publiziert: 22.02.2012 15:57 Uhr
aktualisiert: 22.02.2012 15:59 Uhr
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Mein TauBär: Ekeltiere

Wussten Sie das? Wenn Sie in einer Mietwohnung ein Ekeltier halten wollen, sollten sie den Vermieter um sein Einverständnis bitten. Schwierig. Die Meinungen über das, was ein Ekeltier ist, dürften weit auseinander gehen. Ich zum Beispiel finde schon Hunde ansatzweise eklig, weil die ihre Nase begeistert in jedes Urinpfützchen am Wegesrand tauchen.

Deshalb habe ich mal nachgeforscht und herausgefunden, dass es so etwas wie die Top Ten der Ekeltiere gibt. Ganz vorne dabei: Tauben. Die spielen aber in diesem Fall keine Rolle, weil sie selten in der Wohnung gehalten werden. Anders sieht das bei Ratten, Spinnen und Schlangen aus. Die finde ich zwar eher skurril als ekelerregend. Bei ihnen liegt das Problem wohl mehr in der sogenannten „Entweichungsgefahr“. Die Wohnung lässt sich schlecht weiter vermieten, wenn irgendwo zwischen Gipskarton und Mauerwerk eine giftige Viper residiert.

Kommen wir zu den wirklich ekligen Ekeltieren: Kakerlaken, Schmeißfliegen, Flöhe und Silberfischchen. Muss ich den Vermieter auch um Erlaubnis fragen, wenn ich diese Tiere eigentlich nicht halten will, sondern viel mehr von ihnen überrannt werde? Besser nicht. Wenn ich dem Vermieter mit so was komme, ekelt er sich am Ende noch vor mir. csc

    
    

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