aktualisiert: 06.02.2012 17:54 Uhr
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Vater verletzt Tochter – Drei Jahre Haft
Gefährliches Schütteltrauma bei Baby
(fan)
Die kleine Tochter ist gerade vier Wochen alt, als ihr Vater sie frühmorgens wickelt und füttert. Sie schreit trotzdem weiter, er kann sie aber nicht beruhigen. Da verliert er die Nerven, schüttelt sie fünf bis zehn Sekunden lang heftig, der Kopf wird vor und zurück geworfen. Das kleine Mädchen erleidet ein lebensgefährliches Schütteltrauma, wie im Leopoldina-Krankenhaus festgestellt wird. Das Baby überlebt zwar, aber welche Langzeitfolgen bleiben oder entstehen, ist jetzt noch gar nicht absehbar. Für diese „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ verurteilt das Schöffengericht Schweinfurt den 24-jährigen Vater zu drei Jahren Haft.
Nie hätte die 26-jährige Kindsmutter geglaubt, dass ihr Lebensgefährte zu einer solchen Tat fähig sei. Im April 2010 lernte sie ihn übers Internet kennen. Wenige Monate später zog er aus Österreich nach Schweinfurt. Mit der vierjährigen Tochter seiner Freundin kommt er gut zurecht. Mitte April letzten Jahres wurde dann die gemeinsame Tochter geboren. Beide Eltern kümmern sich um das Baby. Nachts wechseln sie sich mit Füttern und Wickeln des Kindes ab, sagt die Mutter als Zeugin vor Gericht.
In der Nacht zum 9. Mai letzten Jahres kümmert sich der Vater um das Baby. Er wickelt und füttert sie, der Säugling schreit aber weiter. Da schüttelt er die Tochter mehrfach stark, wie er der Mutter erst später auf ihr Drängen bei einer Fahrt zur Polizeidienststelle gesteht. Die Mutter bekommt von dem Vorfall nichts mit, sie schläft tief und fest. Später entdeckt sie einen blauen Fleck am Rücken der Tochter. Sie fragt ihn, ob etwas passiert ist – „Nein“, sagt er.
In der Folgenacht schreit das Baby oft, liegt morgens blass und apathisch im Bettchen. Die Hebamme. schickt die Mutter zum Kinderarzt, der das Mädchen als „neurologisch auffällig“ beschreibt, es bekommt einen Krampfanfall. Die Mutter wird mit dem Kind ins Leopoldina-Krankenhaus geschickt, wo der Arzt Einblutungen und Hirnverletzungen feststellt, die nicht von einem Unfall herrühren können. Diagnose: Schütteltrauma, lebensgefährlich.
Die Mutter fragt ihren Lebensgefährten wieder, was passiert ist. Er weiß angeblich nichts davon. Doch die Klinik hat die Polizei von ihrer Diagnose informiert. Bei der Fahrt zur Vernehmung gesteht der Vater schließlich auf das resolute Drängen seiner Freundin, dass er die kleine Tochter „geschüttelt“ hat. Das gibt er auch bei der Polizei an. Die Kindsmutter setzt den Kindsvater umgehend vor die Tür. Er geht zur Polizei, weil er jetzt ohne Dach überm Kopf ist – und wandert in Untersuchungshaft. Schließlich besteht für ihn als Ausländer ohne Wohnsitz nun Fluchtgefahr.
Obwohl er die Tat der Polizei wie der Mutter gegenüber eingeräumt hat, sagt der Angeklagte vor Gericht nichts zur Tat. Drei Jahre muss er im Gefängnis büßen. Seine Tochter aber wird mit höchster Wahrscheinlichkeit körperliche und/oder geistige Schäden von der Misshandlung davontragen – ein Leben lang.
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