publiziert: 05.02.2012 17:52 Uhr
aktualisiert: 05.02.2012 18:14 Uhr
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Im Jobcenter mit Amoklauf gedroht

Arbeitsloser fühlte sich ungerecht behandelt – Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Jetzt, im Gerichtssaal ist er eher kleinlaut. Aber im Jobcenter hat er im Februar 2011 eine dicke Lippe riskiert. „Mir langt's“, hatte er den Arbeitsvermittler am Telefon angeschrien, „ich besorg mir im Internet eine Waffe und dann laufe ich bei euch Amok.“

Dass das Ärger gibt, hätte sich der 44-Jährige denken können. Er hat Erfahrung mit der Justiz, wurde schon sieben Mal verurteilt, saß mehrere Jahre lang im Gefängnis. Zuletzt wegen schweren Bandendiebstahls. Als er den Amoklauf ankündigte, stand er noch unter Bewährung. Das hielt den Arbeitslosen aber nicht davon ab, wenig später auch noch seinen Bewährungshelfer zu bedrohen: „Ich mache deine Frau zur Witwe.“

In beiden Fällen hatten die Bedrohten etwas getan, was dem Angeklagten nicht passte. Der Mitarbeiter des Jobcenters hatte ihm gesagt, dass er nicht wisse, warum ein Kollege dem 44-Jährigen nur 25 Euro für den Kauf eines gebrauchten Bettes bewilligt hat. Und der Bewährungshelfer hatte sich gegen eine Verkürzung seiner Bewährungszeit ausgesprochen.

Der Beamte macht „den Job seit 33 Jahren“, wie er im Zeugenstand sagt. Aber ein Verhalten, wie der 44-Jährige es an den Tag legte, habe er „noch nie erlebt“. Die Drohung, so erzählt der Bewährungshelfer dem Gericht, habe ihn zwar „nicht umgehauen, aber beschäftigt“. Seiner Familie habe er nichts davon erzählt, um sie nicht zu beunruhigen.

Er kennt den Angeklagten seit Jahren. „Er versucht immer wieder, mit Erpressungsversuchen seinen Willen durchzusetzen“, sagt er. Allerdings äußere der unter Betreuung stehende Mann seine Drohungen nur am Telefon. Im persönlichen Gespräch sei er umgänglicher. Dennoch trifft sich der Bewährungshelfer mit dem 44-Jährigen nicht mehr im Büro, sondern nur noch im Gerichtsgebäude und unter Bewachung.

Ein Psychiater bescheinigt dem Angeklagten zwar eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Aber er ist überzeugt, dass der Mann „voll schuldfähig“ ist.

„Ich mache deine Frau zur Witwe.“

Angeklagter gegenüber seinem Bewährungshelfer

Der Angeklagte selbst wird während der Verhandlung mehrmals von seinem Verteidiger gebremst. Nur zu gerne würde er dem Gericht von den angeblichen Ungerechtigkeiten erzählen, die ihm widerfahren sein sollen. Aber der Anwalt lässt ihn nicht. Der 44-Jährige darf nur berichten, dass er auch schon gesagt habe, er werde seinen Vater erschlagen. „Und der lebt immer noch.“ Der Staatsanwalt fordert für den Angeklagten wegen Bedrohung eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger plädiert für vier Monate mit Bewährung.

Das Gericht verurteilt den Mann, der nur selten arbeitet und nie lange, wegen zwei Fällen der Bedrohung zu fünf Monaten mit Bewährung. Außerdem muss der 44-Jährige eine ambulante psychotherapeutische Behandlung machen und 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Dass er eine zweite Bewährungschance bekommt, sei „gerade noch vertretbar“, sagt die Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Immerhin habe der Angeklagte sich bei seinen Opfern entschuldigt. Und sein Stiefvater habe ihm, „für den Fall, dass die Auftragslage es erlaubt“, einen Job in seiner Firma und eine Wohnung in seinem Heimatort in Aussicht gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Von unserem Redaktionsmitglied

Gisela Schmidt

    
    

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»Alle 17 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

Wi127 (458 Kommentare) am 08.02.2012 13:08

Lanze brechen

Ich kenne diese Behördenwillkür auch gut genug, um mal jemanden wirklich zu loben: In der Bahnhofstraße gibt es eine Dame, die ich wirklich als sehr freundlich und sehr hilfsbereit erlebt habe: Frau O. - muss auch mal gesagt werden.
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Groschi (414 Kommentare) am 08.02.2012 12:08

Man kann schon genug bekommen ..

als ich leider mal auf das Amt in der Bahnhofstraße angewiesenw ar, bekam ich durch den dortigen Schlduer (Fortzahlungsantrag verschwunden und Briefe nicht weitergeleitet. Hier bekam ich auch gute Lust, jemandes Kopf auf die Tischplatte zu knallen, zumal man es nicht für nötig hilet, auf meine Briefe zu antworten. Dort ist auch eine junge Frau, die unter den "Kunden" als "die Dauerkopiererin" oder "die Frau, die nie im Büro ist", bekannt ist. Angrenzende Büros reagierten mitunter auch genervt, wenn der x. "Kunde" nachfragte, wann denn die Dame wieder käme und ob man die Belange nicht hier klären könne (diese Frau scheint aber ein Einzelfall zu sein).
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tom_jameson75 (19 Kommentare) am 06.02.2012 14:53

JobCenter

Dieser Sachbearbeiter muss weg! Hat der Sachbearbeiter denn nun Arbeit für den Betroffenen vermittelt?
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45acp (194 Kommentare) am 07.02.2012 08:16

Hetzer!

......geh du endlich mal arbeiten, dann kannst du dir auch eine meinung erlauben!
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denkforum (283 Kommentare) am 06.02.2012 13:50

Weder "Frustempfänger" SB, noch "Kunde"....

.....sondern der politische Unwille tragen die Hauptschuld. Statt sich von Banken erpressen zu lassen und mit Milliarden Euro - ihre eigenen schwarzen Milliarden im Ausland rühren sie nicht an - zu retten, ein würdiges Leben für Benachteiligte im Lande ermöglichen! SB und H4-Bezieher sollten zusammen halten, doch SB muss sich nach oben rechtfertigen, muss Bezieher unter Druck setzen, sonst kriegt er selbst Druck. DASS und Repressionen sind politisch gewollt und der H4-Bezieher sollte sich selbstverständlich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wehren, das ist legitim und dient auch seiner Selbstachtung, die durch dieses System ständig tangiert wird.
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