aktualisiert: 31.01.2012 17:00 Uhr
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KARLSTADT
Polizisten zum Anfassen
Matthias Gerner und Stefan Kaiser kümmern sie sich bei der Polizei Karlstadt um die Belange der Jugendlichen
Matthias Gerner und Stefan Kaiser heißen die beiden Menschen hinter der grünen Uniform. Seit 2004 kümmern sie sich bei der Polizei Karlstadt um die Belange der Jugendlichen.
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Nah dran an den Jugendlichen: Matthias Gerner (links) und Stefan Kaiser sind seit 2004 die beiden Jugendkontaktbeamten bei der Polizei Karlstadt.Foto: Lucia Lenzen -
Alkohol ja, aber in Maßen: Ein Vollrausch ist weder cool noch notwendig, um erwachsen zu werden, sagen die Jugendkontaktbeamten der Polizei Karlstadt.Foto: ddp
Sie ist grün, in manchen Bundesländern mittlerweile auch blau, und auf ihren Schulterklappen beziehungsweise der dazugehörigen Mütze prangt der symbolträchtige Stern: die Polizeiuniform. Dass aber hinter dem grünen Männchen nicht nur der strenge Ordnungshüter, sondern auch ein Mensch steckt, mit dem man eigentlich ganz normal reden kann, ist gerade jungen Leuten meist nicht bewusst. Seit 2004 gibt es aus diesem Grund bei der Polizei Karlstadt zwei Beamte, die sich neben ihrem Schichtdienst eigens um die Belange von Kindern und Jugendlichen kümmern – mal repräsentativ in der grünen Uniform, mal ganz leger in Zivil.
„Mit den Jugendkontaktbeamten wollen wir Hemmschwellen abbauen und eine Vertrauensbasis schaffen“, sagt Thomas Miebach, Leiter der Polizeiinspektion Karlstadt, „sie sind sozusagen Polizisten zum Anfassen.“ Die Wahl fiel 2004 auf die beiden Polizeihauptmeister Matthias Gerner und Stefan Kaiser, heute 39 und 42 Jahre alt. Welche Voraussetzungen er und sein Kollege für den Job mitbrachten? „Man sollte offen sein für neue Medien, sich mit Themen wie zum Beispiel Jugendschutz oder begleitetes Fahren mit 17 auskennen und natürlich ein Interesse an jungen Menschen haben“, erklärt Matthias Gerner.
Denn gemeinsam mit dem Kollegen ist er Ansprechpartner für die Jugend, für Schulen, in seltenen Fällen auch für die Eltern. „In erster Linie kümmern wir uns um die Jugendzentren im Raum Karlstadt, Arnstein, Eußenheim und Zellingen, machen regelmäßig Hausbesuche oder beraten telefonisch“, beschreibt Stefan Kaiser.
Die Themen vor Ort sind dabei fast überall gleich: Angefangen vom legalen Moped schrauben geht es über das Thema Musik kopieren bis hin zu Fragen über Recht und Unrecht bei der Nutzung von Facebook. „Was mache ich, wenn ich auf Facebook gemobbt werde? Wer darf mein Bild abbilden? Wen und was kommentiere ich und was besser nicht“, beschreibt Matthias Gerner immer wieder gestellte Fragen. „Es sind kaum Hintergrundwissen und wenig Bewusstsein über die Ausmaße bestimmter Handlungen im Internet da“, so Gerner.
Besonderen Wert legen die Beamten auch darauf, die jungen Leute vor Veranstaltungen zu beraten. „Jugendliche sind oft überfordert: Zum Beispiel laden sie 50 Leute ein, und plötzlich stehen 250 auf der Matte, oder sie haben Betrunkene, die sie nicht wegbekommen“, erklärt Stefan Kaiser. Zu diesem Zweck gilt es, bereits vorher abzuklären: Wie soll es mit den Einlasskontrollen laufen? Gibt es Stempel für jedes Alter? Wie viele Ordner brauchen wir und wer könnte das sein? Wie sieht das Gelände aus? Gibt es Lücken?
Auch Alkohol ist nach wie vor ein Thema. „War ein Vollrausch mit Filmriss früher peinlich, ist er heute Vorsatz nach dem Motto: Heute knall ich mir die Birne zu!“, beschreibt Inspektionsleiter Miebach. Als Folge dessen Alkohol zu verbieten, bringe aber gar nichts, erklärt Stefan Kaiser. Wichtiger sei es, die Kontrolle zu behalten. „Wir sind uns darüber im Klaren, dass Jugendliche ihre Erfahrungen mit Alkohol machen werden und auch machen müssen. Dazu gehört natürlich auch einmal ein Rausch“, erläutert Matthias Gerner. Das müsse aber nicht unbedingt ein Vollrausch sein. Denn der ist weder cool noch notwendig, um erwachsen zu werden. Um das klar zu machen, ist es wichtig, nicht mit dem Zeigefinger herumzugehen und Vorschriften durchzudrücken, sondern Erfahrungen weiterzugeben. „Sonst heißt es: Das ist ja wie bei meinen Eltern“, so Miebach.
