aktualisiert: 19.11.2010 17:57 Uhr
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WILLMARS/WÜRZBURG
„Schändung kann nicht rechtens sein“
Schweinemaststall-Bau nahe Jüdischem Friedhof
(geo) Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hatte mit Urteil vom 19. Oktober über fünf Klagen gegen einen positiven Bauvorbescheid durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld entschieden (wir berichteten). Gegenstand der Verfahren waren im Wesentlichen die zu erwartenden starken Geruchsbelästigungen, die die Wohnbebauung und den Jüdischen Friedhof in Willmars, einen der größten im Lande, treffen werden.
Das Gericht hat nun, fast einen Monat später, die 105-seitige Urteilsbegründung dazu geliefert. Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Würzburg, die sämtliche Kläger in diesem Verfahren vertreten hat, nimmt in einer Presseerklärung dazu Stellung. In seiner Urteilsbegründung erkenne das Gericht die besondere Schutzbedürftigkeit des Friedhofes als Stätte jüdischer Religionsausübung zwar an. Allerdings müsse in Kauf genommen werden, dass auf dem Friedhof gelegentlich Gerüche aus der Tierhaltung ankommen werden. Dies gelte auch, wenn es den Juden dann aus religiösen Gründen verboten sein sollte, im Friedhof zu beten.
Gerichtlich gebilligt
Rechtsanwalt Wolfgang Baumann hält die Ausführungen in der Urteilsbegründung für wenig überzeugend. Seines Erachtens nach verstößt das Urteil gegen die im Grundgesetz verfassungsrechtlich abgesicherte Religionsausübungsfreiheit. In den Augen der Israelitischen Kultusgemeinden sei das Heranrücken einer Massentierhaltung mit Schweinen eine Schändung des jüdischen Friedhofs in Willmars, die jetzt auch noch gerichtlich gebilligt worden ist. Baumann wörtlich: „Was hilft es, wenn das Gericht die besondere Schutzwürdigkeit eines jüdischen Friedhofs anerkennt, daraus aber keine Konsequenzen für den tatsächlichen Schutz dieser Religionsstätte ableitet?“
Mit Lippenbekenntnissen zur besonderen Schutzwürdigkeit jüdischer Religionsausübung werde die Religionsfreiheit in Deutschland gekippt, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Verletzung religiöser Gefühle werde im Urteil einfach in Kauf genommen, „obgleich dem Landwirt andere Standorte von den Gemeinden angeboten worden sind“.
Dieses Urteil sei eine Präzedenzentscheidung zum Konflikt zwischen der Religionsausübung auf jüdischen Friedhöfen und heranrückenden Mastschweinemassentieranlagen, machte der Anwalt deutlich, „dieses Judikat darf auf gar keinen Fall Leitcharakter bekommen!“
Bis Mitte Dezember wird von den Klägern zu entscheiden sein, so das Anwaltsschreiben, ob die Berufungszulassung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München beantragt werden soll.
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