Leseranwalt

anton.sahlender@mainpost.de
Leseranwalt
    
publiziert: 08.03.2010 20:48 Uhr
aktualisiert: 09.03.2010 10:54 Uhr
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Wenn der Veranstalter selbst den Reporter stellt

Eine wichtige Zweckpartnerschaft – Lokalredaktionen können nicht überall vertreten sein

Das kann der Leser, der sich bei mir meldet, nicht verstehen: Er soll von einer kulturellen Veranstaltung in seiner Gemeinde den Text für die Zeitung selbst liefern. Die Lokalredaktion hat ihn darum gebeten. Sie hat keinen Mitarbeiter frei, der kommen könnte.

Ich verstehe den Kummer des Lesers, der auch Mitveranstalter ist. Er wünscht sich einen Redakteur als Autor. Nun aber soll er selbst für die Zeilen sorgen, die ihm so wichtig sind, dazu für ein Foto, und das nach genauen Vorgaben der Redaktion. Die hat ihm gesagt, wie lang der Text sein darf. Es ist nie leicht: Aber der Mann ergreift notgedrungen die Initiative und überredet nach einigen Absagen doch jemanden, der es sich zutraut, den Reporter zu spielen.

Zuvor hat er mich vorwurfsvoll gefragt, wie das mit der Unabhängigkeit der Zeitung zu vereinbaren ist, wenn Beteiligte über die eigene Veranstaltung berichten. Zu Recht.

Besser wäre es zweifellos, wenn ein Mitarbeiter der Redaktion schreibt. Angesichts der Anforderungen ist das für die Lokalredaktionen nicht immer möglich – bei keiner Zeitung. So finden sich landauf, landab im Lokalen gelegentlich Beiträge aus der Feder von Beteiligten.

Das ist eine traditionelle Zweckpartnerschaft, die mitunter große Nähe sichtbar macht. Nur so ist die Anzahl der Ereignisse mit der Zahl der Mitarbeiter auf einen Nenner zu bringen. Aus manchem Verlegenheitsschreiber ist ein Mitarbeiter geworden, weil sich verborgene Talente offenbarten.

Zurück zur Unabhängigkeit. Redaktionen bemühen sich darum, dass bei wesentlichen Ereignissen, bei kritischen und umstrittenen Themen, ein erfahrener Journalist antritt. Hier muss man der Leser-Erwartung nach Ausgewogenheit möglichst professionell gerecht werden. Andere Fälle, etwa Beiträge aus dem Vereinsleben, entscheiden selten über die Unabhängigkeit einer Redaktion. Darin finden die Bestätigung, die auf diesen Bericht warten. Erst wenn es in der Zeitung steht, fühlt man sich vor Ort gewürdigt.

Diese Haltung hat sich über die Zeiten erhalten. Ein Zeitungsmitarbeiter wird auf jeden Fall immer angefordert, auch dann, wenn sich das Ereignis auch noch im Internet wiederfindet. Dort bietet diese Zeitung speziell dafür das Portal www.main.de. Auf dem dürfen Sie alles aus Ihrer Umgebung oder Ihrem Dorf lesen und selbst verbreiten, so es nicht Rechte anderer verletzt.

Wissen sollte man noch, dass zum Handwerk von Redakteuren das Auswählen gehört. Alles Geschriebene fand noch nie Platz auf den Zeitungsseiten. In der engeren journalistischen Auswahl ist aber, wer zumindest selbst berichten darf.

Zur Unabhängigkeit nenne ich als deren Zwillingsbruder die Quellenklarheit. Folglich sollte es immer für Leser erkennbar sein, wenn ein Beteiligter berichtet hat – selbst dann, wenn der Text eine redaktionelle Bearbeitung erfahren hat, die seinen Sinn nicht entstellen darf.

    
    

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Die neuesten Kommentare

barockschloss (59 Kommentare) am 13.03.2010 19:13

Verstehe die Aufregung nicht

Es ist doch wunderbar, wenn der Veranstalter selbst textlich oder fotografisch zur Berichterstattung beitragen darf! Denn manchmal ist die "Interpretation" von aussen doch schon recht abenteuerlich. Beides hat Berechtigung. Sicherlich gilt: wenn der Veranstalter Presseinformationen liefert, müssen diese von der Redaktion sorgfältig geprüft werden. Dasselbe sollte auch für die von freien Mitarbeitern getexteten Berichte gelten...

Lokale und/oder regionale Presse ist ein besonders interessantes Feld...

Alexander v. Halem
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