aktualisiert: 22. Juli 2012, 12:05 Uhr » zurück zum Artikel
    
    
 
    
 
    
 

WÜRZBURG
Heizkraftwerk macht Verlust

Strom ist der größte Brocken im Umsatz des Konzerns der Würzburger Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (WVV). Knapp 300 von 460 Millionen Euro Gesamtumsatz erwirtschaftet der Konzern in diesem Bereich (siehe Grafik). Dass der Strommarkt gleichzeitig ein besonders kompliziertes Geschäftsfeld ist, wurde bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2011 in mehrerer Hinsicht deutlich. Es ging um Strompreise, -erlöse und die Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung.  »mehr

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gudrun_aus_zell (96 Kommentare) am 20.07.2012 23:07

Richtigstellung (1)

Im Artikel heißt es mit Bezug auf das Gutsche-Urteil: "Um 16 Prozent kürzte das Gericht die Preise der WVV." Das Urteil 1 U 605/11 vo 15.6.2012 kann jeder bei der Würzburger Kanzlei Bohl & Coll. kostenlos herunterladen unter http://www.ra-bohl.de/Urteil_OLG_Nurnberg_vom_15.06.2012.pdf.

Laut Seite 2 des Endurteis verlangten die Stadtwerke 4.253,41 Euro von mir. Laut Urteil muss ich davon 2.494,41 Euro zahlen, das sind 59% der ursprünglich geforderten Summe. D. h., die Reduktion beträgt 41 % und nicht nur 16 %. Sämtliche Preiserhöhungen für Strom und Gas wurden vom Gericht zurückgewiesen, weil die Stadtwerke deren Billigkeit nicht nachweisen konnten. Zusätzlich hat das Gericht den Anfangspreis bei Vertragsabschluss bzw. bei erstmaligem Widerspruch um weitere16 % reduziert, und zwar wegen der Kartellrechtsverstöße durch überhöhte Preise, vgl. Seite 8 für Gas und Seite 17 für Strom.

Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
(4)
gudrun_aus_zell (96 Kommentare) am 20.07.2012 23:16

Richtigstellung (2)

Im Artikel heißt es "Laut Schäfer ist Gutsche ein nicht vergleichbarer Einzelfall. Denn für diesen hätten besondere Konditionen gegolten." Diese Aussage ist so nicht richtig. Beim Strom hatte ich einen Sondervertrag "Mein Frankenstrom Familie/Privat", beim Gas befinde ich mich sogar in der Grundversorgung.

Jeder Kunde der Stadtwerke sollte gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsanwaltes seinen Strom- und/oder Gasvertrag prüfen, ob er eine womöglich unwirksame Preisänderungsklausel enthält. Dazu verweise ich auf Abschnitt 2.1 des Schriftsatzes vom 20.10.2009 am Landgericht Würzburg, Seite 13 – 15 unter [url=http://www.ra-bohl.de/Schriftsatz_20.10.09.pdf ]http://www.ra-bohl.de/Schriftsatz_20.10.09.pdf http://www.ra-bohl.de/Schriftsatz_20.10.09.pdf [/url]. Beim Gas stellt sich für jeden Beteiligten die Frage, was für ein Preis gelten soll. Das OLG Nürnberg hat einen Arbeitspreis von 2,268 Cent/kWh festgelegt.

Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
(3)
Firefox (574 Kommentare) am 20.07.2012 23:21

Mitarbeiter: 1310

Da kann man doch was machen, streicht doch mal so um die 1000 dann läufts wieder
(0)
gerbrunn (37 Kommentare) am 20.07.2012 23:22

Lokal vor Global

Unabhängig von Einzelfallen sollte jedem an einer möglichst lokalen Stromversorgung gelegen sein!
(1)
gudrun_aus_zell (96 Kommentare) am 20.07.2012 23:24

Richtigstellung (3)

Im Artikel heißt es: "Dem Vorwurf des Gerichts, die WVV habe ihre Preispolitik nicht offengelegt, widerspricht Schäfer". Im Prozess an insgesamt vier Gerichten in vier Jahren hätten die Stadtwerke mir gegenüber nur ihre Preiskalkulation offenlegen müssen. Dazu wurden sie mehrfach von den verschiedenen Richtern aufgefordert. Doch weder bei Strom noch bei Gas ist eine einzige absolute Zahl vorgelegt worden. Zur Preiskalkulation benötigt man keine Gesetze, sondern nur betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fakten. Eine Buchhaltung haben die Stadtwerke schon, oder etwa nicht, Herr Schäfer?

