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Der Prozess gegen Erich Honecker 1992: der Angeklagte in Berlin (oben) und Karin Gueffroy (unten), die Mutter des letzten Maueropfers und Prozessbeobachterin.Was wollen wir unternehmen, wenn Du nach Berlin kommst?“ fragte mein Kollege Hans-Christian Bustorf am Telefon, und dann ganz lässig: „Willst Du in den Honecker-Prozess?“ „Da kommen wir nie rein“, antwortete ich. Die wenigen Presseplätze am Landgericht Moabit wurden unter Hunderten von Journalisten ausgelost. „Wir werden sehen“, sagte Hans-Christian, der mit mir bei den „Fränkischen Nachrichten“ in Tauberbischofsheim volontiert hatte und inzwischen bei einer Sonntagszeitung in Berlin arbeitete.
Wenige Tage darauf war ich in Berlin, wo es nur ein Thema gab: den Prozess gegen den Ex-DDR-Chef Erich Honecker und fünf weitere Köpfe der Staatsführung wegen der 900 Getöteten an der DDR-Grenze. „Wäre es Dir 50 Mark wert, in den Prozess zu kommen? Wir müssen nur zwei Studenten fürs Nichtstun bezahlen.“ Ich muss sehr blöd geschaut haben. Er lachte – und erklärte dann: Natürlich hatte auch das Volk, in dessen Namen Recht gesprochen wurde, Anspruch darauf, im Gerichtssaal anwesend zu sein. Es gab etwa 50 Plätze für normale Bürger – aber deren Interesse hatte schon erheblich nachgelassen, wie in jedem Strafverfahren, wenn dem spektakulären Beginn die mühsame Suche nach der Wahrheit folgt.
Wer also als Vertreter des Volkes am dritten Verhandlungstag rechtzeitig morgens um fünf Uhr am Nebeneingang des Gerichts Einlass begehrte, hatte beträchtliche Chancen, eine der begehrten Platzkarten zu bekommen. Und da der Einlass erst um acht Uhr war, verlangten ein kundiger Student und sein Kumpel für die Wartezeit als Platzreservierer je 50 Mark.
Das war mir es allemal wert. Für unser Geld wechselten an einem nebligen Novembermorgen im Halbdunkel zwei abgegriffene Platzkarten den Besitzer. Als sich eine Stunde vor Prozessbeginn die Türen des Gerichts öffneten, wurden wir erst einmal gründlich durchsucht. Die Justiz hatte Angst vor Racheakten der Familien ehemaliger Maueropfer. Aus Angst vor einem Attentat mit einem Schießkugelschreiber waren Kugelschreiber, Blocks oder Notizbücher im Gerichtssaal verboten, nur lose Blätter und Bleistifte erlaubt.
Im Zuschauerraum schien es spannender zuzugehen als in der eigentlichen Verhandlung vorne am Richtertisch. Hinten wurde deutsch-deutsche Vergangenheit bewältigt, vorne am Richtertisch nur routiniert ein Programm abgespult, von dem jeder wusste, dass es eh bald zu Ende sein würde: Honecker litt an Leberkrebs, konnte nur noch mit einem speziellen Sitzkissen auf der Anklagebank Platz nehmen und nicht länger als ein paar Stunden am Tag der Verhandlung folgen.
Obwohl es erst der dritte Verhandlungstag war, schien jeder im Zuschauerraum bekannt zu sein: die beiden alten Kommunisten ganz vorne links, die kaum noch aufstehen konnten, aber mit ihrer täglichen Anwesenheit Honecker auch jetzt noch die Treue bewiesen. Die blutjunge Kollegin vom „Neuen Deutschland“, die offenbar auf dem gleichen Weg wie wir herein gelangt war, um über den Prozess zu berichten, und jedem, der es nicht wissen wollte, versicherte, dass der Kommunismus am Ende siegen würde.
Sie zoffte sich in den Prozesspausen manchmal leidenschaftlich mit einer älteren Frau daneben, die viel weinte: Es war Karin Gueffroy, die Mutter des im Februar 1989 letzten der 900 Ermordeten an der innerdeutschen Grenze. Zwischen beiden kam es in Prozesspausen zu hitzigen Dialogen deutsch-deutscher Vergangenheitsbewältigung. Karin Gueffroy hatte mit ihrer Strafanzeige diesen Prozess erst ermöglicht.
