aktualisiert: 06.02.2012 19:04 Uhr
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WIPFELD
Rechtler über Bürgermeister verärgert
Peter Zeißner hat Fakten geschaffen: Gemeinde Wipfeld tritt als Verpächter der Mainwiesen auf – Rechtler wollen kämpfen
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Rudi Dahlfeld: »Sind 5000 Euro den Unfrieden im Dorf wert?«Katharina Winterhalter -
Franz Fischer: »Recht muss Recht bleiben.«Katharina Winterhalter -
Zwei Rechtler auf der Mainwiese: Der alteingesessene Winzer Franz Fischer (links) und Rudi Dahlfeld, der vor zehn Jahren sein Recht mit dem Kauf seines Hauses erworben hat.Fotos: Katharina Winterhalter
Wütend schlägt Franz Fischer mit der Faust auf den Tisch. „Der schafft das nicht, uns bis zum Ende seiner Amtszeit unsere Rechte wegzunehmen.“ „Der“ ist Bürgermeister Peter Zeißner und der hat es sich mit einigen Wipfeldern gründlich verscherzt. Zeißner ist der Meinung, dass die seit 1826 verbrieften Rechte erloschen sind, auf fünf großen Gemeindewiesen rechts und links des Mains Heu zu machen – weil die Flächen nicht mehr von den Rechtlern selbst, sondern von Pächtern gemäht werden. Der Bürgermeister stützt sich auf ein Gutachten, das Harald Schmitt von der Kommunalaufsicht im Landratsamt auf seinen Wunsch erstellt hat.
Nach Schmitts Rechtsauffassung verfallen Rechte, die nicht mehr genutzt werden. Eine Verpachtung sei zulässig, aber nur zeitlich begrenzt, zitiert er aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von 1991, das sich wiederum auf die Gemeindeordnung bezieht. Verpachte ein Rechtler sein Wiesennutzungsrecht langfristig – wie in Wipfeld – handle es sich um eine Übertragung. Das würde bedeuten, dass die Rechte auf den Pächter übergehen. „Da sind die Vorschriften restriktiv“, sagt Schmitt.
Rechtler wie der Winzer Franz Fischer und sein Nachbar Rudi Dahlfeld verstehen nicht, warum eine gut funktionierende Praxis nach so vielen Jahren plötzlich nicht mehr rechtmäßig sein soll. Sie wollen um ihre angestammten Rechte kämpfen, notfalls vor Gericht. Dazu bräuchten sie freilich einen Bescheid der Gemeinde, der noch nicht vorliegt. Der Bürgermeister erklärte auf Anfrage dieser Zeitung, dass die entsprechenden Mitteilungen in den nächsten Wochen an alle Betroffenen herausgehen. „Wir werden alle Rechte bis auf eines für erloschen erklären und das wird in den nächsten Wochen passieren“, gab sich Zeißner am Telefon sehr bestimmt. Bei dem einen handle es sich um einen Landwirt, der noch Kühe hat. Alle anderen Wipfelder haben ihre Viehhaltung schon länger aufgegeben.
Schreiben an die Pächter
Rudi Dahlfeld, der sein Recht erst vor zehn Jahren mit einem Haus in Wipfeld erworben hat, ärgert sich vor allem über die Vorgehensweise des Bürgermeisters. Der jüngste Anlass für seinen Unmut ist ein Schreiben der Gemeinde an die Pächter – das sind rund 15 Landwirte aus den umliegenden Gemeinden. Ihnen bietet Zeißner an, sie könnten die Flächen, die sie bislang gemäht haben, auch in den kommenden zwei Jahren pachten – aber nicht mehr von den Rechtlern, sondern von der Gemeinde als Eigentümer der Wiesen. Solange könnten die Landwirte auch die Zuschüsse aus dem Vertragsnaturschutzprogramm in Anspruch nehmen, bekannt als das frühere Wiesenbrüterprogramm.
