publiziert: 28.03.2010 15:25 Uhr
aktualisiert: 28.03.2010 16:32 Uhr
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Kater Findus: Kritik am Staatsanwalt

  • Kater Findus vor seinem Verschwinden im August 2009.Foto: PRIVAT
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Ursula W., die Besitzerin von Kater Findus und viele Zeitungsleser sind verärgert über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Wie berichtet hatte die Anklagebehörde das Verfahren gegen eine 87-jährige Nachbarin von Familie W. eingestellt. Laut Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager konnte der alten Dame „kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz nachgewiesen“ werden.

Nach Überzeugung von Ursula W. und ihrem Vater Kurt hatte die Seniorin Kater Findus ohne Futter und Wasser in ihrem Keller eingesperrt, weil sie das Tier nicht mochte. Nach 25 Tagen habe sie Kurt W. ausrichten lassen, er könne seinen Kater jetzt abholen. Findus sei tot. Aber das Tier lebte noch und Kurt W. brachte es sofort zu einem Tierarzt.

Der Staatsanwaltschaft habe „der Bericht vom Tierarzt“ vorgelegen, sagt Ursula W. Daraus sei hervor gegangen, dass Findus „drei Tage per Infusion ernährt werden musste“. Außerdem sei das Tier „extrem abgemagert“ gewesen. „Für mich ist es unbegreiflich, wie man aufgrund dieser Tatsachen so entscheiden kann“, sagt Ursula W.

Auch auf www.mainpost.de wurde die Entscheidung der Anklagebehörde teilweise scharf kritisiert. Jetzt wüssten die 87-Jährige „und alle ähnlich gestrickten Täter“, dass ihnen „nichts passieren kann“, schreibt ein user. Ein anderer klagt, dass keiner wahr haben wolle, dass auch „ein Tierleben“ etwas wert sei. Während ein Leser den Verdacht äußert, dass „man ab einem gewissen Alter Narrenfreiheit“ habe, appelliert ein anderer an den Kater: „Findus, rufe alle Tiere zum Streik auf.“

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