publiziert: 18.03.2011 18:55 Uhr
aktualisiert: 18.03.2011 18:57 Uhr
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Hauptproblem Telefon-Abzocke

Verbraucherzentrale: Falsche Gewinnversprechen nerven die Leute am meisten
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Die häufigsten Beratungsgespräche in der Verbraucherzentrale Schweinfurt werden wegen unerbetener Anrufe zu angeblichen Lotterie- oder Gewinnspielabonnements geführt. Darüber informierte Stefanie Gold von der Verbraucherzentrale zum Weltverbrauchertag.

Dubiose Unternehmen versuchten dabei, an die Kontodaten ihrer Opfer zu gelangen, indem ihre beauftragten Anrufer behaupten, sie bräuchten diese, um ein kostenpflichtiges Abo zu stornieren. „Spätestens hier sollte man auflegen oder die Kontaktdaten des Anrufenden erfragen und notieren“, rät Stefanie Gold. Wer solche Anrufe erhält, sei mindestens Opfer unerbetener Telefonwerbung geworden. Derart Belästigte sollten sich sofort an die Verbraucherzentrale wenden „und im besten Falle Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Anrufs, sowie Name und Adresse des unerbetenen Störenfriedes gleich mitbringen“.

Oft folgen auf Werbeanrufe unberechtigte Kontoabbuchungen, immer häufiger würden die Forderungen auch über die Telefonrechnung eingezogen, sagt Gold. Um das Geld zurückzuholen, müsse Widerspruch bei der Telefongesellschaft eingelegt werden. Für Beschwerden gegen Telefonbetrüger sei die Bundesnetzagentur zuständig. Das entsprechende Formular ist unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder direkt bei einer der Beratungsstellen erhältlich.

Ein häufiger Beschwerdegrund der Kunden seien Gutscheine oder Gewinnzusagen, die ihnen in den Briefkasten flattern. Wer unsicher ist, ob versehentlich schon ein Vertrag zustande gekommen ist, soll mit seinen Unterlagen in die Verbraucherzentrale kommen, rät Stefanie Gold. Außerdem sei es sinnvoll, diese Briefe und Widerrufe (per Einschreiben) mindestens ein Jahr aufzuheben, um bei eventuellen rechtlichen Schritten Beweise zu haben. Um die Machenschaften der unlauteren Telefonwerber zu unterbinden, seien die Verbraucherzentralen auf die Hinweise der Betroffenen angewiesen.

Den Verbraucherzentralen wäre eine andere Lösung am liebsten: eine Gesetzesänderung, wonach ein telefonischer Vertrag einer schriftlichen Bestätigung bedarf, sagt Gold. Derzeit müsse bei Telefonwerbung lediglich die Nummer sichtbar sein und die Bundesnetzagentur könne Bußgeldbescheide ausstellen.

Die Beratungsgespräche wegen Abzocke übers Internet sind dagegen zurückgegangen. Woran es liegt – an besserer Information der Kunden, on sie sich selbst wehren oder die Betrügereien abgenommen haben – kann Stefanie Gold nicht beurteilen.

Von unserer Mitarbeiterin Cordula Ridder
    
    

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