publiziert: 03.02.2012 16:23 Uhr
aktualisiert: 03.02.2012 16:34 Uhr
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Behindertengerechter Aufzug im Rathaus wirft Probleme auf

Kein Thema: Behinderte müssen Umstände vorfinden, die ihnen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dafür gibt es gesetzliche Grundlagen. Die Rechte der Behinderten werden aber unterschiedlich definiert. Beispiel dafür ist ein geplanter Aufzug für das Würzburger Rathaus, dem jetzt eine baurechtliche Genehmigung erteilt wurde. Das baulich komplizierte Rathaus soll künftig für jedermann in jeder Etage barrierefrei, also ohne Stufen, erreichbar sein.

Nun tauchte aber die Frage auf, ob kranke Bürger im Rathaus oder städtische Mitarbeiter weniger Anspruch auf einen geeigneten Aufzug in einem Rettungsfall haben als Behinderte? In dem geplanten behindertengerechten Aufzug mit 1,45 Meter mal 1,45 Meter Grundfläche kann sich zwar ein Behinderter im Rollstuhl umdrehen, es passt aber keine Rettungstrage hinein. Deshalb gab es über den geplanten Rathausaufzug nach vorangegangenen mehrstündigen Debatten über zwei Jahre im letzten Planungsausschuss des Stadtrats eine erneute Diskussion.

Bei dem neuen Rathaus-Aufzug gehe es nicht nur um die Rollstuhlfahrer, sondern grundsätzlich um alle Bürger, die Gehbehinderungen haben und für die man die Erreichbarkeit aller Dienststellen gewährleisten wolle, meinte Sitzungsleiterin Bürgermeisterin Marion Schäfer-Blake. Nach langem Ringen habe man endlich das Ziel erreicht, zeigte sie sich zunächst ziemlich erleichtert.

Kompromiss erreicht

Der Ausschuss schien, sich den in hartem Ringen erreichten Kompromiss nicht noch einmal tot reden lassen zu wollen. Doch plötzlich kam ein neuer Aspekt. Jürgen Weber von der Würzburger Liste hatte noch ein wichtiges Argument. Zweimal war er im Rathaus „zusammengeklappt“, wie er es selbst nannte, und die Sanitäter konnten ihn nicht auf einer Trage abtransportieren, weil die Aufzüge zu klein waren. Wenn man schon neue Aufzüge plane, dann nicht nur für Behinderte, sondern auch für Rettungsmaßnahmen, so seine Forderung. Da gehe es nur um 20 oder 30 Zentimeter, die der neue Aufzug größer sein müsste.

CSU-Stadtrat Erich Felgenhauer blieb bei seiner Version, das ganze sei Steuergeldverschwendung. Die sündhaft teuren Maßnahmen würden gar nicht genutzt. Beispiel sei die teure und optisch schlimme Rampe im Rathausinnenhof. Obwohl es gut zugängliche Möglichkeiten von der Langgasse gebe. Man könne Behinderte auf Wunsch auch im Bürgerbüro bedienen, so Felgenhauer. In ähnlicher Weise wird es bei Bedarf auch bei der Regierung von Unterfranken bei Behinderten gehandhabt.

„Stadt hält sich an Vorgaben“

Ob es klare Vorschriften für Kommunen in Sachen Barrierefreiheit oder Aufzügen gibt, wollte diese Zeitung von der Aufsichtsbehörde, der Regierung von Unterfranken, wissen. Da war Regierungssprecher Johannes Hardenacke vorsichtig. Es gebe Vorschriften, die Frage sei nur, wie ernst das von den Kommunen genommen werde. Man nehme an, dass sich die Stadt an den Standard halte. Davon geht auch Stadtbaurat Christian Baumgart aus. Er betont, er halte sich an die Vorgaben des Stadtrats.

Der ursprüngliche Verwaltungsvorschlag für ein behindertengereichtes Aufzugssystem bei den komplizierten baulichen Verhältnissen im Rathaus hätte Kosten in Höhe von 1,3 Millionen verursacht. Nach Ablehnung hatte man sich nach langwierigen Verhandlungen auf ein Konzept für 600 000 Euro verständigt. Dem soll der Stadtrat zustimmen. Wenn der Stadtrat mehr will, sei man offen, so Baumgart. Man habe sich an übliche, auch behinderten gerechte Aufzugsnormen gehalten. Für Liegetragen gelten solche Vorschriften nur für Krankenhäuser und Altenheime.

Man darf also gespannt, ob die Grundfläche für den geplanten Aufzug im Rathaus noch einmal verändert wird.

Von unserem Redaktionsmitglied

richard Wust

    
    

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Die neuesten Kommentare

stoertebeker (746 Kommentare) am 04.02.2012 13:26

Bezahlbar

Irgendwo muß die Barrierefreiheit auch bezahlbar sein-das scheint hier nicht der Fall. Also abgespeckte Version-der Hinweis auch die Notwendigkeit der Fahrstuhlvergrößerung ist absolut richtig, dafür gibts Normmaße-die man einhalten sollte.
(0)
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