publiziert: 15.07.2010 18:18 Uhr
aktualisiert: 15.07.2010 19:50 Uhr
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Aus Frust über die Bahn Reifen zerstochen

21-Jähriger litt unter seinem Arbeitgeber und seiner treulosen Freundin – milde Strafe

Weil er im August und September vergangenen Jahres die Reifen von 49 Autos zerstochen, ein Wohnmobil, einen Roller und einen Anhänger angezündet hat, stand ein 21-Jähriger Mitarbeiter der Bahn vor dem Jugendgericht.

Es ist ein Häufchen Elend, das da auf der Anklagebank sitzt. Ein junger Mann, der so schüchtern ist, dass er seinem Gegenüber kaum in die Augen schauen kann, der so gehemmt ist, dass er manchmal keine Worte findet. Und doch gelingt es ihm, dem Gericht zu erklären, warum er sich aufgeführt hat wie ein Vandale.

Stockend berichtet er, wie er auf seiner Arbeitsstelle bei der Bahn schikaniert wurde. Dass er manchmal 60 Stunden pro Woche arbeiten musste. Dass er 300 Überstunden auf seinem Arbeitskonto hatte.

Dass er ständig die ungeliebten Nachtdienste machen musste, dass er viel öfter als die Kollegen zur Wochenendarbeit eingeteilt wurde. Und dass sein Jahresurlaub drei Tage, bevor er ihn antreten wollte, gestrichen wurde. „Angeblich wegen Personalmangels“, sagt er, „aber die anderen durften in die Ferien fahren“.

Als er dann auch noch seine erste große Liebe mit einem anderen Mann im Bett erwischte, war er am Ende seiner Kraft.

Weil er sich nicht wehren konnte gegen die Ungerechtigkeiten und weil er mit niemand reden konnte über seinen Frust, begann er zu trinken. „Bier, Cognac, Cocktails.“ Und er legte Brände und zerstach in einer Tiefgarage in der Gneisenaustraße Autoreifen. 2,6 Promille hatte der schmächtige junge Mann, als er verhaftet wurde.

Einen Monat war er nach seinen Taten in Untersuchungshaft. Als die Bahn ihm kündigte, erwachten seine Lebensgeister. Er kämpfte vor dem Arbeitsgericht gegen seinen Rausschmiss, er machte eine dreimonatige stationäre Alkoholtherapie, er bezahlte die Schäden, die er verursacht hatte, von seinen Ersparnissen.

Inzwischen hat die Bahn die Kündigung zurückgenommen, nach eigenen Worten trinkt der 21-Jährige nicht mehr und hat den Kontakt zu seiner Ex-Freundin abgebrochen.

So viel Engagement beeindruckt das Gericht. Und es macht es leicht, eine milde Strafe zu finden. Als er die Taten beging, sei er „emotional und psychisch unreif“ gewesen, sagt der Jugendrichter. Deshalb werde er nach Jugend- und nicht, wie vom Staatsanwalt gefordert, nach Erwachsenenrecht verurteilt. „Im Jugendstrafrecht richten sich die Sanktionen nach dem Erziehungsbedarf.“

Weil der 21-Jährige im Gefängnis und während seiner Therapie „deutlich nachgereift“ sei, reichten „richterliche Weisungen“. Und nachdem er bereits eine Therapie abgeschlossen und den Schaden gut gemacht habe, kann der 21-Jährige mit diesen Auflagen nach Hause gehen:

Er darf ein Jahr lang keinen Alkohol trinken, er muss weiter seine Selbsthilfegruppe besuchen und er muss eine ambulante Psychotherapie machen. „Er hat schon vor der Verhandlung alles getan, was wir in einem Urteil von ihm verlangt hätten“, sagt der Jugendrichter.

Besonders imponiert hat dem Gericht der Kampf des Angeklagten um seinen Arbeitsplatz. „Wir haben es hier sonst mit Leuten zu tun, die sich freuen, wenn sie gekündigt werden, weil sie dann Arbeitslosengeld kriegen“, sagt der Vorsitzende.

Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
    
    

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