Leseranwalt
anton.sahlender@mainpost.de

aktualisiert: 09. März 2010, 10:54 Uhr
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Wenn der Veranstalter selbst den Reporter stellt
Das kann der Leser, der sich bei mir meldet, nicht verstehen: Er soll von einer kulturellen Veranstaltung in seiner Gemeinde den Text für die Zeitung selbst liefern. Die Lokalredaktion hat ihn darum gebeten. Sie hat keinen Mitarbeiter frei, der kommen könnte. »mehr
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barockschloss (59 Kommentare) am 13.03.2010 19:13
Verstehe die Aufregung nichtEs ist doch wunderbar, wenn der Veranstalter selbst textlich oder fotografisch zur Berichterstattung beitragen darf! Denn manchmal ist die "Interpretation" von aussen doch schon recht abenteuerlich. Beides hat Berechtigung. Sicherlich gilt: wenn der Veranstalter Presseinformationen liefert, müssen diese von der Redaktion sorgfältig geprüft werden. Dasselbe sollte auch für die von freien Mitarbeitern getexteten Berichte gelten...Lokale und/oder regionale Presse ist ein besonders interessantes Feld... Alexander v. Halem |
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