aktualisiert: 29.09.2010 18:27 Uhr
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SCHWEINFURT
Großer Aufmarsch der Juristen
9. Senat des Bayerischen VGH beim Ortstermin – In Würzburg geht's ums Bürgerbegehren
Auf dem Gelände des Alten Krankenhauses wird längst tüchtig gebaut, gleich neben diesem, Richtung Hennebergstraße, steht der Rohbau des ersten Bauabschnitts. Doch das 21-Millionen-Projekt beschäftigt weiter ein kleines Heer sicherlich nicht schlecht bezahlter Juristen und zwei Verwaltungsgerichte.
Mittwoch, 11 Uhr, in der Robert-Koch-Straße. Der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit dem Präsidenten Alexander Graf zu Pappenheim trifft mit ein paar Minuten Verspätung am höchst umstrittenen Objekt ein – und dort auf die Streitparteien und viele, viele Kollegen. Fritz Schäfer und Hannelore Schäfer-Gärdes sind mit ihrem Rechtsbeistand vor Ort, Ruth Schäfer mit dem ihren, die Stadt mit dem Baujuristen Jürgen Mainka, Vertreter des Bauherrn Stadt- und Wohnbau GmbH, Bau- und Projektleiter.
Was bei diesem Ortstermin des 9. VGH-Senats im Rohbau, dem Alten Krankenhaus, auf dem Gelände und in den Anwohnerstraßen so besprochen wird oder herauskommt, soll die Öffentlichkeit zunächst offenbar nicht interessieren. Auf Antrag des Anwalts von Fritz und Hannelore Schäfer wird die Begehung als „parteiöffentlich“ erklärt – das heißt, die Presse muss gehen.
Thema ist der Bebauungsplan, gegen den zwei Anwohnerklagen anhängen. Nach rund zwei Stunden fährt der VGH-Senat im Kleinbus zusammen mit den gewonnenen Erkenntnissen zurück nach München.
Nachmittags um 13.30 Uhr geht's vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg viel weniger geheimnisvoll zu. Rechtsanwalt Jochen Hofmann-Hoeppel erklärt namens der Schweinfurter Grünen, warum das von der Stadt Schweinfurt verweigerte Bürgerbegehren zum Erhalt des Alten Krankenhauses auf dem Areal des geplanten Gesundheitsparks zugelassen werden muss. Er weist zunächst die Auffassung der Stadt zurück, Stadtrat und OB seien den Aufsichtsratsmitgliedern der SWG nicht weisungsbefugt. Auch die Begründung des Bürgerbegehrens sei nicht zu beanstanden.
Das aber behauptet der Anwalt der Stadt, den Referent Jürgen Montag und Amtsleiter Gerhard Knöchel begleiteten. Es sei falsch, dass der Erhalt des Alten Krankenhauses weniger Kosten verursachen würde als ein Abriss und Neubau. Falsch sei auch die Behauptung der Denkmalwürdigkeit des Alten Krankenhauses, und es fehle der Hinweis auf das Kostenrisiko. Als das Bürgerbegehren beantragt wurde, seien bereits Rohbauarbeiten für 2,86 Millionen Euro vergeben worden. Bei einer Kündigung des Vertrages hätte der Unternehmer Schadensersatz leisten müssen. Auch auf nutzlose Bauleistungen und Planungskosten von rund 600 000 Euro sei in der Begründung des Bürgerbegehrens nicht hingewiesen worden. Dieses habe sich durch Zeitablauf erledigt, denn unstreitig stehe der erste Bauabschnitt schon.
Dem widersprach der Anwalt der Grünen entschieden. Von einem Bürgerbegehren könne keine 15-seitige Begründung mit ausführlicher Kostenkalkulation verlangt werden. Insbesondere widersprach er der Kostenargumentation der Stadt. Sie könne schlecht Klagen gegen das Gesamtprojekt ignorieren und ein Bürgerbegehren ablehnen, gleichzeitig aber ihrer 100-Prozent-Tochter SWG als Bauherrn einen viel zu geringen Sicherheitsabstand zum Alten Krankenhaus genehmigen, in der Hoffnung, dass es schon abgerissen wird, und für den Fall eines erfolgreichen Bürgerbegehrens Kostenverschwendung monieren. Der Tenor der Gerichtsentscheidung soll bald folgen.
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