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Tipps und Infos rund um Strom, Sprit, Heizen und Co.
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publiziert: 15.06.2011 19:13 Uhr
aktualisiert: 15.06.2011 20:47 Uhr
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Was der Stromkunde wissen sollte

Teldafax-Pleite: Nützliche Tipps für den Verbraucher

Seit Dienstag, 14. Juni, ist es amtlich: Der ins Straucheln geratene Energieanbieter Teldafax hat beim Amtsgericht Bonn Antrag auf Insolvenz gestellt. Die Nürnberger Verbraucheranwältin Cornelia Ahrens (Bund der Energieverbraucher) und die Verbraucherzentrale Bayern (Homepage) beantworten Fragen von Kunden.

Ich bin Kunde bei Teldafax. Wird nach der Pleite nun der Strom abgestellt?

Zuerst einmal gilt für die etwa 700 000 Kunden des Unternehmens: Keine Panik! Die Stromversorgung läuft weiter, niemand muss befürchten, dass nun bei ihm zu Hause das Licht ausgeht. Denn für den insolventen Energielieferanten müssen die lokalen Grundversorger einspringen und nahtlos weiter Strom liefern.

Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansprüche geltend machen. Das zuständige Amtsgericht Bonn hat eine Hotline eingerichtet:

Die Ansprüche können auch direkt beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar. Nach Ansicht vieler Experten sind die Chancen eher gering. Geht ein Energieanbieter pleite, werden zunächst die großen Gläubiger abgefunden. In den meisten Fällen reicht das Haftungskapital danach nicht mehr aus.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Haben Kunden Teldafax eine Einzugsermächtigung erteilt und ist die Abbuchung der Vorauskasse in den letzten sechs Wochen erfolgt, können sie bei ihrer Bank der Abbuchung widersprechen und das Geld zurückbuchen lassen. Bezahlt werden muss dann nur für die tatsächlich verbrauchte Strommenge.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.

Kündigung: Und dann?

Zum Grundversorgungstarif gibt es in jedem Fall günstigere Alternativen. Verbraucher sollten auch nach den negativen Erfahrungen mit Teldafax in einen günstigeren Tarif oder zu einem preiswerteren Anbieter wechseln. Allerdings: Vereinbaren Sie keine zu lange Laufzeit: nicht länger als ein Jahr. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Vorsicht auch bei Supersparangeboten: Die Preise sind möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert. Vorsicht bei Festpreisangeboten. TEXT: tito

    
    

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