aktualisiert: 08.02.2012 17:54 Uhr
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BAD NEUSTADT
Angeklagter offensichtlich unbelehrbar
Schöffengericht verhängt für zwei Diebstähle zehnmonatige Freiheitsstrafe
„Eigentlich hätte man ja applaudieren müssen“, fanden einige Zuhörer, denen der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung aus dem Herzen gesprochen hatte. Der Angeklagte, der zum wiederholten Male wegen Diebstahls vor dem Schöffengericht stand, terrorisiere die ganze Rhön-Ortschaft, „klaue wie ein Rabe“ und sei unbelehrbar. Deshalb könnten seine Taten nur mit kurzen Freiheitsstrafen geahndet werden, für die es keine Chance auf Bewährung gebe.
Vergleichsweise gering war der Wert der Diebesbeute in den beiden Fällen gewesen. Beim ersten Anklagepunkt war der 55-Jährige vor gut einem Jahr durch eine unverschlossene Garage in einen Kellerraum in der Nachbarschaft eingedrungen und hatte dort acht Flaschen Dornfelder, ein schwarzes Nageleisen, Tiefkühlkost und Handschuhe im Gesamtwert von 60 Euro entwendet.
Beim zweiten Diebstahl stand ein Katzenkratzbaum im Zentrum der Begierde. Katzenfutter, Hartholzbriketts, eine Gasflasche und andere Gegenstände im Gesamtwert von 320 Euro nahm er bei einem „Besuch“ in einem zweiten Anwesen an sich, in dem gerade für einige Zeit niemand zu Hause war. Als die Bewohnerin dann zurückkehrte, forderte sie der Beschuldigte in einem Gespräch auf, ihre Anzeige zurückzunehmen, andernfalls werde er sie wegen Mordes (ein absolut haltloser Vorwurf, erwies die Zeugenvernehmung) anzeigen.
Außerordentlich schwierig gestaltete sich die Verhandlungsführung, da sich der psychisch auffällige Angeklagte respekt- und taktlos verhielt, immer wieder dazwischenplapperte, bis ihn der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung sogar des Saales verwies.
Wo es ging, verzögerte der Angeklagte das Verfahren, so war er beispielsweise nicht bereit seine Personalien anzugeben und forderte komplizierte Umwege zur Ermittlung seiner Identität heraus. Großen Erfindungsreichtum stellte er unter Beweis, als darum ging, die Wahrheit zu den Taten ans Licht zu bringen.
Viele Geschichten tischte er auf, er stellte Beziehungen zu einer Vielzahl von Personen her, die zum großen Teil als Zeugen vernommen werden mussten und nicht immer einen sattelfesten Eindruck hinterließen. Nach anderthalb Verhandlungstagen sah das Gericht die Vorwürfe als erwiesen an. Es hatte in der umfangreichen Beweisaufnahme nachvollziehen können, wie der Angeklagte jeweils in die Anwesen gelangt war und wo er welche Gegenstände hingebracht hatte. Vor allem der Weg des Katzenkratzbaums ließ sich eindeutig verfolgen. Fingerabdrücke auf den Rotweinflaschen lieferten ebenfalls klare Beweise.
Trotz seiner vom Sachverständigen bescheinigten Wahnvorstellungen war der Angeklagte in beiden Fällen voll schuldfähig. Als Gesamtstrafe, in der zusätzlich die Nötigung (Anzeigenandrohung) berücksichtigt wurde, verhängte das Gericht eine zehnmonatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Nicht verfolgt wurde die Drohung, die der Angeklagte während der Verhandlung ausstieß: Der Staatsanwalt möge seinen Strafantrag zurücknehmen, sonst werde der Angeklagte gegen ihn eine Anzeige wegen Rechtsbeugung stellen.
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