publiziert: 26.11.2012 16:47 Uhr
aktualisiert: 28.11.2012 12:07 Uhr
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Familienvater verjubelt falsche Fünfziger im Bordell

Scheine mit Farbkopierer gefälscht – Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Im wahrsten Sinne des Wortes hat ein Familienvater Falschgeld „in Verkehr“ gebracht: Der 34-Jährige bezahlte die Liebesdienste zweier Damen mit den klangvollen Namen „Pamela“ und „Tatjana“ mit gefälschten Fünfzig-Euro-Scheinen. Zuvor hatte der Lagerist die Banknoten auf seinem Farbdrucker kopiert.

Jetzt ist der kleine, unscheinbare Mann aus Rothenburg vor dem Amtsgericht angeklagt - und schämt sich sehr. „Es stimmt alles, was in der Anklage steht“, sagt er mit gesenktem Kopf, „ich habe eine riesige Dummheit gemacht“.

Das kann man wohl sagen. Nicht nur, dass „Geldfälschung“ ein Verbrechen ist. Wenn man die Blüten in einer „Terminwohnung“ in Heidingsfeld verjubelt, gibt es auch daheim noch gehörig Ärger. Auch wenn man, wie der 34-Jährige, die bestellten Liebesdienste „vor lauter Aufregung nicht in Anspruch nehmen“ konnte.

Es geschah nach der Weihnachtsfeier des Fußballclubs. Die Kumpels, so der Angeklagte vor Gericht, hätten gesagt, dass es „ganz einfach“ sei, falsche Fünfziger zu basteln. Deshalb habe er das mal probiert.

Mit dem Falschgeld in der Tasche fuhr der verheiratete Vater von zwei Kindern am 21. Dezember 2011 nach Heidingsfeld zu „Pamela“, mit der er schnell handelseinig wurde; 100 Euro wechselten den Besitzer. Wenig später brachte „Pamela“ 500 Euro zur Bank. Aber die beiden Fünfziger des Rothenburgers nahm der Einzahlungsautomat nicht an.

Zunächst geriet die Frau unter Verdacht. Erst als der Freier im März 2012 bei „Pamelas“ Kollegin „Tatjana“ im selben Haus fünf falsche Fünfziger ließ, wurde er entdeckt. „Nachdem wir den Fall in unserem Intranet publik gemacht hatten, kam der entscheidende Hinweis“, erzählt ein Kripobeamter im Zeugenstand. Es folgte eine Telefonüberwachung, ein Besuch der Polizei am Arbeitsplatz des 34-Jährigen und eine Durchsuchung seiner Wohnung.

Inzwischen habe er versucht, den Schaden wieder gut zu machen, beteuert der bislang unbescholtene Angeklagte vor dem Schöffengericht. „Ich habe die Frauen angerufen und mich entschuldigt“, schluchzt er, „ich habe auch echtes Geld angeboten“. Aber die Damen hätten sein Angebot ausgeschlagen.

„Es stimmt alles, was in der Anklage steht. Ich habe eine riesige Dummheit gemacht“

34-Jähriger vor dem Amtsgericht

Die Staatsanwältin weist in ihrem Plädoyer darauf hin, dass das Strafgesetzbuch für Geldfälscher ausschließlich Freiheitsstrafen vorsieht und beantragt für den 34-Jährigen ein Jahr und acht Monate mit Bewährung. Der Verteidiger des Familienvaters stellt keinen bestimmten Antrag, weist aber darauf hin, dass eine Freiheitsstrafe für seinen Mandanten „bedenkenlos zur Bewährung“ ausgesetzt werden könne.

Weil der Lagerist Geld gefälscht, es „in Verkehr gebracht“ und die beiden Prostituierten betrogen hat, verurteilt das Gericht ihn zu eineinhalb Jahren auf Bewährung. Als Auflage muss der Alleinverdiener, dessen vierköpfige Familie von 1600 Euro lebt, einen Nettomonatsverdienst an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Und zwar, wie der Richter betont, „in echten Scheinen“. Und und in 32 kleinen Raten zu je 50 Euro, damit nicht Frau und Kinder die Leidtragenden seiner Dummheit sind.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
    
    

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Die neuesten Kommentare

DMA (1413 Kommentare) am 28.11.2012 11:43

Bei so vielen Infos über die Person

hätte man auch gleich den Namen und ein Foto einstellen können.
(0)
Simulant (1 Kommentare) am 28.11.2012 09:57

Glüch gehabt .......

Hier stellt sich die Frage , jeder Farbkopierer hat eine sicherheitssperre die eigentlich das kopieren von Geldscheinen unmöglich macht und schonnach kurzer zeit den kopiervorgang abbricht, wieso hat das da nicht funktioniert ? Keiner vorhanden oder bewusst auser manipuliert ? Er kann froh sein mit EINEM blauen Augen davon gekommen zu sein. Die "Aufpasser" der Mädchen hätten ihm wohl ZWei verpasst.
(1)
Groschi (1163 Kommentare) am 27.11.2012 11:39

Noch dazu

verheiratet und Kinder ...also nee. Dumm und dreist, respektlos und betrügerisch.
(1)
toto (790 Kommentare) am 27.11.2012 22:54

ja verheiratet und Kinder ...

was denken sie wer die Hauptkundschaft solcher Liebesdamen sind... zwinkern
(3)
mdeeg (1439 Kommentare) am 26.11.2012 18:42

Himmel hilf!

Mannmannmann.....(.......)
(1)
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