicht genehmigt werden. Sonst könnte das Beispiel Schule machen, und andere Bauherren könnten sich darauf berufen.
Gegenüber der Main-Post sagte Ondrasch, es gebe in Hofstetten nur ein einziges freies städtisches Grundstück. Stadtjugendpflegerin Simone Vierkötter habe es den Jugendlichen schon einmal angeboten. Die Hofstettener Jugendlichen hätten das Grundstück in der Griesbergstraße jedoch abgelehnt, weil es gut einsehbar ist und in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnhäusern liegt. Abendliche Feiern wären deshalb schlecht möglich, was auch Ondrasch einräumte: „Das ist wirklich kein idealer Standort.“
Weiter hofft Ondrasch, dass das Landratsamt „rechtliche Grauzonen“ nutze, damit der Bauwagen auf dem Privatgrundstück bleiben kann. Dazu ist die Behörde in Karlstadt jedoch nach wie vor nicht bereit: „Die Sach- und Rechtslage hat sich nicht geändert, weshalb es bei der bisherigen Haltung verbleibt“, teilte Holger Steiger, der Sprecher des Landratsamts, mit.
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