aktualisiert: 20.10.2010 18:00 Uhr
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WILLMARS
Umstrittener Schweinemaststall darf gebaut werden
Gericht entscheidet zu Gunsten eines Landwirts
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Haltung von 1000 Tieren neben jüdischem Friedhof von Willmars (Kreis Rhön-Grabfeld) zugelassen.
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Urteilsspruch: Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Klage der Israelitischen Kultusgemeinde in Bayern gegen das Bauvorhaben des Landwirts abgewiesen, der einen Maststall mit 1000 Schweinen in unmittelbarer Nähe zum jüdischen Friedhof zwischen Willmars und Neustädtles plant.Foto: Friedrich
Erleichtert und erfreut ist Landwirt Thorsten Hofmann. Der Bau eines Schweinemaststalls für 1000 Tiere neben seinem Aussiedlerhof in Willmars sei für die Familie eine Existenzfrage, hatte er immer wieder betont.
Ganz im Gegensatz dazu wertet die Israelitische Kultusgemeinde in Bayern den Bau, der in Sichtweite des denkmalgeschützten jüdischen Friedhofs bei Neustädtles entstehen soll, als Affront. Für jeden Juden sei der jüdische Friedhof ein heiliger Ort. Doch der Maststall, ein sehr umstrittenes Projekt, darf nun gebaut werden.
Das Verwaltungsgericht Würzburg hat die Klage der Israelitischen Kultusgemeinde in Bayern gegen das Bauvorhaben des Landwirts abgewiesen. Wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch auf Anfrage sagte, lehnte die vierte Kammer nach jahrelangem Rechtsstreit den Antrag einer Allianz von fünf Klägern ab, den positiven Vorbescheid des Landratsamts Rhön-Grabfeld im Hinblick auf den geplanten landwirtschaftlichen Betrieb in Willmars aufzuheben.
Dies hatten die Kultusgemeinde und vier weitere Kläger gefordert. Deren Argumente richteten sich dabei im Wesentlichen auf die Geruchsbelästigung sowie die Unvereinbarkeit eines jüdischen Friedhofs mit einem Stall für 1000 Schweine in unmittelbarer Nachbarschaft. Zudem werde befürchtet, dass von der Tierhaltung eine Gefährdung des Trinkwassers ausgehe.
„Der jüdische Friedhof hat einen Schutzanspruch wie ein Wohngebiet. Die Grenzen werden nicht verletzt.“
Manfred Mohr, Anwalt der Landwirtsfamilie
Bei den fünf Klagen hatte es sich um baurechtliche Nachbarklagen gehandelt. Diese hätten nur dann Aussicht auf Erfolg gehabt, so Manfred Mohr als Anwalt der Landwirtsfamilie, wenn baurechtlich geschützte Nachbarrechte durch das Vorhaben verletzt werden. Nun sei das Gericht aufgrund vorliegender Gutachten zum Ergebnis gekommen, dass dies nicht der Fall ist. „Von dem Vorhaben gehen weder schädliche Umwelteinwirkungen aus, noch werde das Gebot der Rücksichtnahme verletzt.“ Der jüdische Friedhof, so Rechtsanwalt Mohr, habe einen Schutzanspruch wie ein allgemeines Wohngebiet. „Auch hier sind die Grenzen nicht verletzt.“
Mag die Entscheidung der vierten Kammer dem formaljuristischen Grundsatz Rechnung tragen, so lässt sie aber ethisch-moralisch Fragen offen. „Dieses Urteil ist katastrophal“, findet Michael Trüger vom Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern. Es sei für jeden frommen Juden, gelinde gesagt, „ein Schlag ins Gesicht“, so Trüger in einer ersten Stellungnahme. Denn es sei unzweifelhaft nicht mit der jüdischen Ethik vereinbar, dass in der Umgebung des Friedhofs ein Schweinemastbetrieb errichtet werde. Und für das Ansehen Deutschlands im Ausland sei dieses Urteil „nicht sehr vorteilhaft“.
Auch für den Vertreter der Klägerseite, Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, ging die Tragweite der Entscheidung des Würzburger Verwaltungsgerichts über diesen Einzelfall hinaus: „Das ist die Nagelprobe, ob jüdische Kultur in diesem Land eine Berechtigung hat oder nicht“, sagte Baumann. Zumal auch der Aspekt, andere Standorte für den Maststallbau zu prüfen, von dem Bauherrn gar nicht in Erwägung gezogen worden sei, „weil sie wohl nicht unmittelbar an den elterlichen Hof angrenzten“.
Enttäuscht von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigte sich Bürgermeister Reimund Voß in einer ersten Reaktion. „Ich hatte mir eine andere Entscheidung erhofft und gewünscht, um das Dorf vor Geruchsbelästigungen zu schützen und die Würde der auf dem jüdischen Friedhof bestatteten Menschen zu wahren.“ Und wie geht das Ortsoberhaupt nun mit dem Richterspruch um? Reimund Voß wartet zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab, um dann mit dem Gemeinderat zu prüfen, ob die Entscheidung der vierten Kammer zu akzeptieren ist oder ob doch Rechtsmittel eingelegt werden.
