aktualisiert: 20.02.2012 16:40 Uhr
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SCHWEINFURT
Log Polizist das Gericht an?
Verfahren wegen Nötigung eingestellt – Verteidiger: „Völlig einseitige Ermittlungen“
Kennt er den am Verkehrsvorfall beteiligten Rennradler? „Nein“, antwortet der 51-jährige Polizeioberkommissar dem Amtsrichter. „Das möchte ich protokolliert haben“, sagt der Verteidiger – aus gutem Grund. Auf den Vorhalt des Gerichts, dass der Rennradfahrer kurz davor selbst gesagt hat, dass beide sich kennen, dass sie zweimal in einer Rennradlergruppe zusammen unterwegs waren, fällt dem Polizisten doch ein, dass dem so ist.
Es ist nicht die einzige Merkwürdigkeit in dem Gerichtsverfahren gegen eine 53-jährige Hausfrau, die sich gegen einen Strafbefehl wegen Nötigung gewehrt hatte. Laut Anklage soll sie am späten Vormittag des 2. April letzten Jahres auf der Gunnar-Wester-Straße den Rennradfahrer ausgebremst haben, um ihn zur Rede zu stellen, weil er den Radweg nicht benutzt hat. Dieser sei dabei gestürzt und verletzt worden, sowie der Radlenker beschädigt worden. Nötigung, fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung lauten die Vorwürfe. 2000 Euro sollte die einkommenslose Hausfrau laut Strafbefehl zahlen und drei Monate den Führerschein abgegeben.
Zurecht? Keineswegs. In der mündlichen Verhandlung des Amtsgerichts offenbarten sich gewaltige Widersprüche. Lediglich der Vorwurf, dass die Frau den Rennradfahrer durch leichtes Schneiden zum Anhalten bewegen wollte, weil er ihr bei einer vorherigen Kollision – nach einem „Schlenker“ seinerseits in Richtung ihres Wagens – einen langen Kratzer in die rechte Seite gefahren habe, war nicht auszuräumen. Das Verfahren gegen sie, die seit 31 Jahren Auto fährt und noch nie auffällig war, wurde gegen eine 100-Euro-Geldauflage eingestellt.
Mit Handschlag begrüßt
Dass der flotte Radler eine ganze Reihe von Delikten und eine Ordnungswidrigkeit begangen haben könnte, ging aus Zeugenaussagen und Äußerungen des Radfahrers hervor. Ermittelt wurde nicht. Der Radfahrer bestätigte, das er die Autotür der Angeklagten geöffnet, sie „blöde Kuh“ (Beleidigung) genannt und geschubst (Körperverletzung) hatte. Nach dem Autofahrer, auf dessen Wagen er aufgefahren ist, hat er laut Zeugenaussagen auch geschlagen (Körperverletzung), als dieser ihn am Sattel festhielt, um ihn am Wegfahren zu hindern (versuchte Unfallflucht). All dies wurde in der Hauptverhandlung durch Zeugen belegt.
Laut der unwidersprochenen Anmerkung des Verteidigers hätte der Rennradfahrer zwingend den Radweg neben der Gunnar-Wester-Straße benützen müssen. Er tat dies nicht, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn wurde offenbar nicht eingeleitet. Denn – das ist der schlimmste Verdacht, der sich aufdrängt – der unfallbeteiligte Rennradler und der ermittelnde Polizist könnten sich gekannt haben.
Die Polizei hat nämlich nicht er gerufen, sondern die Angeklagte wegen des Schadens an ihrem Wagen. Er – obwohl angeblich gestürzt und durchs „Ausbremsen“ verletzt – wollte vielmehr wegfahren. Zuerst hinderte sie ihn daran, indem sie den Sattel festhielt, dann der Fahrer des Autos, auf das er aufgefahren war. Merkwürdig auch: Die Polizeistreife, die kurz nach dem Unfall vor Ort war, wies die Fahrzeuge nur an die rechte Seite, um Platz für den Verkehr zu machen – und fuhr weiter.