Erfahrungswerte gibt es zum Beispiel beim Umgang mit dem sogenannten Erziehungsauftrag. Mündlich oder mit einem Formular können Eltern vertrauenswürdige Personen über 18 Jahre mit der Beaufsichtigung ihrer minderjährigen Kinder beauftragen (siehe Infokasten). „Oft ist der Altersabstand aber zu gering, und es liegt kein Autoritätsverhältnis vor, sprich der 18-jährige Freund passt auf die 16-jährige Freundin auf“, beschreibt Matthias Gerner. Da es immer wieder zu Ärger kommt, haben sich einige Veranstalter dazu entschieden, den Zettel nicht mehr zu akzeptieren. „Das können sie mit ihrem Hausrecht auch begründen“, so Gerner.
Neben dem direkten Gespräch mit den Jugendlichen arbeiten die beiden Jugendkontaktbeamten mit Schulen und Gemeinden zusammen. So werden nicht nur jugendliche Intensivtäter genau beobachtet, sondern auch Treffpunkte im Dorf. Werden sie zum dauerhaften Ärgernis, müssen auch mal Bänke entfernt werden, um die Attraktivität zu schmälern. „Ein gutes Programm im Jugendzentrum ist immer noch die beste Prävention, um Saufgelage und Krawalle zu verhindern“, beschreibt Matthias Gerner. Dazu kommt, dass Ratschläge aus dem Mund des Jugendleiters eher angenommen würden als von den Eltern. Und auch das Gespräch mit einem Polizeibeamten hinterlässt eine andere Wirkung, als eine Standpauke von Mama oder Papa. „Was wir aber nicht wollen, ist eine Drohkulisse aufzubauen“, so Thomas Miebach. „Jugendliche machen viel Blödsinn – und sind dabei sehr kreativ – weil sie ihre Grenzen austesten wollen.“ Genau in diesem Entwicklungsstück, vom Kind zum Erwachsenen, wollen und sollen die Jugendkontaktbeamten mitwirken.
Wie ihre Arbeit ankommt, merken die Beamten, wenn die Jugendlichen anfangen, den Kontakt zu halten. „Wir haben zwar keine Facebook-Seite, aber wir sind per E-Mail zu erreichen und natürlich immer telefonisch“, sagt Stefan Kaiser. Beide Kanäle werden von den Jugendlichen genutzt – nicht nur für Fragen, sondern auch für Feedback. „Das ist natürlich schön“, sagt Matthias Gerner, „und wir merken, dass unsere Arbeit etwas bringt.“
Die Jugendkontaktbeamten Matthias Gerner und Stefan Kaiser der Polizei Karlstadt sind entweder unter ihren E-Mail-Adressen stefan.kaiser@polizei.bayern.de und matthias.gerner@polizei.bayern.de oder per Telefon unter Tel. (0 93 53) 97 41-0 erreichbar.
Der Erziehungsauftrag
Im Jugendschutzgesetz gibt es Alters- und Zeitgrenzen unter anderem für den Aufenthalt von Minderjährigen in Discos, Gaststätten und auf Festen. Einige dieser Grenzen können aufgehoben werden, wenn Eltern ihre Kinder begleiten oder einer anderen Person mündlich oder schriftlich einen sogenannten Erziehungsauftrag erteilen. Entsprechende Formulare gibt es im Internet. Die vertrauenswürdige Person muss über 18 Jahre alt und reif genug für die Beaufsichtigung von Minderjährigen sein. Sie sollte nicht unter Einfluss von Alkohol und Drogen stehen. Verstöße können eine Anzeige nach sich ziehen. TEXT: luc
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Die neuesten Kommentare
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ichhabsdochimmerschogsacht (59 Kommentare) am 02.02.2012 19:02
Ordnungshüter => Mensch.... das habe ich persönlich erlebt!!!!!!!! |
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franken2009 (20 Kommentare) am 01.02.2012 15:56
da kommen die beiden Polizisten ja recht...um das mit Recht und Gesetz und Augenmaß abzuschätzen, wenn der doofe Alkohol mal wieder eine Rolle spielt! Warum eigentlich Alkohol gibts denn nix anderes? Wie wärs denn mit BIONADE? Da gibts keinen Ärger und die schmeckt - übrigens 4 Geschmacksrichtungen
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DMA (696 Kommentare) am 01.02.2012 12:38
Schöndass hier tatsächlich mal ein paar Rechte dargestellt werden: wer eine personenberechtigte Person über 18 dabei hat, darf auch länger auf einer Veranstaltung bleiben. Aber warum nur akzeptieren manche Veranstalter dies nicht? Weil es Ärger gegeben hat. Und jetzt raten Sie mal, wer diesen Ärger gemacht hat? Richtig, die Polizei. Da soll es ja vorkommen, dass leicht alkoholisierten Jugendlichen (bereits über 16) Alkoholmißbrauch mittels branntweinhaltiger Getränke vorgeworfen wird (ohne jeden Beweis übrigens). Da werden dann Jugendliche unter Druck gesetzt damit sie etwas zugeben, was nicht gewesen ist (nämlich den Konsum branntweinhaltiger Getränke) um dann dem Veranstalter ein Bußgeld auferlegen zu können, weil der mit Sicherheit wieder harte Sachen an Minderjährige verkauft hat. Ich denke die beiden Herren sollten insbesondere in den eigenen Reihen mal Aufklärungsarbeit betreiben: Ab 16 darf man Wein und Bier trinken und auch diese führen zu entsprechenden Werten bei einer (nur freiwillig zulässigen) Alkoholkontrolle.Und nein ich phantasiere nicht: der geschilderte Fall ist real. |
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