publiziert: 13.10.2009 17:42 Uhr
aktualisiert: 13.10.2009 17:57 Uhr
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Marihuana im Wald gezüchtet

19-Jähriger wurde für täglichen Joint straffällig

(ka) Keine Freude hatte ein 19-Jähriger im vergangenem Jahr an 29 Hanf-Pflanzen. Ihre Aufzucht und Ernte brachten den langjährigen Cannabis-Raucher vor dem Jugendschöffengericht Gemünden eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ein. Die Staatsanwältin warf dem jungen Mann ursprünglich sogar den Handel mit 1050 Gramm Marihuana vor. Dies entspräche fast 36 Gramm reinem THC (Wirkstoff aus dem Hanf). Als „geringen Menge“ gelten 7,5 Gramm THC.

„Ich gebe alles zu, aber verkaufen wollten wir das Marihuana nicht, sondern selber rauchen“, erklärte der Arbeitssuchende. Schließlich habe er täglich geraucht. So rechnet er dem Richter vor, dass er und ein Schulfreund vom Gymnasium günstig an einen größeren Vorrat kommen wollten. Für 400 Euro hätten sie einem Bekannten aus Triefenstein die 29 Setzlinge abgekauft und Anfang Mai im Wald bei Urphar gepflanzt. Ohne große Pflege hätten sie die ausgewachsenen Pflanzen im Herbst eines Nachts geerntet. Trocknen sollte die Pflanzen, die mehr als zwei Müllsäcke füllten, der Verkäufer in Triefenstein.

Telefonüberwachung

Doch der wurde von der Polizei beobachtet. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Beamten neben getrockneten Hanfblüten auf dem Dachboden auch die noch in den Säcken wartenden Pflanzen des Angeklagten. Der Bekannte gab zwar seine „Kunden“ nicht preis, doch die Telefonüberwachung führte die Ermittler schließlich zu dem Schüler und seinen Freund.

„Wie viel es wirklich war, erfuhr ich erst aus der Anklageschrift“, sagte der heute 19-Jährige. Die Behauptung, das die Ernte (teilweise) verkauft werden sollte, stammt letztlich vom Verkäufer der Hanfpflanzen. Der hält sich derzeit in Asien auf, weshalb Richter Matthias Wienand auf die Vorladung verzichtete. Der Anklagepunkt „Handel“ wurde mit Zustimmung der Staatsanwältin in der Verhandlung eingestellt.

Tausende in Drogen investiert

Seit einem 16. Lebensjahr habe er praktisch täglich Cannabis geraucht, erklärt der inzwischen arbeitssuchende junge Mann dem Gericht. Dafür habe er seine Sparbücher geplündert, schätzungsweise um 5000 Euro in drei Jahren, und Ferienjobs gemacht. Trotz des regelmäßigen Konsums habe er im April 2009, als die Polizei die Wohnung seiner Eltern durchsuchte, mit dem Rauchen aufgehört, berichtete er. Ein Grund: Für den Ausbildungsplatz, den er in Aussicht habe, benötige er einen Führerschein.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass der regelmäßige Cannabiskonsum reifeverzögernd gewirkt habe und den damaligen Schüler auch auf dem Gymnasium scheitern ließ. Schädliche Neigungen lägen nicht vor, weshalb Jugendstrafrecht und erzieherisches Einwirken zu empfehlen seien. Die Zukunftsprognose falle äußerst positiv aus. Der Angeklagte komme aus einem gut bürgerlichen Elternhaus und seine Eltern unterstützten ihn. Leider fehle der Nachweis, dass der Cannabiskonsum auch wirklich vorbei ist.

Dauerarrest und Hilfsstunden

Dazu wird der junge Mann aber Gelegenheit bekommen, denn das Urteil lautet auf zwei Wochen Dauerarrest und 120 soziale Hilfsstunden sowie sechs unangekündigte Drogenscreenings (auf Staatskosten) und drei Termine bei einer Drogenberatung.

„Zur erzieherischen Wirkung gehört auch, jemanden vor weiteren Straftaten zu bewahren“, begründete Richter Matthias Wienand den Dauerarrest: „Sie sollen den Freiheitsentzug am eigenen Leib spüren.“

Das Urteil ist rechtskräftig.

    
    

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Die neuesten Kommentare

tribble (1 Kommentare) am 15.10.2009 02:35

Toll!

Toll, als ob's nichts wichtigeres gäbe im Leben als einen jungen Menschen die Zukunft zu zerstören. Seine Ausbildungsstelle oder Schulausbildung wird er ja wohl jetzt verloren haben!
(0)
meinung (275 Kommentare) am 14.10.2009 15:59

Eine Wahnsinnsstraftat

Was ist eigentlich passiert? Ein Volljähriger hat Pflanzen gezüchtet, die er für den eigenen Verbrauch verwenden wollte. na und?
(0)
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