publiziert: 22.02.2012 16:27 Uhr
aktualisiert: 22.02.2012 16:46 Uhr
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IHK warnt vor dubiosen Briefen

GWE weiter in der Kritik

Unter der Überschrift „Adressbuchschwindel verhindern“ warnt nun auch die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (IHK) vor der Gewerbeauskunftzentrale (GWE). Die Main-Post hatte bereits über das in Düsseldorf ansässige Unternehmen berichtet, das behördenähnliche Schreiben an Gewerbetreibende auch im Raum Würzburg verschickt.

Die IHK weist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 14. Februar hin. Das OLG wies die Berufung der Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH (GWE) zurück, weil ihr Geschäftsmodell nach Auffassung des Gerichts dazu diene, „Dinge dunkel zu halten“.

Die Firma verschicke Formulare für Einträge in eine Online-Datenbank, deren Gestaltung den Eindruck eines behördlichen Schreibens beziehungsweise der Bestätigung eines bereits bestehenden Eintrags erwecke.

Tatsächlich beinhalte der Vordruck aber ein kostenpflichtiges Vertragsangebot, das sich vollständig erst aus dem Kleingedruckten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebe, so die IHK in einer Pressemitteilung.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) hatte Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Dieses bestätigte schon 2011 die Auffassung des DSW, wonach die Angebotsformulare irreführend und intransparent im Hinblick auf die Kostenbelastung des Betroffenen sind. Gegen dieses Urteil hatte die GWE Berufung eingelegt.

Nun hat das Gericht die Berufung zurückgewiesen. Die Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen, aber möglicherweise legt die GWE noch Nichtzulassungsbeschwerde ein. Neuigkeiten in Sachen GWE hat auch Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock und Partner, der in einer Musterklage vor der Handelskammer des Landgerichts Würzburg etwa 30 Mandanten vertritt.

Es gebe nun eine Ladung für die mündliche Verhandlung, die am 15. März um 10 Uhr im Sitzungssaal B104 des Landgerichts stattfinden soll und öffentlich ist, schreibt Lang. Ob die Verhandlung stattfindet, ist nach Auskunft von Rechtsanwalt Lang allerdings noch nicht sicher. Dies hänge davon ab, ob sich die GWE doch noch entschließe, an die Kläger das von ihnen überwiesene Geld zurück zu zahlen.

Mainfränkischen Unternehmen, die solche oder ähnliche Aussendungen erhalten, bietet die IHK ihre Hilfe an. Ansprechpartnerin ist Astrid Biener, Tel. (09 31) 41 94-315, E-Mail: astrid.biener@wuerzburg.ihk.de.

csc
    
    

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