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Tipps und Infos rund um Strom, Sprit, Heizen und Co.
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aktualisiert: 19. April 2011, 17:21 Uhr » zurück zum Artikel
    
    
 
    
 
    
 

Berlin (dpa)
Strom wird teurer: Millionen Haushalte betroffen

Nach einer ersten Welle zu Jahresbeginn heben laut einer Marktanalyse im Frühling weitere Stromversorger die Preise an. Seit März haben 101 Anbieter Tarife im Schnitt um 6,1 Prozent erhöht oder planen dies in den nächsten Wochen, wie das Vergleichsportal Toptarif am Dienstag in Berlin mitteilte.  »mehr

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1abcd1 (205 Kommentare) am 19.04.2011 18:22

Abzocker!

und die nächste Runde ist schon eingeläutet :

Zitatat von oben:

"Dabei hätten der aktuelle Preisanstieg an der Strombörse und das Moratorium der Bundesregierung nach dem Atomunfall in Japan noch keine Auswirkungen."


Und alles nur damit sich ein paar Herrschaften ......


Es gab auch einen Spruch:


der hat was mit Gutsherren zu tun ....


grübel grübel grübel
(2)
night_writer (21 Kommentare) am 19.04.2011 23:31

... Moment! Ich helfe Ihnen den Satz zu vervollständigen:

Strompreise sind wie die völlig überteuerte, unverständliche Speisekarte in einem Edelrestaurant. Sie werden nach Gutsherrenart festgelegt.

Gekocht wird aber dort auch nur mit Wasser.
Und eingekauft zum günstigsten Preis.
(2)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 02:16

ja wir wählen

CLU

das es ist leider abhanden gekommen und das d - kennen Franken sowieso nicht

grinsen
(0)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 02:25

und ein Zitat von der Startseite bmwi

"Auf dem Weg zu den Erneuerbaren brauchen wir mehr Tempo. Wir müssen energiepolitisch alle Register ziehen, um das zu bewerkstelligen", so Bundesminister Brüderle beim Energiegipfel."

ich glaube das war mal ganz anders - na ja hatten sie auch noch 14%

grinsen

mal nachdenken muss

grübel grübel grübel
(0)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 03:26

und ein Zitat von der Startseite bmwi

"Auf dem Weg zu den Erneuerbaren brauchen wir mehr Tempo. Wir müssen energiepolitisch alle Register ziehen, um das zu bewerkstelligen", so Bundesminister Brüderle beim Energiegipfel."

ich glaube das war mal ganz anders - na ja hatten sie auch noch 14%

grinsen

mal nachdenken muss

grübel grübel grübel
(0)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 03:53

und nochmals - ich glaube da war der Server der Mainpost überlastet - oder erscheint wieder zweimal

was ganz lustiges - wenn es nicht so traurig wäre:

Ein Zitat:

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema militärischer Flugbetrieb

Wie wird der Luftraum überwacht?

Das Luftwaffenamt, Abteilung Flugbetrieb in der Bundeswehr, betreibt die Zentrale Flug-Überwachung (ZFÜ). Ein Netzwerk aus militärischen Radarstationen und zivilen Stationen der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) liefert rund um die Uhr Daten aller Flugbewegungen über der Bundesrepublik. Diese Daten werden im Zentralrechner der Zentralen Datenbank militärischer Flugbetrieb (ZdmF) mehrere Jahre gespeichert. So kann anhand dieser Daten zum einen aktiv der Flugbetrieb überwacht und zum anderen reaktiv Beschwerden nachgegangen werden, die beispielsweise über ein eigens eingerichtetes Bürgertelefon aufgenommen, oder schriftlich an uns herangetragen werden.

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Welche Mindestflughöhe ist über der Bundesrepublik für Militärische Luftfahrzeuge erlaubt?

