publiziert: 08.02.2012 17:58 Uhr
aktualisiert: 08.02.2012 18:05 Uhr
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Jugendschutz gilt auch im Fasching

Veranstalter tragen Verantwortung

In diesen Tagen bestimmen erneut Fasching oder Fastnacht für kurze Zeit unser Leben. Rathäuser sind erobert, Regeln werden außer Kraft gesetzt. Es wird möglich, in eine andere Rolle zu schlüpfen, Freiheiten zu genießen oder auch einmal über die Stränge zu schlagen. Und auch Kinder und Jugendliche wollen und sollen sich an diesen närrischen Tagen austoben und ihren Spaß haben.

Doch die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes gelten auch in der „närrischen Saison“, betont das Landratsamt Main-Spessart in einer Pressemitteilung. Veranstalter und Vereine sowie Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass diese Bestimmungen auch an Fasching eingehalten werden und damit der Spaß an den „tollen Tagen“ ungetrübt bleibt.

Die meisten Menschen konsumieren zumindest gelegentlich Alkohol. Besonders an Fasching wird erfahrungsgemäß ausgiebig gefeiert und auch mehr Alkohol getrunken. In der öffentlichen Diskussion nimmt derzeit der Alkoholkonsum Jugendlicher einen hohen Stellenwert ein.

Rund 20 Prozent der Jugendlichen aus Bayern im Alter von zwölf bis 17 Jahren trinken regelmäßig, also mindestens einmal pro Woche Alkohol. 18,5 Prozent der Jugendlichen geben an, in den letzten 30 Tagen mindestens einmal Rauschtrinken praktiziert zu haben. Wird aber Alkoholkonsum früh im Leben begonnen und in gesundheitsriskanter Weise fortgeführt, steigt die Wahrscheinlichkeit für alkoholbezogene Krankheiten und weitere Probleme.

Die Kommunale Jugendarbeit und das Staatliche Gesundheitsamt weisen deshalb darauf hin, dass Alkohol nicht in Kinderhände gehört. Der Jugendschutz erlaubt die Abgabe von Alkohol an Jugendliche erst ab 16 Jahren, Branntwein und branntweinhaltige Getränke (wie „Klopferli“) dürfen erst an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben werden.

Kein Schnaps beim Faschingszug

Um einem unkontrollierten Konsum entgegen zu wirken, ist bei den Faschingsumzügen die Abgabe „harter“ (branntweinhaltiger) Alkoholika durch die Zugteilnehmer untersagt. „Denken Sie daran, dass Sie als Veranstalter, Besucher oder Teilnehmer eines Faschingszuges von vielen Kindern und Jugendlichen beobachtet und gesehen werden. Sie haben einen großen Anteil an der Gestaltung des Faschingszuges. Betrachten Sie den Zug auch aus dem Blickwinkel unserer Kinder“, erklärt die Kreisjugendpflegerin Andrea Schön.

Alle wichtigen Informationen zum Jugendschutzgesetz sind in der Broschüre „Fasching und Jugendschutz“ und dem Flyer „Was darf ich?“ zusammengefasst.

Beide Flyer erhalten Interessierte unter Tel. (0 93 53) 7 93-15 02, oder per E-Mail bei Andrea.Schoen@Lramsp.de.

mk
    
    

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»Alle 7 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

93_h (3 Kommentare) am 09.02.2012 14:43

Bitte!! Es sieht keiner die Mühe die in die Wägen gesteckt wird

Wir besitzen immer fantasievolle Wägen, dann mach doch du "longdong" mal an so einem zug mit und geb überhaupt geld für wagen oder bonbons für die kinder aus (die bonbons werden ja so und so daheim in den mülleimer gekippt)...

Vielleicht sollte mal ein neues Gesetz erschaffen werden, kinder dürfen keine bonbons auflesen, denn das ist 100mal gefährlicher, jedes kind rennt vor den fahrenden Wagen und den Eltern stört das nicht mal, die findens ja noch klasse das ihre kinder sämtlichen müll von der Straße auflesen !!!!

Jeder Zugzuschauer sollte sich mal an die eigene Nase fassen und sich freuen, dass es so viele Gruppen gibt die 100 € für Wagen und Kostüm für die kleinen Kinder ausgeben!! Und dann wird man noch vor jeglichem Spaß abgehalten...
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longdong (2 Kommentare) am 09.02.2012 10:06

Alkoholzug !!!

Aus den beiden Kommentaren kann ich rauslesen, dass es denen nicht um den Faschingszug sondern ums saufen geht.
Meine Kinder und ich können gerne auf halbstarke Heranwachsende verzichten, welche volltrunkend und gröhlend auf einem Faschingswagen stehen.
Gebt euer Geld lieber für einen fantasievollen Wagen aus.
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93_h (3 Kommentare) am 09.02.2012 08:53

Faschingszug???

In Karlstadt wird kein Faschingszug mehr gefeiert, sondern ein lächerlicher Trauerzug...
wie siehts dann nächstes Jahr aus, ist dann nur noch Wasser erlaubt und für über 18 Jährige Säfte oder was??

Zudem dann trinkt man 2 flaschen sekt, das wirkt genauso wie Hartalkohol :D
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DMA (696 Kommentare) am 09.02.2012 07:16

Da sind sie wieder

die Pragraphenreiter vom Landratsamt, die einfach nicht kapieren, dass sie die eigentlich Schuldigen fürs zunehmende Komasaufen sind.

Kein Schnaps beim Faschingszug? Ne echte Schnapsidee
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noramau (20 Kommentare) am 09.02.2012 17:35

Schuld am Koma-Saufen

Das muss mir mal einer erklären, wieso das LRA schuld am zunehmenden Koma-Saufen ist. Im übrigen meine ich, wer Alkohol und Lärm brauch, um beim Faschingszug in Wallung zu kommen, dem fehlt schon einiges am rechten Verständnis.
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