publiziert: 22.02.2012 15:57 Uhr
aktualisiert: 22.02.2012 15:58 Uhr
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Ländlichen Raum fördern

LEADER-Förderanträge bis 23. März stellen

LEADER ist ein Förderprogramm der EU für den ländlichen Raum. Förderanträge müssen bis spätestens Freitag, 23. März, bei der LEADER-Geschäftsstelle vorliegen.

Durch LEADER sollen in ausgewiesenen Förderregionen Strategien und Projekte unterstützt werden, die einen Beitrag zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung des ländlichen Raumes leisten. Die EU und das Land Baden-Württemberg unterstützen solche Projekte mit Zuschüssen. Gefördert werden können kommunale und private Projekte unter anderem innerhalb des Aktionsgebietes Neckar-Odenwald-Tauber. Im Main-Tauber-Kreis sind die Gemeinden Ahorn, Assamstadt, Box-berg, Freudenberg, Großrinderfeld, Grünsfeld, Königheim, Külsheim, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim, Werbach, Wertheim (nur mit den Ortsteilen Reichholzheim und Sonderriet) und Wittighausen Teil dieser Gebietskulisse.

Bei den LEADER-Projekten sollen ganz besonders die „neuen Themen“ des ländlichen Raumes im Vordergrund stehen. Dabei geht es um den demografischen Wandel, die Sicherung und Belebung der Ortskerne, die Aufrechterhaltung der Nahversorgung, die Erhaltung und Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes und den Einsatz regenerativer Energien. Auch private Projekte können gefördert werden. Dabei kann es sich um die Gründung und Entwicklung eines Kleinstunternehmens handeln, aber auch um Projekte zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern. Gefördert werden unter anderen auch Maßnahmen in der Hotellerie und Gastronomie oder alternative Unterkunftsmöglichkeiten wie Radler- und Heuhotels. Hinzu kommt die Fördermöglichkeit von privaten touristischen Maßnahmen.

Infos bei der LEADER-Geschäftsstelle, Tel. (0 62 61) 84-13 81, oder beim Landratsamt, Tel. (0 93 41) 82-58 09

mm
    
    

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