Flugbewegungen mit militärischen Luftfahrzeugen der Bundeswehr und der in Deutschland fliegenden Alliierten unterhalb 2000 Fuß (ca. 600 Meter) über Grund gelten als Tiefflug.
Für diese Tiefflüge, sind zusätzliche Bestimmungen erlassen worden. Militärische Strahl- und Propellerflugzeuge müssen grundsätzlich 1.000 Fuß (~ 300 Meter) als Mindesthöhe einhalten. Zwar können sie fast über der gesamten Bundesrepublik in einer Höhe von 500 Fuß (~ 150 Meter) fliegen, unterliegen dabei allerdings einer besonderen und streng limitierten Genehmigungspflicht durch das Bundesministerium der Verteidigung. Beim Überflug von Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ist eine Mindesthöhe von 2.000 Fuß (~ 600 Meter) einzuhalten. Für militärische Hubschrauber gelten grundsätzlich 500 Fuß (~ 150 Meter) als Mindestflughöhe. Bei Erteilung einer Tieffluggenehmigung müssen die Hubschrauber eine Mindesthöhe von 100 Fuß (~ 30 Meter) einhalten, wobei diese in besonderen Hubschrauberkoordinierungsgebieten bis auf 10 Fuß (~ 3 Meter) abgesenkt werden kann.

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Wann sind Tiefflüge zulässig?
(0)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 04:13

Teil drei

Wann dürfen Überschallflüge durchgeführt werden?

Um die Auswirkungen dieser Flüge auf unsere Umwelt gering zu halten, wurden seitens der Bundeswehr folgende Bestimmungen zur Durchführung von Überschallflügen erlassen:

1. Überschallflüge sind, außer an Feiertagen, von Montag bis Freitag im Zeitraum 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr zulässig. In der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr sind Überschallflüge zu unterlassen, sofern Einsatzgründe sie nicht zwingend erfordern.

2. Die Mindesthöhe für Überschallflüge über Landgebieten beträgt 36.000 Fuß (~ 10.800 Meter).

3. Überschallflüge sind nur unter Radarüberwachung durchzuführen und müssen vorher mit der radarüberwachenden Stelle koordiniert werden.

4. Der Flugweg ist so anzulegen, dass der Überschallknall dichtbesiedeltes Gebiet nach Möglichkeit vermeidet

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Wie entsteht ein Überflugknall?

Der sogenannte Überschallknall, als Begleiterscheinung von Überschallflügen, ist physikalisch bedingt und wird durch die aerodynamische Form des Flugzeuges, dessen Geschwindigkeit und Flughöhe sowie die meteorologischen Bedingungen bestimmt. Mit dem Eintritt in den Bereich der Schallgeschwindigkeit treten Druckverdichtungen in der das Flugzeug umgebenden Atmosphäre auf, welche sich durch Druckstöße entladen. Diese breiten sich kegelförmig hinter der Schallquelle aus. Die Breite dieses Kegels kann bis zu 80 km betragen. Diese Druckstöße werden als Knall und Druckschwankungen wahrgenommen.
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1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 04:16

Teil vier

Warum ist die Durchführung von Überschallflügen notwendig?

Ein Zweck von Überschallflügen ist die Überprüfung der Funktion von Triebwerk, Steuerorganen und anderen Flugzeugsystemen unter allen vorgesehenen Einsatzparametern. Insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten und periodisch durchzuführenden Kontrollen ist ein Testflug, auch im Überschallbereich notwendig. Diese Vorgehensweise ist aus Flugsicherheitsgründen zwingend notwendig. Auch während Abfang- oder Luftkampfübungen, sowie bei einem Einsatz im Rahmen der Luftraumüberwachung (Air Policing) kann es kurzfristig zu Flugbewegungen im Überschallbereich kommen.

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Was versteht man unter Düppel (engl. Chaff) und ist der Einsatz über dem Gebiet der Bundesrepublik erlaubt?

Düppel werden zur Radartäuschung eingesetzt. Das Material wird aus einem Luftfahrzeug ausgestoßen und erzeugt ein Radarecho, dass die Radarsignatur des Luftfahrzeuges überdeckt. Der Einsatz von Düppel im Friedensflugbetrieb über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundeswehr und auch anderen NATO-Staaten grundsätzlich nur mit einer Ausnahmegenehmigung und mit strengen Auflagen im Einklang mit den Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) gestattet. Der Einsatz von Düppeln ist weder gesundheitsgefährdend noch umweltschädigend.