Im zweiten Streifenwagen, der deutlich später eintraf, saß dann der 51-jährige Polizeioberkommissar, den der Radfahrer mit Handschlag begrüßt und geduzt habe, sagen die Angeklagte und ihre 14-jährige Tochter. Nachdem der Rennradler am Weiterfahren gehindert worden war, habe er telefoniert. Der Verdacht: Er könnte mit dem ihm bekannten Polizisten gesprochen haben, damit dieser zur Sachverhaltsaufnahme erscheint – weshalb die erste Streife wieder weggefahren sei.
Laut der ersten Aussage des Polizisten kennt er den Rennradfahrer gar nicht. Der Rennradfahrer kennt aber den Polizisten, will ihn jedoch erst ein halbes Jahr nach diesem Vorfall kennengelernt haben, als er zweimal in ihrer Radgruppe mitgefahren sei. Nach Vorhalt durch das Gericht kennt der Polizeibeamte den Rennradler dann doch durch die Teilnahme an einer Fahrt Anfang Oktober 2011. Als er ihn noch nicht kennen wollte, sagte er, Radsportler trügen ja Helm und Brille, da sei es schwer, jemanden zu erkennen.
Radweg für Schulkinder
Dafür, dass der unfallbeteiligte Rennradler den verpflichtenden Fahrradweg nicht benutzt hatte, zeigte der rennradelnde ermittelnde Beamte sehr viel Verständnis. Dieser Radweg sei für Schulkinder et cetera geeignet, aber nicht für 40 Stundenkilometern schnelle Radsportler.
Bei seiner ersten Aussage hat der Polizist das Gericht jedenfalls nicht mit der Wahrheit bedient. Normalerweise bleibt das nicht ohne Folgen. Darüber hinaus „wurde absolut einseitig ermittelt“, meint der Verteidiger. Gericht und Staatsanwaltschaft widersprachen dem nicht. Und: „Niemand kann verstehen, warum sie (seine Mandantin) hier sitzt und nicht der Rennradfahrer.“ Das könnte noch kommen, wenn die Widersprüche und Merkwürdigkeiten dieser Verhandlung nicht einfach so hingenommen werden.
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»Alle 21 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare
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scaredboat (57 Kommentare) am 22.02.2012 19:32
mpppthi-erster Streifenwagen Shit makken?!war doch nur ein kleiner unfall den man privat aus der Welt schafen kann mit der Kohle!Wenn Ihnen an Strafttataufklärung soviel gelegen ist-also bitte !.Fährt Radler die Strecke regelmäßig (täglich oder als Tour)?Hat Autofahrerin Supergehör für Messchiebergrossen Unfallkratzer im Lack(hähähähähäh-?ich denk an die üblichen Parkplatzunfallfluchten:z.B. nix gehört! Hat die Autofahrerin eventuell auch eine Fahrerlaubnis für schwere Motorräder? Solche Verkehrsrowdys sind die schlimmsten!Trotz besserer Ausbildung und Kenntnis von Zweirädern eine echte Sau wenn auf vieren Unterwegs:6 Monate Stadelheim oder Bruchsal!Wie mein Bruder ,dem Karnickelmörder vom Heimstättenweg,! |
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mppthi (346 Kommentare) am 24.02.2012 13:35
an scaredboatdeinen kommmentar nach wohnst du in der füchsleinstr. |
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mc.iglo (205 Kommentare) am 21.02.2012 11:48
Gut aufbewahrenDen Artikel sollte man sich gut aufbewahren. Immerhin zählt die Aussage eines Polizisten mehr als die von 2 unabhängigen zeugen. Denn "welchen Grund sollte ein Polizist haben um zu lügen? Also wird er wohl die Wahrheit sagen." |
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dohahpt (39 Kommentare) am 21.02.2012 11:48
Kein Vertrauen!Ich hoffe immer, dass ich nie etwas mit der Polizeit zu tun habe. Man kann wirklich kein Vertrauen haben - siehe Vorall in Rosenheim und Rosenheim ist in Bayern wohl überall! |
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skymind (21 Kommentare) am 21.02.2012 13:16
Genau......weil ein Polizist mal Scheisse gebaut hat, stinkt gleich der ganze Verein - wie ich diese Pauschalurteile liebe... |
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