publiziert: 07.02.2012 16:03 Uhr
aktualisiert: 07.02.2012 16:54 Uhr
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Mehr Dienst- als Privatauto

Der Abschluss eines Leasingvertrages durch die Gemeinde dient dem Zweck, dass der Rathauschef ein Auto zu verbilligten Konditionen bekommt, weil Autohersteller den Kommunen sogenannte Unternehmens-Leasingverträge anbieten. Juristisch ist dieses Vorgehen bislang nicht zu beanstanden. Professor Ralf Brinktrine, Verwaltungsrechtler an der Uni Würzburg, warnt dennoch: „Die private Nutzung der Autos darf dabei nicht im Vordergrund stehen“, sagt er.

Denn aus kommunalwirtschaftlicher Sicht muss die Beschaffung des sogenannten Dienstwagens, der vom jeweiligen Bürgermeister uneingeschränkt privat genutzt werden darf, „dem Gemeindezweck dienen“, so Brinktrine weiter. Es müssen also öffentliche Zwecke damit verbunden sein. „Die Gemeinde kann auch nicht als Leasingnehmer auftreten, um dem Bürgermeister eine Freude zu bereiten.“ Das bedeutet, dass die private Nutzung nicht im Vordergrund stehen darf. „Schließlich darf der Dienstherr seinen Beamten nichts schenken“, so Brinktrine.

tf
    
    

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Die neuesten Kommentare

buchsenberd (86 Kommentare) am 08.02.2012 18:13

Fahrtenbuch

An Hand des Fahrtenbuches kann leicht vom Finanzamt festgestellt werden, wieviel % privat gefahren wird. Fahrtenbuch ist bei Geschäftswagen Pflicht.
(1)
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