publiziert: 31.08.2010 16:58 Uhr
aktualisiert: 31.08.2010 19:18 Uhr
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„Tote sind keine Kommissionsware“

Arzthelferinnen empört über Bestattungsdienst

Johanna S. (Name geändert), ist gestorben. Sie war über 80 Jahre alt, sie war krank, aber sie lebte noch in ihrer eigenen Wohnung. Ein Pflegedienst und die Familien ihrer Töchter kümmerten sich um sie. „Wir haben das gerne getan“, sagt der Enkel, „unsere Großmutter war ein wunderbarer, warmherziger Mensch.“

  • sind für den städtischen Bestattungsdienst die Verstorbenen.
    Foto: Gisela Schmidt
Bild von

Dass die alte Dame nach ihrem Tod vom städtischen Bestattungsdienst zur „Kommissionsware“ gemacht wurde, kam so:

Die Tochter von Johanna S. alarmierte den Hausarzt, als sie ihre Mutter morgens tot im Bett fand. Der Mediziner machte eine Leichenschau und stellte fest, dass Johanna S. einer Krankheit, an der sie seit einigen Jahren litt, erlegen war.

Die Familie entschloss sich, den städtischen Bestattungsdienst mit der Beisetzung zu beauftragen. Die Bestatter nahmen Johanna S. mit und bis zur Beerdigung blieb sie im Kühlraum des Hauptfriedhofs.

Nach der Beisetzung bekam die Familie der Verstorbenen die Rechnung des Bestattungsdienst, in der auch die Leichenschaugebühren des Hausarztes aufgeführt waren.

Wenig später traf in der Praxis dieses Arztes ein Schreiben ein. Unter dem Briefkopf der Stadt Würzburg teilte der städtische Bestattungsdienst dem Mediziner mit, dass ihm die Leichenschaugebühr von 63,75 Euro „in den nächsten Tagen“ auf sein Konto überwiesen werde.

Überschrieben war der Formbrief mit den fett gedruckten Worten „Abrechnung/Gutschrift von Kommissionsware“.

Die Arzthelferinnen, die das Schreiben bearbeiteten, sind heute noch empört. „Unsere verstorbenen Patienten sind keine Kommissionsware“, sagen sie, „so darf man tote Menschen doch nicht bezeichnen“.

Steffen Schmitt vom städtischen Bestattungsdienst gibt zu, dass der Begriff „Kommissionsware“ im Zusammenhang mit Verstorbenen „ein bisschen blöd klingt“. Aber „aus buchhalterischer Sicht“ handele es sich bei den Toten, um deren Beisetzung der Bestattungsdienst sich kümmert, nun mal „um Waren“, sagt er auf Anfrage der Main-Post.

„Das Kind muss ja einen Namen haben“

Steffen Schmitt vom städtischen Bestattungsdienst


Der Bestattungsdienst liste alle Dienstleistungen, die für die Verstorbenen erbracht worden sind, in einer Rechnung an die Angehörigen auf, sagt Schmitt. Dort tauche das Wort Kommissionsware nicht auf, versichert er.

Das erscheine „nur in den Abrechnungen“, die an die Arztpraxen verschickt werden. „Die Leichenschaugebühr ist für uns ein Durchlaufposten“, erklärt er, „dieses Geld steht den Ärzten zu und wird von uns eins zu eins an diese weitergegeben“.

Richtig glücklich ist Steffen Schmitt mit dem Begriff Kommissionsware nicht. „Aber das Kind muss ja einen Namen haben“, sagt er. Die Familie von Johanna S. ist entsetzt. „Tote als Kommissionsware zu bezeichnen ist eine unverzeihliche Respektlosigkeit“, sagt der Enkel.


Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
    
    

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»Alle 14 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

haubentaucher (19 Kommentare) am 02.09.2010 16:49

Beste Sommerlochgeschichte 2010

Herzlichen Glückwunsch!

Der 1. Preis für die beste Sommerlochgeschichte 2010 geht an

Giesela Schmidt;-)
(0)
murmelwolf (19 Kommentare) am 02.09.2010 15:23

Unsinnige Aufregung

Ich halte die ganze Aufregung auch für unsinnig.
1. Lese ich den Gebührenbescheid so, dass die Leichenschaugebühr als Kommissionsware bezeichnet wird, und nicht die Verstorbene;
2. wie bereits erwähnt: wenn zunächst die Arzthelferinnen empört über die "pietätlose" Bezeichnung waren, nicht die Angehörigen (weil die lt. Bericht gar nichts davon wussten) - warum steht das jetzt in der Zeitung?
(0)
Laeufer61 (373 Kommentare) am 02.09.2010 09:24

...nachstehende Dienstleistung...

@Martmar,

der konstruktivste Beitrag zum Thema bisher!

Nur Aufregen nutzt wenig - Verbesserungsvorschläge sind sonst allgemein selten mit Vorwürfen verbunden.
Vielleicht denkt die Stadtverwaltung ja wirklich über diesen Vorschlag nach grinsen

MfG
(0)
Martmar (193 Kommentare) am 02.09.2010 07:10

Kommissionsware..

auch ich halte diesen Begriff, wenn es um Menschen geht, für äußerst fragwürdig. Auch vor über 65 Jahren wurden Menschen Millionenfach mit buchhalterischer Gründlichkeit "vernichtet". Wenn man alte Dokumente davon sieht, dann friert einem das Blut in den Adern, so schrecklich Menschenverachtend und brutal war das! Mag sich vielleicht hier jemand über diesen "Vergleich" aufregen traurig , aber es geht einfach um den Begriff "Kommissionsware". Kein Mensch ist Kommissionsware, auch wenn es sich um die Abrechnung einer Leichenbeschau handelt. Liebe Stadt Würzburg - nehmt diesen Begriff einfach raus und schreibt einfach "Abrechnung/Gutschrift für nachstehende Dienstleistung". Denn es war letztendlich der letzte ehrvolle Dienst den man für einen Verstorbenen leistet. Vielleicht können damit alle besser leben zwinkern
(0)
menschenkind (826 Kommentare) am 01.09.2010 18:22

werter herr sebastian,

sie mögen das ganze zwar als "sommerloch" bezeichnen, vielleicht sind sie ja auch in diesem bereich medizinisch oder bestattungsmäßig tätig und für sie ist dieser ausdruck dann ok. aber es ist trotzdem ein fehlgriff, solch ein wort bei menschen zu verwenden. könnte man sich nicht mehr der deutschen sprache widmen, dann käme es vielleicht auch nicht zu solchen unstimmigkeiten und die menschen empörten sich dann nicht zu recht über solche ausdrücke. traurig

hochachtungsvoll menschenkind
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