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Welches Flugbenzin wird durch militärische Luftfahrzeuge genutzt?

Von fast allen militärischen Luftfahrzeugen wird der Flugkraftstoff JP-8 verwendet. Dieser entspricht weitestgehend dem auf Kerosin basierenden zivilen Flugturbinenkraftstoff JET A-1. Im Unterschied zu dem zivil genutzten Treibstoff werden dem JP-8 Additive zugesetzt, um eine Vereisung und Korrosion der Treibstoffleitungen zu verhindern.

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Unter welchen Umständen kann es zum Ablassen von Flugbenzin kommen?

In manch schwerwiegenden Luftnotlagen ist eine unverzügliche Landung zwingend erforderlich. Ein Ablassen von Flugbenzin im Flug darf in solchen Notfällen erfolgen und dient der schnellen Reduzierung des Gewichts, um das höchstzulässige Landegewicht zu unterschreiten. Nur in diesen Fällen wird dem betroffenen Flugzeug ein Gebiet zum Ablassen des Treibstoffs zugewiesen, wobei aufgrund der einzuhaltenden Mindestflughöhe von 5.000 Fuß (~ 1.525 Meter) über Grund ausgeschlossen ist, dass das Kerosin am Boden auftrifft. Es wird in der Luft verwirbelt und verdunstet. Diverse Untersuchungen unter anderem des TÜV Rheinland haben festgestellt, dass das Ablassen von Kerosin in diesen Höhen keine Gefährdung der Bevölkerung oder eine Belastung für die Umwelt darstellt.
(0)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 04:20

Teil 2 des Zitates:

Wann sind Tiefflüge zulässig?

Ebenfalls in eigener Zuständigkeit werden durch das Bundesverteidigungsministerium die Betriebszeiten für Tiefflüge festgelegt. Tiefflüge, die unter 1.500 Fuß (~ 450 Meter) stattfinden, sind über Land von Montag bis Freitag zwischen 30 Minuten vor Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 7.00 Uhr Ortszeit und 30 Minuten nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 17.00 Uhr zulässig. Ausgenommen davon sind Feiertage und Wochenenden, an denen Tiefflüge grundsätzlich nicht gestattet sind.

Zusätzlich gilt vom 1. Mai bis zum 31. Oktober in der Zeit zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr als freiwillige Selbstbeschränkung eine Mittagsruhe, in der ebenfalls keine Tiefflüge unter 1.500 Fuß stattfinden dürfen.

Tiefflüge müssen in einem Ernstfall auch nachts durchgeführt werden. Daher ist es zwingend notwendig, dies auch zu üben.

Im Gegensatz zu Tiefflügen am Tag ist der Nachttiefflug an Korridore eines speziell für den Nachttiefflug entwickelten Routensystems gebunden, welches sich über die gesamte Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Diese Flugrouten wurden in Absprache mit dem Bundesverteidigungsministerium, dem Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Deutschen Flugsicherung und den jeweiligen Landesregierungen festgelegt. Hier darf in Höhen von mindestens 1.000 Fuß (~ 300 Meter) über Grund mit Geländefolgeradar geflogen werden. Eine regelmäßige Nutzung erfolgt jedoch nicht.

Tiefflüge bei Nacht über Land sind zulässig von Montag bis Donnerstag zwischen 30 Minuten nach Sonnenuntergang und 24.00 Uhr. Auch hier sind Feiertage und Wochenenden flugfreie Zeit.

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Gibt es für den militärischen Flugbetrieb reservierte Lufträume?

Für besonders komplexe Luftkampfmanöver hat der Bundesverteidigungsminister in Übereinstimmung mit dem Bundesverkehrsminister, der Deutschen Flugsicherung und den Vertretern der Bundesländer einige Lufträume, sogenannte Temporary Reserved Airspaces - TRAs - als "zeitweilig reservierte Lufträume" eingerichtet. Dies ist notwendig, um die Flugsicherheit ziviler Luftfahrzeuge zum Beispiel während Luftkampf- oder Abfangübungen zu gewährleisten.

