publiziert: 08.02.2012 13:13 Uhr
aktualisiert: 08.02.2012 13:15 Uhr
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Sehnsucht nach der Heimat im Alkohol ertränkt

39-Jähriger verurteilt wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Beschädigung und Beleidigung

Nach dem Urlaub eines 39-jährigen Übersiedlers in seiner alten Heimat Kasachstan war für ihn nichts mehr wie zuvor. Frühere Gefühle traten wieder zutage mit der Folge, dass sich der gelernte Industriemechaniker, wieder in Deutschland, fortan nichts sehnlicher wünschte, als sich zurück in die Arme seiner Heimat zu flüchten.

Weil sein Verlangen vom Rest der Familie nicht geteilt wurde und er seine diesbezüglichen Pläne torpediert sah, tröstete er sich in seiner Verzweiflung mit Wodka. Und zwar so sehr, dass er auf sehr dumme Gedanken kam mit der Folge, dass er nun vorbestraft ist. Denn das Schöffengericht Tauberbischofsheim verurteilte ihn wegen vorsätzlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Hinzu kamen Trunkenheit im Verkehr sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, seine Fahrerlaubnis wurde eingezogen und eine Sperre von noch einem Jahr verhängt.

Und das kam so: Am 26. August 2011 gegen 23.15 Uhr setzte er sich – gut abgefüllt – ans Steuer und begab sich nach Lauda-Königshofen, dem Wohnort seiner Frau, die sich ob seiner Alkoholexzesse inzwischen von ihm getrennt hatte. Als er deren Auto am Straßenrand erblickte, rief er sie per Handy an: Sie sollte live miterleben, wie er seine Wut, wenn schon nicht an ihr, so doch zumindest an ihrem Auto auszutoben gedachte.

Gesagt, getan; allerdings demolierte er dabei nicht nur sein Zielobjekt, sondern schob dieses auch noch auf einen weiteren Wagen, der dadurch noch weit stärker in Mitleidenschaft gezogen wurde. An diesem entstand nämlich ein Schaden von rund 10 000 Euro, während der Schaden am Auto seiner Frau sich auf die Hälfte belief. Damit war sein Mütchen aber noch nicht ausreichend gekühlt. Denn der Angeklagte rastete darüber hinaus auch noch bei seiner späteren Festnahme aus, indem er sich nicht nur körperlich dagegen wehrte, sondern die Polizeibeamten auch noch beleidigte.

Offenes Geständnis

All das gab der Täter in seiner Vernehmung mit Hilfe einer Dolmetscherin auch zu, auch wenn er geltend machte, wegen diverser Blackouts aufgrund seiner Alkoholisierung sich nur noch an wenig zu erinnern. Das allerdings nahm ihm das Gericht – ebenso wie die Staatsanwältin und letztlich auch sein Verteidiger – nicht ab angesichts seines eher „moderaten“ Alkoholpegels bei seinen Taten und der nicht unerheblichen Strecke, die er vor dem Vorfall offenbar problemlos mit seinem Auto zu bewältigen vermocht hatte.

Es gab jedoch etliche Pluspunkte, die die Richter dem Mann bei der Strafzumessung zugutehielten. Da war nicht nur sein offenes Geständnis und die damit einhergehende Einsichtigkeit. Der Angeklagte hatte sich auch, wieder bei klarem Verstand, bei den Polizeibeamten schriftlich für sein unflätiges Verhalten entschuldigt. Auch wurde ihm strafmildernd seine Alkoholisierung angerechnet sowie der eigentliche Grund, warum es überhaupt zu dem Ganzen gekommen war. Als Letztes spielte noch eine Rolle, dass er inzwischen dem Alkohol abgeschworen hat, weshalb ihn seine Frau inzwischen auch wieder aufnahm.

Und weil der Angeklagte also mit einer positiven Sozialprognose aufwarten konnte, muss er seine Strafe nicht absitzen, sondern darf sich drei Jahre lang bewähren. Allerdings mit der Auflage, dass er baldigst eine Suchtberatung aufsucht und sich gegebenenfalls einer Therapie unterzieht, und dass er beginnt, den Schadensersatz für den Drittgeschädigten mit mindestens 4000 Euro in den nächsten zwei Jahren beginnt zu begleichen.

iha
    
    

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