publiziert: 08.02.2012 14:23 Uhr
aktualisiert: 08.02.2012 15:16 Uhr
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Trotz bringt 75-Jährigen vor Gericht

Rentner fälschte Ausweis, sieht aber keine Schuld

Dass Uneinsichtigkeit und Trotz zu einer Gefängnisstrafe führen können, erfuhr ein 75-jähriger Rentner. Weil er gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, musste er sich vor dem Amtsgericht Gemünden wegen eines gefälschten Ausweises verantworten. Doch auch im Gerichtssaal sieht sich der Angeklagte absolut nicht im Unrecht.

Dabei ist die Sache klar: Der Gemündener parkte mit einem geliehenen Auto auf einem Behindertenparkplatz, obwohl er keinen Behindertenausweis hatte. Stattdessen nahm er den Ausweis, den er in dem fremden Fahrzeug fand, und legte ihn so vor die Windschutzscheibe, dass der Name des eigentlichen Eigentümers verdeckt war. Das erklärte eine Polizistin vor Gericht.

Von Polizistin zur Rede gestellt

Da der Beamtin der verdeckte Ausweis merkwürdig vorkam, stellte sie den Rentner zur Rede, als dieser zu dem Fahrzeug zurückkehrte. Doch der Gemündener stellte sich stur und wollte das Papier nicht zeigen. Stattdessen versuchte er, ihn zu zerreißen. Als er das Papier schließlich dann doch der Polizistin und ihrem Kollegen gab, war ihnen schnell klar, dass es sich nicht um den Pass des Angeklagten handelt. Denn auf dem vergilbten Ausweis stand nicht der Name des 75-Jährigen. Und auch eine Nachfrage bei der Stadt Schweinfurt, die das Papier einst ausgestellt hatte, bestätigte das.

Ein klarer Fall also – doch der Angeklagte sieht das anders. „Ich habe keine Straftat begangen, sondern nur einen Fehler gemacht“, sagt dieser trotzig und wirft Gericht und Polizei vor, ihn ungerecht zu behandeln. Doch so rechtschaffen, wie er sich vor Gericht darstellt, ist der Rentner nicht.

Wegen versuchten Diebstahls und Urkundenfälschung ist der Gemündener bereits auffällig geworden. Zuletzt war er zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Weil die Bewährungsfrist noch läuft, rät der Staatsanwalt dem Angeklagten dringend, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Schließlich hatte er großes Glück, unter laufender Bewährung noch eine Geldstrafe zu erhalten.

Weiterer Gerichtstermin nötig

Doch weil auch diese gut gemeinte Mahnung den 75-Jährigen wenig interessiert, plädiert der Staatsanwalt für eine Freiheitsstrafe von drei Monaten – und zwar ohne Bewährung, weil der Angeklagte gezeigt habe, dass er sich davon nicht beeindrucken lasse. Weil der Rentner sich selbst verteidigte und bei einer möglichen Gefängnisstrafe ein Verteidiger Pflicht ist, wird ein neuer Gerichtstermin bestimmt.

kefe
    
    

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