publiziert: 12.02.2009 16:37 Uhr
aktualisiert: 12.02.2009 16:42 Uhr
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Anwalt unter Betrugsverdacht

Vorwurf: Zweifelhafter Umgang mit Abmahnungen und Wettbewerbsrecht

Wegen zweifelhafter Praktiken mit Abmahnungen nach dem Wettbewerbsrecht sind ein 44-jähriger Würzburger Rechtsanwalt und zwei seiner Geschäftspartner ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten. Wie Oberstaatsanwalt Dietrich Geuder auf Anfrage bestätigte, hat er wegen insgesamt 134 Fällen des versuchten und vollendeten gewerbsmäßigen Betrugs Anklage gegen die drei Männer erhoben.

Der Rechtsanwalt soll sich mit einem Geschäftsmann, der im Internet unter anderem mit Elektronik handelte, zusammengetan haben, um potenzielle Konkurrenten des Händlers unberechtigt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht abzumahnen.

An den Taten soll auch ein Mitarbeiter des Anwalts, der ein Schreibbüro betreibt, beteiligt gewesen sein.

Bei den Abmahnungen wurde neben einer Unterlassungserklärung auch jeweils hohe Anwaltskosten, im Einzelfall bis zu 1300 Euro, verlangt. Insgesamt forderten die drei Beschuldigten auf diese Weise rund 80 000 Euro in 134 Einzelfällen.

Ein rundes Drittel der Abgemahnten zahlten tatsächlich.

Die Würzburger Anklage erinnert an den Fall des bekannten Münchner Abmahn-Anwalts Günter Freiherr von Gravenreuth, der Mitte September vom Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde.

Der 60-Jährige, der als Pionier des Abmahn-Unwesens im Internet gilt, hatte 2006 die Berliner Tageszeitung „taz“ wegen einer unverlangt gesendeten e-Mail abgemahnt.

Die „taz“ erstattete Strafanzeige, Gravenreuth wurde in zwei Instanzen wegen versuchten Betruges verurteilt.

In dem Würzburger Fall gibt es noch eine zweite Anklage gegen den 44-jährigen Rechtsanwalt und seinen Mitarbeiter:

Der Inhaber des Schreibbüros, ein Mann ohne juristische Ausbildung, soll auf Schriftsätzen des Juristen in 86 Fällen als „Rechtsanwalt“ und mit eigenem Namen unterzeichnet haben.

Nach Auffassung der Anklagebehörde hat er sich dadurch wegen „Missbrauchs von Berufsbezeichnungen“ und Urkundenfälschung strafbar gemacht.

Der Rechtsanwalt ist in diesen Fällen wegen Beihilfe angeklagt. Das Amtsgericht hat die Anklage noch nicht zugelassen, ein Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.

Anders ist das im Fall des 35-jährigen Würzburger Anwalts, der seit Anfang Dezember in Untersuchungshaft sitzt, weil er versucht haben soll, eine Jugendliche zu einer Falschaussage zu bewegen (wir berichteten).

Der 35-Jährige muss sich am 22. April vor dem Schöffengericht verantworten.

Von unserem Gerichtsreporter Patrick Wötzel
    
    

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