publiziert: 30.09.2010 11:01 Uhr
aktualisiert: 30.09.2010 18:24 Uhr
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Altes Krankenhaus: Gericht zwingt Stadt zum Bürgerentscheid

  • “Was die Uhr wohl schlägt in Sachen Gesundheitspark: Drei Gerichtsverfahren hängen am Verwaltungsgerichtshof München an, eines wegen Nichtzulassung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Alten Krankenhauses vor dem Verwaltungsgericht Würzburg.
    Foto: Waltraud Fuchs-Mauder
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Die Sensation ist perfekt: Die Stadt Schweinfurt muss das von den beiden Grünen-Stadträten Boberg und Schwab initiierte Bürgerbegehren akzeptieren und einen Bürgerentscheid zum Erhalt des alten städtischen Krankenhauses auf dem Areal des Gesundheitsparks durchführen. So hat es die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg nach der gestern durchgeführten mündlichen Verhandlung entschieden, wie die Richterin und Pressesprecherin Monika Kolenda mitteilt. Die Urteilsbegründung der Kammer steht noch aus.
Damit könnte die Stadt- und Wohnbau GmbH (SWG) als Bauherr, 100-prozentige Tochtergesellschaft der Stadt Schweinfurt, erheblich in die Bredouille geraten, sollte das Volk von Schweinfurt dem Bürgerbegehren zustimmen. Der im Rohbau stehende 1. Bauabschnitt ist nämlich – im sicheren Vertrauen auf den späteren Abbruch des Alten Krankenhauses – viel zu nah an dieses angebaut worden. Die erforderlichen Abstandsflächen seien nicht eingehalten worden, hieß es bei der einstündigen Verhandlung am Mittwoch. Dies bestätigte auf Anfrage auch der Jurist der Stadt Schweinfurt, Jürgen Montag. Natürlich sei man von der zugrunde liegenden Planung ausgegangen, nach der das Alte Krankenhaus abgebrochen wird.
Der Stadtrat hatte, obwohl das Bürgerbegehren mit 2499 Unterzeichnern die erforderliche Sechs-Prozent-Hürde genommen hatte, die Durchführung eines Bürgerentscheids Ende März abgelehnt. Begründung: Die gestellten Fragen und und Teile der Begründung genügten nicht den rechtlichen Anforderungen, wie der städtische Jurist Jürgen Montag seinerzeit sagte.
Dagegen legten die Grünen Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg ein. Dessen 2. Kammer gab ihnen nun Recht, der Bürgerentscheid ist nunmehr durchzuführen.
Für die Stadt bestätigte Jurist Jürgen Montag die Niederlage vor dem Verwaltungsgericht. Die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof sei nicht zugelassen worden. Man werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die innerhalb von zwei Wochen vorliegen dürfte, und dann entscheiden müssen, entweder Antrag auf Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof München zu stellen und dort auf eine andere Entscheidung zu hoffen – oder aber ohne weitere rechtliche Schritte den Bürgerentscheid durchzuführen.
Grünen-Stadtrat Marc-Dominic Boberg freut sich „riesig“ über den Ausgang des Verfahrens, dankt den vielen Unterzeichnern des Bürgerbegehrens, Rechtsanwalt Jochen Hofmann-Hoeppel und dem Gericht für dieses Ergebnis – und verweist auf eine ausführliche Würdigung desselben heute um 15 Uhr bei einer Pressekonferenz im Brückenbräukeller.

fan
    
    

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Die neuesten Kommentare

th.horling (92 Kommentare) am 02.10.2010 15:08

Rolle der SPD

Das Urteil ist nicht nur eine schallende Ohrfeige für Grieser, CSU und Co. sondern vor allem vor jene in der SPD, die diese Entscheidung mitgetragen haben. Der Bürgerentscheid sollte jetzt möglichst rasch stattfinden.
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christel2 (451 Kommentare) am 30.09.2010 17:51

an gras am 30.09.2010 17:44

Irgendwie scheinen Sie im falschen Film zu sein, haben Sie schon mal erlebt, daß ein saniertes Haus nur außen saniert wird und nicht innen? Halten Sie die Befürworter für blöd?
(0)
christel2 (451 Kommentare) am 30.09.2010 17:48

ich freue mich für

die Befürworter des Bürgerbegehrens. Schweinfurt hat durch den Krieg so viel historische Substanz verloren. Ich hoffe, daß das alte Krankenhaus einschl. der Bauhaus-Treppenanlage erhalten bleibt und ich hoffe, daß alle Befürworter am Entscheid teilnehmen. Das können - leider - nur die SW-er tun.
(0)
unbekannt (50 Kommentare) am 30.09.2010 17:44

Erhalten für Eulen und Fledermäuse... hääh?

Wenn das Gebäude, auch nur den kleinen Funken eines architektonischen
Reizes besäße, könnte ich mich für die Erhaltung des kolossalen Klotzes
erwärmen. Aber das Gebäude verfügt nicht darüber. Es ist in keinster Weise einmal mit dem historisch bedeutsamen Karl-Marx-Hof in Wien zu vergleichen... Es aber dennoch zu erhalten mit den ausgetretenen Treppenstufen und einer Ausstattung, die schon vor 30 Jahren total veraltet war, ist der blanke Hohn. Wem sollte das ziemlich heruntergekommene Gebäude auch als Aufenthalsort dienen... den Eulen und Fledermäusen grinsen grinsen grinsen
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frank23 (29 Kommentare) am 30.09.2010 14:26

Etwas genauer bitte

Das ist wirklich ein Hammer und eine dicke Watschn für Grieser, Montag, Mainka und Co. Das gleiche für diejenigen Stadträte, die sich dem Urteil der Stadtverwaltung anschlossen und die Zulassung des Bürgerbegehrens ablehnten. An dieser Stelle die Bitte um etwas mehr Genauigkeit. Die Zulassung hat nicht DER STADTRAT abgelehnt, sondern die Stadträte von CSU, prosw, Freie, einige SPDler, Rep. Geschlossen befürworteten nur Grüne und Linke die Durchführung des Bürgerbegehrens! Was nicht gleichzeitig die Befürwortung des Erhalts des alten Kranbkenhauses beinhaltet.
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