aktualisiert: 08.02.2012 17:24 Uhr
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SCHWEINFURT
Gelder von Mandanten veruntreut
Nötig war in einem Fall die Zwangsvollstreckung
Da hatte der Herr Rechtsanwalt noch Glück, dass ihn die Polizei nicht vorgeführt hat zu seinem Termin vor dem Amtsgericht. Es war in diesem Fall nämlich nicht der Verteidiger, sondern der Angeklagte. In der Kanzlei sei der Termin in ureigener Sache versehentlich auf den falschen Tag eingetragen worden, entschuldigte er sich, nachdem er mit erheblicher Verspätung eintraf. Am Ende akzeptierte er ein Urteil über 7200 Euro Geldstrafe für die Veruntreuung von Mandantengeldern in drei Fällen.
Der älteste Fall geht noch auf D-Mark-Zeiten zurück. 2001 hatte der Rechtsanwalt knapp 8000 Euro aus einem Nachlass, die auf ein Anderkonto eingegangen waren, trotz mehrfacher Anmahnung nicht an seine Mandantin weitergeleitet. Diese musste gegen ihn klagen, um erst 2005 im Wege der Zwangsvollstreckung endlich zu ihrer Erbschaft zu kommen. Der Anwalt erklärte das mit einer damals „chaotischen Büroorganisation“. Er habe nicht ordnungsgemäß gehandelt, aber auch nicht vorsätzlich. Er habe das Versäumnisurteil akzeptiert. Dass seine Mandantin Klage eingereicht hatte, das immerhin hatte er mitbekommen.
Von einem anderen Mandanten hatte der Anwalt im Voraus 850 Euro Gerichtsgebühr erhalten, die aber nicht fällig wurden. Hier brauchte es zwar nicht vier Jahre aber doch auch zwei Jahre und neun Monate, bis der Mandant sein Geld zurück hatte. Der Rechtsvertreter verneinte auch in diesem Fall jeglichen Vorsatz, auch hier habe er „den Überblick verloren“.
Schließlich lagerten 31 500 Euro, der Pflichtteil eines Nachlasses, sechs Wochen auf einem Konto des Anwalts, ohne unverzüglich an die Mandantin weitergeleitet zu werden. Im Gegenteil, sie bekam auf ihre Nachfrage von ihm die Auskunft, das Geld sei „meines Wissens“ noch nicht eingegangen, er habe es nicht genau gewusst. Dies sei zwar „nicht optimal, begründet aber noch keinen Untreue-Vorwurf“, meint der Angeklagte. „Da gehen 31 500 Euro ein und man spricht nicht darüber“, fragt der Staatsanwalt. „Das klingt so kategorisch, noch kein Geldeingang“, meint der Vorsitzende.
Gegen den Strafbefehl, der wegen dieser Vorwürfe erhielt, hatte der angeklagte Anwalt Einspruch eingelegt. Laut zwei weiteren Anklagen wurden jeweils gut 1100 Euro nicht an die Mandanten weitergeleitet. Auch hier beruft sich der Anwalt auf Versehen, die auf sein Konto beziehungsweise der Kanzlei gingen. Zu diesen wurde das Verfahren eingestellt. Dafür beschränkte der Rechtsanwalt seinen Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Tagessatzhöhe, was zur Folge hatte, dass alle Zeugen ungehört entlassen werden konnten.
Was die Einkünfte des Rechtsanwalts mit jährlich 120 bis 150 Mandanten entsprechend seiner eigenen Angaben betrifft, konnte sich bei der Zuhörerschaft leicht größeres Mitgefühl einstellen: 1500 Euro netto im Monat. 180 Tagessätze a 40 Euro ergaben dann die Geldstrafe für Untreue in drei Fällen von 7200 Euro.
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