Das Programm läuft bis 2013. Landwirte, die ihre Wiese später als üblich mähen, bis die dort lebenden Wildtiere gebrütet haben, erhalten daraus jährlich einen Zuschuss von 450 Euro pro Hektar. Aus den Zuschussanträgen kennt die Gemeinde die Namen der Pächter. Die Rechtler hatten sich nämlich mehrheitlich geweigert, diese Angaben zu machen. In zwei Jahren will die Gemeinde dann die Flächen neu ordnen.
„Die Gemeinde möchte die Pacht selbst einnehmen“, nennt Zeißner als Begründung für seinen Vorstoß. Bei 122 Rechten zu je 40 Euro Pacht im Jahr geht es um knapp 5000 Euro. Der Gemeinderat habe bereits im Frühjahr 2011 beschlossen, die Rechte einzuziehen und den Bürgermeister mit der Durchführung beauftragt. Auf die Frage, ob diese Summe den Unfrieden im Dorf wert sei, der schon jetzt deutlich spürbar ist, antwortet Zeißner, dass er angehalten sei, so viel Geld wie möglich für die Gemeinde einzutreiben.
Einige Rechtler wollen das so nicht hinnehmen. Rudi Dahlfeld sieht die Angelegenheit als Neu-Wipfelder ein wenig gelassener als die Alteingesessenen. „Jetzt wäre doch die Gelegenheit, die Sache mit allen Beteiligten einvernehmlich zu klären“, sagt er, „und nicht über den Kopf der Leute hinweg“. Franz Fischer, der insgesamt sechs Rechte hat, gibt sich kämpferisch. Der 60-Jährige will weiter forschen und verlangt Zutritt zum Gemeindearchiv. Irgendwo soll es nämlich ein Schriftstück über die Rechte geben, bei dem angeblich die entscheidenden drei Seiten fehlen, sagt Fischer. Zeißner sagt, er habe vor zehn Jahren mal davon gehört, aber es nie gesehen. Er kenne nur eine Mappe mit losen Blättern, könne die alte aber Schrift nicht lesen.
Franz Fischer hat im Staatsarchiv in Würzburg nachgeforscht: 1803 habe Nikolaus Müller, Bürgermeister von Wipfeld, vom Bayerischen Staat für 16 000 Gulden fünf Wiesen links und rechts des Mains gekauft und später an alle Gebäude, die eine Feuerstelle hatten, verteilt.
Dreidreiviertel Morgen
Ursprünglich gab es 129 Rechte, alle gleich groß: dreidreiviertel Morgen, also rund 6600 Quadratmeter. Damit es gerecht zuging, war diese Fläche auf die fünf Mainwiesen aufgeteilt – denn die sind von ganz unterschiedlicher Qualität. Auf der Seite von St. Ludwig hat die „Untere Altach“ guten Boden, die „mittlere Altach“ sumpfigen und die „Obere Altach“ trockenen. Auf Wipfelder Seite ist die Schlosswiese besser als die obere Wiese. Früher hat jeder Rechtler seine kleinen Stücke selbst gemäht, alle fünf Jahre wurden die Flächen gewechselt. Damals hatten die Rechtler noch einen Vorsitzenden, alle Angelegenheiten wurden regelmäßig auf Versammlungen besprochen.
Im Lauf der Jahre verpachteten die Wipfelder ihr Recht an große Landwirte von auswärts. „Das lief all die Jahre gut“, sagen Dahlfeld und Fischer. Anfang der Neunzigerjahre gab es einen ersten Versuch der Gemeinde, an die Rechte zu kommen, bis klar war, dass ein solcher Kauf nicht rechtens ist.
Für Zeißner ist die Sache erledigt, er hat mit dem Brief an die Pächter Fakten geschaffen. Harald Schmitt vom Landratsamt sagt, die Gemeinde müsse in jedem Einzelfall prüfen, ob die Rechte erloschen sind. Rechtler und Gemeinde sind nach dem Gesetz gleichrangig. Streitigkeiten sind vor dem Verwaltungsgericht Würzburg auszutragen.
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