Wolfgang Baumann, der Anwalt der Kläger, hatte bereits am Ende der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Aussicht gestellt, in die nächste Instanz zu gehen. Und von Seiten der Israelitischen Kultusgemeinde war zu hören: Man werde erst das schriftliche Urteil abwarten und den Sachverhalt möglicherweise von der nächsten Instanz überprüfen lassen. So erscheint fraglich, dass die brisante Streitsache nun endgültig aus der Welt ist.
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durchschnitt (78 Kommentare) am 24.10.2010 11:43
das sind mir ja genau die richtigen...... die 30 jahre lang in der kirche ehrenanmtlich tätig sind - nur um es bei solchen gelegenheiten dann lauthals in der gegend herumzuposaunen. und ob es überhaupt noch löblich ist - für so einen verein - tätig zu sein, steht auf einem ganz anderem blatt. aber ich weiche vom thema ab...was ich sagen wollte - es gibt auch leute die 30 jahre lang ehrenamtlich arbeiten - und immernoch nicht begriffen haben, was das wort RESPEKT bedeutet. nächster punkt: "früher war die summe der großvieheinheiten in den ortschaften höher als heutzutage": ich glaub ja nicht, dass ein örtchen wie willmars - in seiner kompletten geschichte - mehr als 1000 schweine gleichzeitig gezüchtet wurden. willmars hat laut wikipedia momentan 651 einwohner (Stand Dezember 2009) nur mal so als vergleich letzter punkt: natürlich darf man kritik üben - auch an ausländern, andersgläubigen, politisch anders gesinnten usw... es kommt halt nur drauf an, wie man es macht. wenn man sich dabei allzu plump und dämlich anstellt, ist es kein wunder, dass man in die braune ecke gedrängt wird PS: werfen sie mir jetzt auch vor, ich hätte keinen respekt vor ihnen? wenn ja, dann haben sie recht - respekt muss man sich nämlich verdienen |
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mg112 (76 Kommentare) am 22.10.2010 20:40
@deltatangonur zu Ihrem verständnis: früher war die Summe der Großvieheinheiten (denn so nennt man die menge der Tiere ) in den Ortschaften höher wie heutzutage.Überhaupt stirbt die Tradition mit dem Sterben der Landw.Höfe aus.Ach nochwas,wahrscheinlich verstehe ich mehr von Respekt wie Sie,da ich in der kirche seit 30jahren ehrenamtlich tätig bin! und überhaupt immer alles über den braunen kamm zu scheren oder zu erinnern,wie Sie es andeuten,ist nicht mehr zeitgemäß.kein wunder das in unserem land nichts vorangeht wenn nur zurück geschaut wird...... |
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deltatango (185 Kommentare) am 22.10.2010 16:46
@mg112Ihre Gesinnung war vielleicht mal vor 1945 angesagt, und sogar ich dachte, daß inzwischen eine differenziertere Gesinnung der früher mal recht häufig anzutreffenden braunen Häme Platz gemacht hätte.Stimmt, in der Rhön, da wo auch ich herkomme, wurden früher die Toten um die Kirche herum in Dorf begraben und niemand hat sich an der Landluft gestört. Aber da hatten die Bauern meist nur eine Sau, die zum Winter hin geschlachtet wurde und keiner, wirklich keiner, hatte 1000 Stück Vieh. Was Sie nicht verstehen, wahrscheinlich nicht verstehen wollen, daß es hier um Respekt geht. Respekt vor dem Mitmenschen, Respekt vor den Toten und Respekt vor Menschen, die in an ihrer religiösen Tradition festhalten wollen, auch wenn sie ihren Gott anders benennen als Sie das vielleicht tun. Es geht auch nicht darum, daß jemand in die Stadt ziehen soll, wenn ihm das Gekrähe eines Gockels nicht passt , schliesslich kann man einen Friedhof nicht einfach einpacken und mitnehmen. Ihre Argumente sind falsch und ihr Nachsatz einfach schäbig. |
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christel2 (451 Kommentare) am 21.10.2010 21:48
1. genauer lesen,Sie Oberstreuer, für mich ist es wertfrei! 2. Ich finde, Herr Stock hat gut geschrieben |
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Gipsy45 (79 Kommentare) am 21.10.2010 21:47
Zu feige?Vermutlich stinkt besonders den meisten Willmarsern der geplante Schweinmastbetrieb und nun verschanzen sie sich hinter den Interessen eines jüdischen Friedhofs.Das eigentlich Bedenkliche an der ganzen Sache ist doch wohl, dass die Menschen so viel Fleisch essen wollen (viel mehr als ihnen gut tut!) und deshalb so viele Schweine gehalten und dann geschlachtet werden müssen. Auch hier gilt: Weniger wäre mehr. |
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