publiziert: 31.01.2012 15:28 Uhr
aktualisiert: 31.01.2012 15:39 Uhr
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Schläge am Geburtstag

Auseinandersetzung am Busbahnhof: 19-Jähriger zu zwei Wochen Arrest verurteilt

Für schuldig hält das Jugendschöffengericht Gemünden einen 19-Jährigen aus Wertheim und verhängte zwei Wochen Dauerarrest. Er wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung an einem Altersgenossen verurteilt. Dieser musste wegen eines gebrochenen Kiefers eine Woche lang ins Krankenhaus. Der Angeklagte leugnete die Tat, doch nach den Aussagen von vier Zeugen war die Beweislast gegen ihn erdrückend.

Im Februar 2010 traf sich das spätere Opfer aus dem Raum Marktheidenfeld gegen 2 Uhr mit einigen Freunden am Adenauerplatz in Marktheidenfeld, um seinen Geburtstag zu feiern. Nach etwa einer halben Stunde kamen drei bis vier junge Männer auf sie zu. „Sie riefen etwas in einer mir unbekannten Sprache“, sagte ein Zeuge aus. Danach kamen sie auf das Geburtstagskind zu, schlugen ihn auf den Kopf und er ging zu Boden.

Als die Angreifer sich ein Stück entfernt hatten, rappelte sich der Geschädigte auf und rief ihnen etwas hinterher. Daraufhin machte die kleine Gruppe kehrt und attackierte ihn erneut. Sie schlugen so lange auf ihn ein, bis er erneut zu Boden ging, und traten weiter auf ihn ein, bis er sogar das Bewusstsein verlor. Einer der Angreifer hatte einen Kumpel des Geschädigten festgehalten, sodass er dem Freund nicht helfen konnte. Ein anderer verständigte den Rettungswagen.

Die Ärzte im Krankenhaus stellten eine Platzwunde an der Lippe und einen Kieferbruch, der operiert werden musste, fest. Der Geschädigte hat immer noch Probleme mit der Eisenplatte am Kiefer. Jeder der vier Freunde des Geschädigten, die als Zeugen geladen waren, sagten vor Gericht aus: „Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass der Angeklagte dabei war“. Dieser leugnete aber, dass an diesem Tag überhaupt in Marktheidenfeld gewesen sei. Vielmehr sei er, wie jeden Samstag, in seiner Stammdisko in Wertheim gewesen. Der Angeklagte konnte dafür jedoch keine Zeugen bringen.

Das Gericht betonte, dass „die Zeugen einen mehr als glaubwürdigen Eindruck machen“, und verurteilte den 19-Jährigen zu zwei Wochen Dauerarrest. Nach der Verhandlung versicherte die Mutter des Angeklagten, dass sie Berufung einlegen wird, um die Unschuld ihres Sohnes zu beweisen.

Von unserer Mitarbeiterin Carmen Amend
    
    

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»Alle 6 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

lobi (148 Kommentare) am 01.02.2012 16:01

Der "Käs"

-Beitrag reiht sich in seinesgleichen ein. Habe nur den *Blödsinnmoduseinschaltknopf* nicht sichtbar gemacht.
Jetzt mal ernst: Warum werden Gerichtsberichte so kommentiert und das von immer den selben "Verdächtigen"?
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mitchhucannon (881 Kommentare) am 01.02.2012 05:23

Sie sprachen...

"...eine Sprache, die der Geschädigte nicht kannte"...

Hier sieht man wieder mal das Gewaltpotential, welches in gewissen Kulturkreisen Gang und Gäbe ist. Ab ins nächste Flugzeug, One-Way-Ticket und fertig!
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DMA (696 Kommentare) am 01.02.2012 12:48

Aha

und auf welchen Kulturkreis schließen Sie aufgrund der überaus präzisen Beschreibung? Oder ist praktisch jeder Kulturkreis in dem nicht Deutsch gesprochen wird von Haus aus gewalttätig?
Alleine aus den Angaben des Berichtes lässt sich nicht einmal ausschließen, dass die Angreifer Deutsch sprachen und der Geschädigte eben kein Deutsch spricht (was wohl zugegeben eher unwahrscheinlich ist).

Sollte die Mutter in Berufung gehen, sollte man sich noch mal ernsthaft Gedanken machen ob eine gefährliche Körperverletzung (und die liegt hier vor, da gemeinschaftlich begangen - ich hoffe den Fehler hat die MP und nicht die Justiz gemacht) nicht ein härteres Strafmaß erfordert.
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lobi (148 Kommentare) am 01.02.2012 14:44

geh mal in den Spessart

dort versteht man die Menschen auch nicht, wenn sie richtig Dialekt sprechen, z.B. Frammersbach, Lohrhaupten, Ruppertshütten etc.
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Richie54 (59 Kommentare) am 01.02.2012 15:00

lobi

Des war jetzt "Käs"
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