publiziert: 22.12.2011 16:32 Uhr
aktualisiert: 22.12.2011 16:55 Uhr
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Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text SCHWEINFURT
Für Online-Betrüger sieben Jahre gefordert

Ankläger nennt den Angeklagten rücksichtlos – Verteidiger verlangen deutlich niedrigere Strafe

Das Verfahren am Landgericht ist als einzigartig in der Schweinfurter Justizgeschichte einzustufen: Es geht zwar um eine relativ kleine, lediglich fünfstellige Schadenssumme, aber um immerhin 628 geleimte Opfer. Die haben wegen der illegalen Geschäfte des 37-jährigen Angeklagten Anzeige erstattet. Am 29. Prozesstag diese Woche wurden – ein wenig überraschend – die Plädoyers gehalten.

Der Ankläger forderte wegen erwerbsmäßigen Betrugs in 403 übrig gebliebenen Fällen – Schadenssumme rund 50 000 Euro – eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die Höhe rechtfertigte der Oberstaatsanwalt hauptsächlich mit der Rücksichtslosigkeit des Angeklagten und dem langen Zeitraum seiner Betrügereien. Die beiden Verteidiger, mit denen der aus der Türkei stammende Angeklagte auch nicht spricht, beantragten ohne Zeitangabe eine deutlich niedrigere Haftzeit. Nächste Woche wird das Urteil gesprochen.

Der 37-Jährige aus Hessen ist der Betreiber des Online-Versandes „Gute Preise 24“. Ihm wird neben dem gewerbsmäßigen Betrug noch Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung zur Last gelegt. Seine Masche ist einfach, aber dreist: Laut Anklage hat er Automobilzubehör aller Art im Internet angeboten – gegen Vorkasse – aber den Käufern nie etwas geliefert.

18 Anklageschriften

Die erste Anklage wurde im April 2009 erhoben, 18 Anklageschriften sind es im Prozess. Die Akten füllen 107 Bände mit 17 000 Seiten. Sie stehen seit Prozessbeginn im Saal 137, auch bei anderen Verfahren. Die Bände immer wieder rauszutragen ist zu aufwendig. Dem Internetbetrüger haben Ermittler der Polizei nach langwierigen und intensiven Ermittlungen, in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, letztes Jahr das Handwerk gelegt. Der Mann aus Hessen wurde im August 2010 im Landkreis Rhön-Grabfeld verhaftet, wo seine Firma ihren Sitz hatte.

Lange davor hatten sich bereits viele Geleimte an die Polizei gewandt. Sie hatten zunächst über das Internet bei der Firma „Königsberger Automobile“ Autoersatzteile, Zubehör, Werkzeug und Motorenöl bestellt, gezahlt, aber nie eine Ware gesehen. In der Folge führte der Mann seine Betrügereien unter „Autoteile Heinkel“ in gleicher Manier fort. Monate später erfolgte der Wechsel auf den Namen „Gute-Preie 24“.

Ein Beispiel zur Vorgehensweise, beschrieben von einem der mittlerweile über 400 gehörten Zeugen: Autobatterie für 126,79 Euro bestellt, Geld am gleichen Tag per Vorabüberweisung geschickt, der Geldeingang bestätigt, aber nie eine Batterie geliefert, geschweige denn die geforderte Rückerstattung vollzogen. Und wenn sich ein Opfer beschwerte, wurden die Geschädigten zunächst vertröstet, bei weiterer Hartnäckigkeit „beschimpft, verhöhnt und selbst mit einer Anzeige bedroht“, führte der Staatsanwalt aus.

Geld ins Bordell getragen

Der Angeklagte, der laut Sachverständigem „immer Recht hat“ und bei Gegenwehr „ohne Rücksicht auf Verluste“ agiert, so der Ankläger, habe von den Geleimten sogar dreist gefordert, sie sollten eidesstattlich versichern, dass sie die Lieferung nicht erhalten hätten.

Dreist nannte er auch den Hinweis an Beschwerdeführer, dass der Polizeichef von Bad Neustadt Anzeigen gegen ihn, den Angeklagten, nicht annehme. Unter anderem deshalb war auch Verleumdung angeklagt. Das Geld der Opfer sei auf Konten des Angeklagten oder von Dritten geflossen, die er überwachte. Motiv für die nachgewiesenen Betrügereien seien hohen Steuerschulden, der Lebenswandel, wozu regelmäßiger Bordellbesuch zählt.

Im Gegensatz zum Ankläger meinte ein Verteidiger, dass sein Mandant den Betrug nicht von Anfang an geplant habe. Alle Zeugen hören zu wollen und zu schweigen sei sein Recht und dürfe ihm nicht angelastet werden. Das geforderte Strafmaß stehe in keinem Verhältnis zu dem, was Millionenbetrüger erhielten.

Eine Strafe „erheblich unter sieben Jahren“ forderte auch der zweite Verteidiger. Richtung Angeklagtem sagte er gleichwohl, dass er wegen des Schweigens auch gegenüber den Anwälten „nicht gut beraten war“. Der Angeklagte selbst blieb sich treu: Er sagte im letzten Wort nichts, schloss sich ausdrücklich nicht der Forderung seiner Anwälte an.

Von unserem Redaktionsmitglied Hannes Helferich
    
    

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