publiziert: 08.04.2009 15:43 Uhr
aktualisiert: 08.04.2009 18:00 Uhr
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Gefängnisstrafe für Kinderschänder

„Die Kleine ist eine Lügnerin“

Weil er eine Fünfjährige sexuell missbraucht hat, wurde ein 64-Jähriger zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Hätte er das Kind in seinem „letzten Wort“ nicht als „Lügnerin“ bezeichnet, hätte das Würzburger Amtsgericht ihm eine Bewährungschance gegeben.

Wirklich einsichtig ist er nicht, der 64-Jährige, der sich zum zweiten Mal innerhalb von 13 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs eines kleinen Mädchens verantworten muss.
 
„Wofür soll ich denn Schmerzensgeld zahlen“, fragt er vor Beginn der Verhandlung wütend seinen Verteidiger, „die Kleine hatte doch keine Schmerzen, das macht mir niemand weiß“.

Dann zieht er über die Mutter der Fünfjährigen her: „Die will nur nichts arbeiten, deshalb braucht sie mein Geld.“ Der Anwalt hat Mühe, ihn zu beruhigen.

Dass es vor dem Strafgericht nicht um Schadenersatzansprüche des Kindes geht, sondern um die Strafe für sein Fehlverhalten, versteht sein Mandant offenbar nicht.

Als der Staatsanwalt die Anklage verliest, ist der 64-Jährige ruhiger. Sexuellen Missbrauch von Kindern wirft er dem Angeklagten vor.

Er soll sich mit einer Fünfjährige in seiner Wohnung im Landkreis Würzburg ins Bett gelegt und das bekleidete Kind zwei Mal angefasst haben.

„Die Kleine war oft bei mir“, erzählt der arbeitslose Maurer dem Gericht. Ihre Mutter sei mit seinem Wohnungsnachbarn befreundet.

Deshalb habe die Fünfjährige ihn „immer besucht“. Was er getan habe, habe dem Kind gefallen. „Sie hat gekichert und alles war nur ein großer Blödsinn.“

Eine Aussage, die den Richter nicht überzeugt und die der Angeklagte nach einer Rücksprache mit seinem Verteidiger revidiert.

„Mein Mandant räumt ein, dass seine Taten einen sexuellen Hintergrund hatten“, erklärt der Anwalt nach einem mehrminütigen Gespräch mit dem 64-Jährigen auf dem Gerichtsflur.

Das gilt als Geständnis – auch wenn der Angeklagte wenig später erzählt, er wisse gar nicht, warum die Kleine ihn „nicht mehr besucht“.

Gerichte legen den Begriff sehr großzügig aus, weil sie ohne Geständnis der Angeklagten den kleinen Opfern eine schmerzvolle, belastende Befragung im Prozess nicht ersparen könnten.

Auch dem Staatsanwalt erscheint die „Unrechtseinsicht des Angeklagten“ eher fraglich.

Dennoch plädiert er auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll, wenn der Angeklagte keinen Kontakt zu der Fünfjährigen mehr hat und keine anderen Kinder in seine Wohnung mitnimmt.

Der Verteidiger des 64-Jährigen beantragt ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Er hat eingesehen, dass er Unrecht getan hat“, sagt er über seinen Mandanten.

Aber da liegt er völlig falsch. Der Angeklagte nämlich nutzt sein letztes Wort, um zu deutlich zu machen, dass er überhaupt nichts eingesehen hat.
 
„Die Kleine ist eine Lügnerin“, empört er sich, „der kann man nix glauben“. Dann lehnt er sich zurück. „Das musste mal gesagt werden.“

Wenige Minuten später bekommt er die Quittung für seine Uneinsichtigkeit. Das Gericht verurteilt ihn wegen zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu eineinhalb Jahren Freiheitsstrafe – und zwar ohne Bewährung.

„Dass bei Ihnen von Schuldeinsicht keine Rede sein kann, hat ihr letztes Wort gezeigt“, sagt der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, „damit haben Sie sich um die Bewährung gebracht“.

Wer das Opfer eines sexuellen Missbrauchs als Lügner bezeichne, könne nicht „mit dem Wohlwollen des Gerichts rechnen“.

Der Angeklagte hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Von unserem Redaktionsmitglied Gisela Schmidt
    
    

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