Nur beim Trinkwasser, wo die Stadtwerke ein Monopol haben, da wurde ein Parteigutachten mit überhöhten und höchstwahrscheinlich manipulierten Kosten vorgelegt. Einen Benchmark, wonach die Stadtwerke bayernweit das teuerste Wasser liefern, hat das OLG Nürnberg erstaunlicherweise nicht bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Deshalb blieben die Wasserpreise unverändert.

Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
(4)
gudrun_aus_zell (96 Kommentare) am 20.07.2012 23:33

Richtigstellung (4)

Im Artikel heißt es "Dass die WVV die Gewinne ihrer Gesellschaften mit dem Verlust aus dem Nahverkehr verrechnet, wurde im „Gutsche-Urteil“ nicht beanstandet. Das ist laut OB und Schäfer eine übliche und zulässige Praxis."

Kommunalrechtliche Aspekte werden im OLG-Urteil vom 15.6.2012 nur am Rande auf Seite 13 erwähnt. Tatsächlich bildeten die Verstöße gegen Kommunalrecht einer der zentralen Pfeiler meiner Argumentation, vgl. Seite 4 – 6 in der Berufungsbegründung vom 20.4.2011 unter http://www.ra-bohl.de/Berufungsbegrundung_an_OLG_Nurnberg_v._20.04.2011.pdfund Seite 17 – 30 im Schriftsatz vom 25.10.2011 unter[url= http://www.ra-bohl.de/Schriftsatz_an_OLG_Nurnberg_v._25.10.2011.pdf] http://www.ra-bohl.de/Schriftsatz_an_OLG_Nurnberg_v._25.10.2011.pdf[/url]. Das OLG Nürnberg hat sich aber in der mündlichen Verhandlung vom 23.8.2011 dahingehend geäußert, dass es sich mit Kommunalrecht nicht befasse und das Sache der Verwaltungsgerichte sei. Ein Freibrief für Quersubvention ist das nicht!
(5)
gudrun_aus_zell (96 Kommentare) am 20.07.2012 23:42

Richtigstellung (5)

Wegen der zahlreichen Verstöße gegen Kommunalrecht und gegen das Grundgesetz sollten sich die Stadt Würzburg und die WVV schon einmal intensiver mit dem Verwaltungsrecht befassen.

Denn das Täuschen über den wahren Charakter der WVV als Schattenhaushalt der Stadt Würzburg und als Werkzeug zur Umgehung eindeutiger Kommunalvorschriften muss ein Ende haben. Als Stichworte nenne ich einmal das Kostendeckungsprinzip und das Äquivalenzprinzip von öffentlichen Leistungen, auch und gerade in der Daseinsvorsorge. Die riesigen Gewinne bei Strom und Gas sind damit einfach nicht vereinbar.

Auch § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes setzt dem Gewinnstreben von Energieversorgern sehr enge Grenzen. Eigenkapitalrenditen von 38 % oder absolute Gewinne von 12 - 20 Mio. Euro pro Jahr passen nicht dazu. Ach ja, wie das OLG Nürnberg bemerkte, das Kartellrecht gibt es auch noch. Wer Näheres wissen möchte zum Urteil des OLG und zu seinen praktischen Konsequenzen, kann sich gern per Mail an mich wenden.
(6)
gudrun_aus_zell (96 Kommentare) am 20.07.2012 23:47

Richtigstellung (6)

ImArtikel heißt es: "Dass die WVV im Stromverkauf wettbewerbsfähig ist, zeigt laut Aufsichtsratsvorsitzenden Georg Rosenthal auch der steigende Anteil im überregionalen Geschäft: ..."

Es wäre schön und ein Zeichen von Transparenz eines kommunalen (=öffentlichen) Unternehmens, zu erfahren, zu welchen Preisen der Strom überregional verkauft wurde. Verlangte die WVV dort ähnliche Mondpreise wie in Würzburg, oder hat sie sich auf Wettbewerbsniveau bewegt? Doch mit Transparenz hat es der OB nicht so. Ich denke, ich werde ihm einmal diesbezüglich und auch zur Einhaltung von Kommunalvorschriften am Verwaltungsgericht Würzburg Nachhilfestunden erteilen - in öffentlicher Verhandlung.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
(6)
schonda (1383 Kommentare) am 21.07.2012 10:24

Teuer .. teurer ... W V V !

Liebe Verbraucher verschenkt kein Geld u. wechselt, wo ihr könnt, zu zu anderen Versorgern (Strom & Gas), die bis zu 50% billiger sein können ! HIER vergleichen ! !
(5)
steve67 (999 Kommentare) am 22.07.2012 21:12

Gut dass es Leute

wie Lothar Gutsche gibt, die den Quasi-Monopolisten mal so richtig auf die Finger hauen...
(1)
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