publiziert: 12.08.2011 15:38 Uhr
aktualisiert: 12.08.2011 16:48 Uhr
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Online-Betrugs-Prozess: Schriftprobe zur Klärung

Echter Pascal Lorentz kennt Angeklagten nicht

(sia) „Es kommt selten vor, dass Zeugen nicht nur aussagen, sondern auch noch arbeiten müssen“. Was die Vorsitzende Richterin der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Schweinfurt ansprach, waren die verschiedenen Unterschriftenproben und nach Diktat geschriebenen Texte, die der Zeuge leisten musste. Das sollte klarstellen, dass er nur zufällig so heißt wie ein angeblicher Geschäftsführer eines Internet-Handels und dass er mit dem angeklagten mutmaßlichen Betrüger keine Verbindung hatte.

Pascal Lorentz, mit tz: So hieß im Impressum einer Internet-Handelsfirma einer der beiden Geschäftsführer. Diese Firma mit Sitz in der Rhön soll Hunderte von Kunden betrogen haben, indem sie gegen Vorauskasse bestellte Autoteile und -zubehör nie geliefert hatte. Der 37-jährige Angeklagte soll, so die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, die Geschäftsführer „Pascal Lorentz“ und „Christian Berg“ erfunden haben, um sich, wenn ihm geprellte Kunden auf die Pelle rückten, zu verstecken.

Tatsächlich gibt es im schwäbischen Tübingen einen Pascal Lorentz mit tz, einen der Wenigen in Deutschland mit diesem Namen in dieser Schreibweise. Etliche Geprellte wollten auf der Suche nach ihrem Geld diesen vermeintlichen Firmen-Verantwortlichen telefonisch erreichen, um ihm gehörig die Meinung zu sagen. Ziemlich zeitgleich meldete sich auch die Kripo bei dem jungen Mann, um zu fragen, was er mit der Online-Firma zu tun habe.

Schreiben für den Staatsanwalt

Vor der Großen Strafkammer legte der Zeuge zum Beweis jede Menge Ausweise, Dokumente und Verträge vor. Er leistete unter Aufsicht des Staatsanwalts 30 Unterschriften und schrieb viermal einen diktierten Text, um einen Vergleich mit der Unterschrift auf einer Vollmacht zu liefern, die der angebliche Geschäftsführer „Lorentz“ dem Angeklagten ausgestellt haben soll, womit dieser ihn in Zivilklagen vertreten sollte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Vollmacht selbst unterschrieben hat. Alle Schriftproben werden ans Landeskriminalamt weitergeleitet, das sie grafologisch mit den Unterschriften auf den Vollmachten vergleichen wird.

„Ich hoffe, dass Sie nicht weiter belästigt werden“, wünschte die Kammervorsitzende dem Tübinger Zeugen Lorentz. Denn die Telefonanrufe der erbosten Online-Kunden hatten dem jungen Mann und auch dessen Mutter sehr zugesetzt.

Vor dem Gerichtssaal warteten weitere Zeugen. Der Mammutprozess, der Anfang Juni begonnen hat, wird wohl noch einige Monate dauern, wenn der Angeklagte weiter daran festhält, sich jeden mutmaßlichen Betrugsfall einzeln durch Zeugenauftritt nachweisen zu lassen.

    
    

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