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Sind für Naturschutzgebiete Überflugverbote oder spezielle Mindestflughöhen festgelegt?

Nein, für Naturschutzgebiete (auch Nationalparks, Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete) sind keine Überflugverbote oder besondere Mindestflughöhen festgelegt.
(0)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 04:22

die Seiten sind wirklich

ganz ganz toll

Das war eine Empfehlung!
(0)
Isschorechd (1353 Kommentare) am 19.04.2011 19:49

Verbrauchen sie in Deutschland

..hier werden sie abgezockt. Die Strompreise sind in relativ wenigen Jahren um 80% gestiegen. Sie fragen sich warum? Na, damit die Gewinne steigen, weswegen denn sonst?
Der Ausbau der Netze, wie lange behauptet wurde? Weswegen fehlt denn dann soviel an Netzkapazität bzgl. der Nutzung erneuerbarer Energien? Dass die Netzbetreiber hierzulande wesentlich mehr berappen als in anderen Ländern ist dann doch logisch.....
Reden wir noch vom Benzin- und Gaspreis? Abzocken ist in Deutschland ein politisch gewolltes Programm, während sich die asoziale Vermögensverteilung weiter von unten nach oben verschiebt! Schön, dass wir uns über die gute Konjunktur freuen, während über ein PKW-Maut nachgedacht wird. Bei allen Tarifverhandlungen wird dann wieder Zurückhaltung eingefordert......
Das einzige politisch gewünschte Programm welches seit Jahren erfolgreich in Deutschland läuft ist...macht die Reichen reicher, die Armen ämer und schrumpft den Mittelstand auf ein für die Reichen erträgliches Maß zusammen...
(3)
MrsBurns (753 Kommentare) am 19.04.2011 20:46

Ich weiss nicht recht...

aber seit meinem hausbau im jahre 1983 habe ich alle stromrechnungen aufgehoben. wie sie "innerhalb weniger jahre" auf eine steigerung um 80% kommen ist mir ein rätsel!
wenn sie meinen die energieversorger verdienen zu viel, dann kaufen sie sich halt aktien.
am reichtum kann jeder teilhaben.
(0)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 01:19

und manche sind (mit den Aktien)

schon arm gworden - da hatten dann aber einige - die Taschen schon voll -

irgendwer muss immer zahlen - und dreimal dürfen Sie raten wer!
(2)
mboerner (54 Kommentare) am 19.04.2011 19:55

Strom wird teurer

was fehlt jetzt: das wirtschafts(kasper)minister brüderle sich zu wort meldet und alles für wirtschaftsschädlich anprangert grinsen grinsen grinsen grinsen
(2)
blaubi (2806 Kommentare) am 19.04.2011 20:46

zwei mal schuld?

man kann net nur den atomkonzernen die schuld geben, sondern auch teilweise auf die reaktorkatastrophe in japan beziehen. denn gerade durch den immensen druck durch die grünen und dern daraus resultierenden taktischen unübelegtheit der koalition hat sich alles verteuert.aber wie immer, der kleine mann muss am meisten drunter leiden.
(1)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 01:35

die Rechnung

der Entsorgung wir noch kommen - und dann war das ganze billig - oder Augen und nach uns die Sinnflut
(1)
johnenw (51 Kommentare) am 19.04.2011 21:27

Strom wird teurer: Millionen Haushalte betroffen

Liebe Leute haltet doch mal den Ball flach. Erstens mal sind das keine Atomkonzerne sondern Stromversorger, die euch eure Bude schön warm halten und mit Licht versorgen. Zweitens sorgen die verteufelten dafür das Ihr schön auf die Arbeit gehen könnt und euren Lebensunterhalt verdienen könnt. Denn ohne den Saft der aus der Steckdose kommt kann kein Industriebetrieb seine Anlagen am laufen halten. Und wenn bei euch zu hause die Panzersicherung fliegt soll sofort euer EVU auf der Matte stehen und das wohlmöglich nachts um halb drei. Windräder wollt Ihr auch keine vor der Haustür, ach ja und mit eurem Solarschwachstrom wollt Ihr alle die Welt rettten! Bericht von der Bundesnetzagentur vom 11. April.2001-http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/auswirkungen-kernkraftwerk-moratorium-auf-uebertragungsnetze-und-versorgungssicherheit,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf- wäre mal lesenswert für manche die nur nachplappern, statt richtig informiert zu sein, oder nicht sein wollen. Wer lesen kann ist klar im Vorteil - aber das hat unser Angie M. leider auch versäumt, weil "mir wolle ja die nächste Wahl gewinn" - armes Deutschland
(0)
night_writer (21 Kommentare) am 19.04.2011 23:22