„Das hat nichts mit Rache zu tun, das hat einfach was mit Gerechtigkeit zu tun“, betonte sie immer wieder. Die Journalistin vom „Neuen Deutschland“ hielt mit Begriffen wie „Siegerjustiz“ hitzig dagegen. Das Gericht sah sich gezwungen, eigens ein paar Wachtmeister hinter den Frauen zu postieren, damit sie nicht handhandgreiflich wurden.
Während wir warteten, stieß mir mir der Kollege plötzlich übermütig seinen Ellbogen in die Rippen: „Wetten, dass mir Erich Honecker Guten Tag sagt?“, fragte er. „Warum sollte er?“ hielt ich dagegen. „Eine Flasche Champagner, dass er mich eigens begrüßt“, insistierte er. Leichtsinnig geworden, schlug ich ein.
Wenig später wurde der Angeklagte hereingeführt, klein, spitznasig und blass. Die beiden Alten vorne links rappelten sich auf, ballten die rechte Hand zum kommunistischen Gruß – und neben ihnen stand mein Kollege, rief Honecker zu: „Erich, Rotfront!“ und winkte, als gehöre er dazu. Honecker lächelte – und winkte zurück.
Vom Prozess selbst ist mir wenig Erwähnenswertes in Erinnerung geblieben: vielleicht, dass der selbstverliebte Vorsitzende Richter Hans Georg Bräutigam schon da mehr herumschnauzte als dem Prozess guttat. Dass Erich Honecker wirklich ein kleines Männchen war und – wenn er mal was sagte – tatsächlich die Endsilben verschluckte und mit dieser hohen Kastratenstimme sprach, über die wir uns als Westkinder schon lustig gemacht hatten.
Und da war noch der Nebenklage-Anwalt Hans-Ekkehard Plöger, der Verwandte eines Maueropfers vertrat und seine Tüchtigkeit mit ebenso spektakulären wie sinnfreien Anträgen vor Gericht zu beweisen versuchte. Er rieb sich gerne an Richter Bräutigam, später sogar in einem Gedichtband, in dem es heißt: „Ein Richter, der gespreizt, / zuweilen auch gereizt, / sein Amt versieht und ohne Scham / von einem Näpfchen in das andre tappt, / den nennt man gern den Bräutigam.“
An jenem dritten Prozesstag aber sorgte er für Unterhaltung, indem er einen Antrag zur Feststellung der Identität des Angeklagten stellte. Er behauptete nämlich allen Ernstes, der Mann auf der Anklagebank sei gar nicht Honecker, sondern nur ein täuschend echtes Double, das die Stasi rechtzeitig untergeschoben habe, um die Flucht des echten Honecker zu verschleiern.
Ein paar Wochen nach diesem Antrag war der inhaftierte Honecker prozessunfähig, kam frei und reiste zu seiner Margot ins Exil nach Chile, wo er im Mai 1993 starb. Aber an jenem Mittag schaffte es der Schaufensterantrag des Nebenklage-Anwalts der Maueropfer immerhin in die Berliner Zeitungen. Als wir das Gericht in Moabit verließen, schrieen uns die Schlagzeilen des Berliner Boulevard schon entgegen: „Ist Honecker wirklich Honecker?“ Daneben sah man ein Bild des Angeklagten, wie er beim Betreten des Gerichtssaals etwas verkniffen meinem Kollegen zuwinkte. So kostete mich Erich Honecker am Ende 50 Mark und eine Flasche Champagner – ich meine, kein zu hoher Preis für die eine oder andere Einsicht.
17 Jahre später war ich im Frühjahr 2009 wieder in Berlin. Und hörte zufällig im Radio ein Interview mit Karin Gueffroy. Ob sie aus heutiger Sicht mit dem Prozess gegen Honecker und andere Verantwortliche zufrieden sei. Die Mutter des Maueropfers antwortete sinngemäß: „Ich weiß nicht, wie viele hundert Seiten die Anklageschrift hatte – aber die mussten sie sich anhören, ob sie wollten oder nicht. Und sie mussten still sein, sie mussten ihren Mund halten – das war schon erhebend für mich.“