aktualisiert: 30.08.2011 15:38 Uhr
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SCHWEINFURT
Ebay und die Mauer des Schweigens
Freiheitsstrafe wegen Betrugs für ehemaligen Handyhändler aufgehoben – Geldstrafe wegen Datenfälschung bleibt
Ebay ist ein schwarzes Loch; zumindest aus Sicht polizeilicher Ermittler. Zwar wird dort ohne Zweifel viel getrickst, getäuscht und betrogen. Doch wenn man anschließend in Erfahrung bringen möchte, was, wer, wann ver- oder ersteigert hat, trifft man auf eine Mauer des Schweigens.
Bis zum Jahr 2010 gab es noch eine bei Potsdam angesiedelte Gruppe von „Onlineermittlern“, die nach Hinweisen von Polizei, Zoll oder Arbeitsagentur den Dingen auf den Grund gingen. Jetzt macht das ein zentral im irischen Dublin angesiedeltes „Fraud Investigations Team“, das sich zuständig sieht für die „Global Asset Protection“.
Für die Polizei ist die Zusammenarbeit mit dem selbst ernannten „Excellence Center“ auf der grünen Insel „so einfach wie 1, 2, 3“, behauptet Ebay. Sie muss ihr Anliegen nur online in eine vorbereitete Maske eingeben, den Versende-Button drücken und schon – passiert nichts.
Ein bisschen was passiert natürlich doch. Der zuständige Beamte erhält eine standardisierte AntwortMail als Eingangsbestätigung und wenn er sein Anliegen mehrfach über die Onlinemaske nach Dublin schickt, hat er irgendwann ganz viele solcher Eingangsbestätigungen in der Ermittlungsakte.
Aber noch lange keine verwertbare Antwort. Wenn man um diese Hintergründe weiß, versteht man, weshalb ein 31-jähriger Görlitzer, der 2005 in Schweinfurt mit seiner Lebensgefährtin einen Handyladen betrieb und 2009 wegen seiner Ebay-Marketingaktionen hierfür (und der nicht entrichteten Angebotsgebühren) zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wurde, im jüngsten Berufungsverfahren vom Vorwurf des Computerbetrugs wieder freigesprochen werden musste.
Nicht einmal ein Mindestschaden habe sich stichhaltig ermitteln lassen, so der zuständige Richter Döpfner der dritten kleinen Strafkammer am Schweinfurter Landgericht, obwohl doch diverse unbezahlte Ebay-Rechnungen in Höhe von fast 10 000 Euro vorlagen.
Ebay antwortet nicht
Ebay allerdings beantwortete polizeiliche Rückfragen zur genaueren Zusammensetzung der Schuldbeträge nicht. „Wir kriegen ja von Ebay nix“, klagte der Richter, der seit zwei Jahren auf eine einfache Gebührenaufstellung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus dem Jahr 2005 wartet, um die Rechnungen zu verifizieren. Richtig froh war er da schon, dass er einen 43-jährigen Potsdamer als Zeugen vorladen konnte, der bis Mitte 2010 neun Jahre lang als Onlineermittler für Ebay in Deutschland tätig war, ehe er mit der gesamten Abteilung „abgewickelt wurde“, wie er das nannte.
Zwar konnte er zum eigentlichen Sachverhalt nur wenig mehr beitragen, als die schon 2009 zur Erstverhandlung übermittelten Rechnungsunterlagen noch einmal zu erläutern – auch ihm fehlt heute der Zugang zu den alten Daten und insbesondere den damaligen Gebührensätzen. Aber er berichtete von 1400 bis 2000 Anfragen pro Jahr, die er auf seinem Schreibtisch hatte und die die ganze Potsdamer Abteilung auf Trab hielten, bis die lästige Ermittlungsarbeit „folgerichtig“ nach Dublin verlagert wurde.