Zur guten Nacht das Märchen von den "selbstlosen Versorgern" im Land ...

Wie jede Schauergeschichte, sollte auch die der immer währenden, regelmäßigen Strompreis-Erhöhungen, die sich über die Jahre für die meisten Kunden auf satte zweistellige Prozentzahlen summiert haben, mit den Worten beginnen: "Es waren einmal 4 große, mächtige Riesen, die konnten gar nicht genug von ihrem nach Energie dürstenden Volk bekommen ... Und sie nahmen es sich mit beiden Händen! ..."

Wenn man so manche Beiträge liest, dann meint man fast den tapferen, selbstlosen und immer zu Wohltaten bereiten "Versorgern" wie den eigenen Eltern zutiefst DANKBAR sein zu müssen, dass sie uns das Leben warm, hell, mobil und -- so verdammt teuer machen!

Aber halt! -- Zurück zum alten Märchen ... z.B. vom preiswerten Atomstrom, der sogar einst die Zähler im Keller überflüssig machen würde! Da war auch das Kapitel, dass sparsame Verbraucher und Energie-effizientere Geräte die monatlichen Obuli spürbar senken würden! Und dann kam noch das aktuellste märchenhafte Kapitel hinzu, ganz spannend! Jenes, das einige Menschen schon wieder verklärt nachplappern, weil es die Riesen ihnen so schön vorgaukeln: "Die bösen Grünen und AKW-Feinde, der Ausstieg aus der Kernenergie überhaupt und die Katastrophe in Japan, ließen die Preise fröhlich in die Höhe jubeln!"

Und flugs war wieder Ruhe im braven, gutgläubigen Land, weil ja die wirklich Schuldigen gefunden waren. Die Riesen lachten sich mal wieder hämisch ins Fäustchen, dass ihr jammerndes Stromvolk so dumm und ungebildet war, dass sie alles schluckten, was man ihnen als fantastisches Märchen für die teuren kWh-Happen vorsetzte. Selbst die zahllosen verschleierten Gebühren und Abgaben, die in den lustigen Rechnungen schlau versteckt waren, interessierten die Strom-Junkies im Lande der Energie-Giganten nicht wirklich ...

So trug es sich zu und wenn sie nicht gestorben sind, dann machen die Riesen auch noch morgen und übermorgen blendende Gewinne mit den Dümmsten im Volk, denen es völlig reicht, dass ihr Strom aus der Wand kommt. Wäre ja auch schade, wenn es keine modernen Märchen mehr gäbe ...

Jetzt schlaft schnell ein und morgen wird Eurer Konto wieder etwas leerer sein ... alles wird gut!

------------------------
[Disclaimer: Jede Ähnlichkeit mit der Realität der BRD ist natürlich unbeabsichtigt, aber leider unvermeidlich.]

©night_writer, 2011. Edition Moderne Energiemärchen, Teil 1
(3)
TanteBine (125 Kommentare) am 20.04.2011 09:26

night_writer

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man direkt herzlich lachen ...aber dennoch ein dickes Lob, Sie haben das verabscheuende Treiben dieser Betreiber wenigstens schön verpackt;-)
Mit märchenhaften Grüßen
TanteBine;-)
(2)
1abcd1 (205 Kommentare) am 20.04.2011 01:30

ich glaube die bundesnetzagentur hat es sich

inzwischen auch anders überlegt grinsen

und im übrigen waren die auch noch im Dezember der Meinung, dass Teldafax seriös ist.

traurig
(0)
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