publiziert: 02.12.2009 17:29 Uhr
aktualisiert: 03.12.2009 13:06 Uhr
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Wer spendiert Weihnachtsbraten?

Lohrer Tafel bittet um Unterstützung – Kreis der in Not Geratenen wächst

Wenn jemand Hartz IV bezieht, ein geringes Einkommen oder nur eine schmale Rente hat und am Ende noch Schulden abbezahlen muss, dann reicht das Geld oft nicht mehr für eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, teilt die Lohrer Tafel mit.

  • Um auch ärmeren Menschen einen Weihnachtsbraten zu ermöglichen, bittet die Lohrer Tafel um Spenden.
    FOTO DPA
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Laut Tafel-Projektleiter Michael Donath sind zurzeit 142 Berechtigungsscheine ausgegeben. Das bedeutet, dass gegenwärtig 200 Erwachsene und 126 Kinder samstags von 14.30 bis 16.30 Uhr mit Lebensmitteln versorgt werden. Jede Woche würden es mehr.

Die Initiatoren der Tafel-Aktion „Weihnachtsbraten“ wünschen sich, dass das Weihnachtsfest auch heuer wieder ein Fest der Freude für die Betroffenen wird. „Notleidende Alleinstehende, Alleinerziehende, Paare mit einem oder mehreren Kindern sollen vor einem Schweinebraten, Rinderbraten, Putenbraten, Ente oder Gans mit entsprechenden Beilagen sitzen und das Fest genießen können.“

Dazu wäre laut Donath pro Familie eine Spende von zehn bis 20 Euro notwendig. Wer in diesem Sinne helfen möchte, kann eine Geldspende überweisen auf das Konto Nummer 5983 bei der Raiffeisenbank Lohr (Bankleitzahl 790 611 53) unter dem Stichwort „Lohrer Tafel – Weihnachtsbraten“. Der Überweisungsbeleg wird Donaths Angaben zufolge vom Finanzamt anerkannt. Bei größeren Spenden bittet das Diakonische Werk Lohr, dass der Spender seine Postanschrift auf der Überweisung angibt, damit eine Spendenquittung ausgestellt werden kann.

Die Tafeln berücksichtigen bei den Einkommensgrenzen auch aktuelle gesellschaftliche Armutsgefährdungen. In Unterfranken sind folgende Einkommensgrenzen üblich: Alleinstehend: 677,50 Euro Alleinstehend + 1 Kind: 1048 Euro Alleinstehend + 2 Kinder: 1406 Euro (jede weitere Person + 350 Euro) Paar/2 Erwachsene: 1048 Euro Paar + 1 Kind: 1406 Euro Paar + 2 Kinder: 1764 Euro

(jede weitere Person + 350 Euro)

Wer unter diese Einkommensgrenzen fällt, kann in der Beratungsstelle der Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit, bei Michael Donath, einen Berechtigungsschein bekommen. Monatliche Schuldenraten können zusätzlich anerkannt werden. Bei Alleinstehenden beziehungsweise Senioren erkennt Donath außerdem Sonderausgaben an, zum Beispiel Medikamenten- oder Mietkosten.

Der Projektleiter betont, dass von den Scheinanwärtern grundsätzlich aktuelle Bescheide über Hartz IV, Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Unterhaltszahlungen und Schuldenstände benötigt werden. Derzeit melden sich laut Donath vermehrt Menschen mit geringem Verdienst beziehungsweise von Kurzarbeit Betroffene. Er ermutigt alle, die unter die Einkommensgrenzen fallen, sich zu melden.

Im Blickpunkt

Michael Donath berät in Lohr im neuen Tafelbüro, Ottenhof 21 bis 25, donnerstags von 8 bis 12 Uhr. Terminabsprachen sind in dieser Zeit nicht erforderlich. An anderen Wochentagen ist Terminabsprache nötig, Tel. (0 93 52) 6 06 42 48. In der Beratungsstelle in Partenstein, Bahnhofstraße 1, finden Beratungsgespräche nur mit Terminvergabe statt, Tel. (0 93 55) 97 57 90.

(agä/wde)
    
    

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