publiziert: 03.02.2012 13:13 Uhr
aktualisiert: 03.02.2012 13:29 Uhr
aktualisiert: 03.02.2012 13:29 Uhr
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GEISELWIND
Betrunkene 35-Jährige kracht in Leitplanke
Eine völlig betrunkene Autofahrerin, die noch dazu keinen Führerschein hat und deren Auto schon lange nicht mehr versichert war, krachte auf der A 3 in die Leitplanke. Sie wurde dabei leicht verletzt. Der Gesamtschaden wird auf 10.000 Euro geschätzt.
Nach den Erkenntnissen der Autobahnpolizei geriet der Volvo gegen 8.30 Uhr wegen eines Fahrfehlers zunächst ins Schlingern. Die 35-jährige Frau aus Hessen, versuchte vergeblich, ihr Fahrzeug wieder unter Kontrolle zu bringen. Etwa 1000 Meter vor der Anschlussstelle Geiselwind prallte sie schließlich fast rechtwinklig in die Mittelleitplanke, drehte sich weiter und blieb auf der Fahrbahnmarkierung zwischen den beiden Fahrstreifen stehen. Der total beschädigte Pkw blockierte den linken Fahrstreifen, so dass sich ein Stau von bis zu zwei Kilometern bildete.
Die Alkoholfahne, die den Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried beim ersten Kontakt mit der Fahrerin entgegen schlug, veranlasste sie zu einem Alkotest. Das Ergebnis von 2,32 Promille gab ihnen Recht und eine Blutentnahme folgte.
Die Überprüfung des Führerscheins und der Fahrzeugdaten brachte dann aber noch weitere Gesetzesverstöße zu Tage. Zum einen war ihr die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden, zum anderen war der Versicherungsschutz für ihren Wagen bereits seit Mai 2011 erloschen.
Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.
Die Alkoholfahne, die den Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried beim ersten Kontakt mit der Fahrerin entgegen schlug, veranlasste sie zu einem Alkotest. Das Ergebnis von 2,32 Promille gab ihnen Recht und eine Blutentnahme folgte.
Die Überprüfung des Führerscheins und der Fahrzeugdaten brachte dann aber noch weitere Gesetzesverstöße zu Tage. Zum einen war ihr die Fahrerlaubnis gerichtlich entzogen worden, zum anderen war der Versicherungsschutz für ihren Wagen bereits seit Mai 2011 erloschen.
Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.
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