Was Ebay letztlich für welche Leistungen in Rechnung gestellt hat und ob auf den Rechnungen vermerkte Gutschriftsbeträge letztlich für kostenlose Wiedereinstellungen von Auktionen gewährt wurden oder nur verbuchte Bankeinzüge betrafen, die dann doch geplatzt seien, ließ sich vor diesem Hintergrund nicht mehr zweifelsfrei ermitteln, wäre aber ein evidenter Baustein der Beweisführung in Sachen Computerbetrug gewesen. Dass der Angeklagte trotz dieser für ihn glücklichen Rahmenbedingungen nicht gänzlich ungeschoren davon kam, verdankt er einer Dummheit bei der Erstellung seiner Ebay-Konten, die er inzwischen ganz offensichtlich bereut. Seine Zugänge, zunächst stets auf eigenen Namen, aber mit wechselnden Adressen angemeldet, wurden durch Ebay immer wieder gesperrt, weil er – so die Ausführungen des Anwalts – in die Angebote „ein interaktives Formular auf der Basis von Javascript“ einflocht. Dies sei damals nicht gestattet gewesen, weil „zu viele Auktionen hierdurch gehackt wurden“, bestätigte auch der ehemalige Ebay-Mann.
Rechnung wird zum Fallstrick
Irgendwann gingen dem Angeklagten zu seiner Identität die aktuellen und früheren Meldeadressen zur Neige und er bediente sich des Namens und der Anschrift eines heute 73-jährigen Mannes aus Dresden, bei dem er zwischen dem 15 und 19. Lebensjahr gewohnt hatte. Dieser erhielt dann irgendwann eine saftige Ebay-Rechnung über 4754,30 Euro zuzüglich Inkassogebühren und ging damit zur Polizei. Das brachte die Sache letztlich ins Rollen. Eindeutig erfüllt sei damit der Tatbestand der „Fälschung beweiserheblicher Daten“, befand der Richter und folgte weitgehend dem Strafantrag der Staatsanwältin.
Sie hatte eine Geldstrafe von 75 Tagessätzen a 25 Euro gefordert, verhängt wurden deren 60, allerdings unter Bezugnahme auf eine schon 2005 verhängte Geldstrafe aus einem anderen Betrugsverfahren gegen den früheren Handyhändler, die dieser vollends bezahlt hatte und die ihm mit 20 Tagessätzen quasi „in Anrechnung gebracht“ wurde. Die Kosten der beiden Verfahren muss der Angeklagte zu einem Drittel mittragen, was ihn angesichts einer kürzlich angemeldeten Privatinsolvenz wenig schmerzen dürfte. Alle Parteien nahmen das Urteil an und verzichten auf Rechtsmittel.
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lohrermopper (189 Kommentare) am 31.08.2011 09:23
Ist eBay schuld ???wer öfters mit eBay zu tun hatte und Probleme mit Bewertungen, Zahlungen usw. hatte weiss schon lange, daß eBay sich sehr zurück hält und meist nur Standard-e-Mails verschickt und sich so ziemlich aus jeder Auseinandersetzung raushält.Das macht eBay nicht nur, weil eBay so will, sondern weil es eBay, gemäß der aktuellen Gesetzgebung auch kann. Das größte Dilemma bei eBay ist, daß man zur Anmeldung keine Identitätsprüfung braucht. Würde, z.B. eine Post-Ident-Identitätsprüfung zur Pflicht, wäre es schon viel schwieriger für Betrüger, eine eBay-Account zu erstellen. Tatsächlich schuld an diesem Dilemma ist unsere Regierung, die es seit über zehn Jahren nicht schafft, klare Gesetze oder Vorschriften für den Online-Handel einzuführen. Es ist sehr schade, daß über die Handelsplattform eBay fast nur negativ berichtet wird. Ich finde es einfach faszinierend, gebrauchte Sachen zu kaufen und zu verkaufen und sogar Produkte direkt in Hong Kong einkaufen zu können. |
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