publiziert: 05.07.2010 16:49 Uhr
aktualisiert: 06.07.2010 15:22 Uhr
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Ausweichen ins „Raucher-Paradies“ Thüringen?

Nachbar-Bundesland hat ein Nichtraucherschutzgesetz, von dem die bayerischen Raucher jetzt träumen

(ak) Die Raucher in Bayern müssen ab dem 1. August mit dem wohl schärfsten Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland leben. Dagegen ist das benachbarte Thüringen immer noch ein „Raucher-Paradies“: Nach wie vor darf dort unter gewissen Voraussetzungen in Gaststätten geraucht werden.

Jetzt wurde ein erst seit Juli 2008 geltendes Nichtraucherschutzgesetz nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sogar wieder gelockert. Die Richter hatten im August 2008 nur zwei Möglichkeiten gelassen: Das Rauchen in allen Gaststätten zu erlauben oder es gänzlich zu verbieten.

Die Fraktionen von CDU und SPD entschieden sich für die erste Lösung: „Nach dem Urteil war ganz schnell alles wieder beim Alten,“ erinnert sich Susanne Sturm, Referentin für Gastronomie und Hotelerie bei der IHK in Erfurt. Das am 1. Juli 2008 in Thüringen in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetz wurde wegen der Richter-Entscheidung praktisch nie umgesetzt.“

In der Praxis sieht das nun so aus: In Thüringen darf in Restaurants, Kneipen, Cafés, Bars, Clubs, Diskotheken und Spielhallen geraucht werden, wenn ein Nebenraum vorhanden ist. Dieser Raucherraum muss entsprechend gekennzeichnet sein. Ein-Raum-Gaststätten sind dann vom Rauchverbot ausgenommen, wenn die Fläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt, keine Speisen zum direkten Verzehr zubereitet werden und Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.

„Bei uns stand sogar ein generelles Rauchverbot in Festzelten im Gesetz,“ erinnert sich Susanne Sturm. Nach der Gesetzesänderung vom Juni dieses Jahres ist auch davon nichts mehr übrig geblieben.

Ob es jetzt Raucher verstärkt aus Bayern nach Thüringen zieht, will Susanne Sturm nicht ausschließen. „Vielleicht profitieren ein paar Gaststätten in Thüringen, die direkt an der Landesgrenze liegen, vom strikten Rauchverbot in Bayern“, mutmaßt sie. Dementsprechend könnte es zu Umsatzeinbußen in bayerischen Gaststätten kommen. Die Gefahr eines ausgewachsenen „Raucher-Tourismus“ sieht Susanne Sturm allerdings nicht. „Niemand fährt 50 Kilometer, nur um in einer Kneipe eine Zigarette rauchen zu dürfen.“

    
    

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Die neuesten Kommentare

twipsy (50 Kommentare) am 06.07.2010 15:13

Recherche?

"Die Richter hatten im August 2008 nur zwei Möglichkeiten gelassen: Das Rauchen in allen Gaststätten zu erlauben oder es gänzlich zu verbieten."
Das ist falsch. Es wurde geurteilt, dass die Raucherlaubnis auf Mehrraumgaststätten die Einraumkneipen unter 75 qm benachteiligt.
Im übrigen kann ich nur zustimmen: Wer erst 50 km irgendwo hin fährt, um dann seinen Allerwertesten nicht 10 m aus der Kneipe bewegen zu müssen, dem kann man auch nicht mehr helfen.
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