Leseranwalt

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aktualisiert: 18. Mai 2010, 09:29 Uhr » zurück zum Artikel
    
    
 
    
 
    
 


Der Leseranwalt: Demokratie verpflichtet kommunale Parlamente zu öffentlichen Beratungen und Abstimmungen

Dass Behörden ihre gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber Vertretern von Medien gelegentlich als störend empfinden, habe ich jüngst beklagt. Zuschriften zeigen, dass diese amtliche Verpflichtung für einige Leser neu war. Sie haben sich bei mir bedankt, zumal dahinter der demokratische Grundsatz der Bürgerbeteiligung über die Inhalte unabhängiger Medien steckt. Trotz weniger schlechter Beispiele glaube ich, dass man es auch in Behörden und politischen Gremien so sieht.  »mehr

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tagblatt_leser (96 Kommentare) am 17.05.2010 19:53

Kleine Könige...

... sind sie schon, unsere Landräte (und -rätinnen) in Bayern. Sie sind mit einer Machtfülle ohnegleichen ausgestattet. Ganz hat sich der frühere Mitarbeiter der Rechtsaufsicht von seiner einstigen Tätigkeit wohl noch nicht lösen können. Ein gewisses Maß an Enttäuschung glaube ich aus seiner Äußerung zu den Öffentlichkeitsverstößen schon entnehmen zu können. Sagen wir es doch offen und ehrlich: Ein Landrat kann seine zuständigen Mitarbeiter zu zahnlosen Papiertigern werden lassen - um so mehr, wenn es darum geht, den nachgeordneten Gemeinden auf die Finger zu klopfen. Dabei gäbe es genug Beispiele, die zeigen, dass es berechtigt wäre, den einen oder anderen Bürgermeister einmal zurück zu pfeifen. Bürger/innen, die sich bei der Kommunalaufsicht beklagen, werden mit nichtssagenden Schriftsätzen abgewimmelt: Der Bürgermeister hat alles "richtig" gemacht, Verfahrensverstöße sind nicht erkennbar usf. - Erfahrungen habe ich hier schon selbst gemacht.
Ob es hilft, die Kommunalparlamentarier, denen das Spiel nicht gefällt, sie zu Informationen an die Zeitungsredaktionen zu ermuntern, vermag ich fast zu bezweifeln. Sicherlich gibt es das hohe Rechtsgut des Redaktionsgeheimnisses, doch wird ein Bürgermeister nichts unversucht lassen, den/die "Nestbeschmutzer" ausfindig zu machen. Hier trifft es zuerst jene Gemeinderatsmitglieder, die schon in der Vergangenheit "auffällig" waren... In deren Haut möchte ich angesichts des einsetzenden Haberfeldtreibens nicht stecken.
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ingriddusolt (135 Kommentare) am 18.05.2010 10:45

Öffentliche oder nichtöffentliche Informationen...

Ja - nach außen ist alles ja so transparent. Aber viele Themen werden leider noch immer im stillem Kämmerlein besprochen, damit die Bürgerinnen und Bürger nicht zuviel erfahren könnten. Wenn dann bei der Rechtsaufsicht nachgefragt wird, ob das so sein darf, wird leider häufig wie im vorgehenden Kommentar beschrieben reagiert. Aber steter Tropfen höhlt den Stein !
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tagblatt_leser (96 Kommentare) am 19.05.2010 20:47

Informationsfreiheitsgesetze

Ein paar Sätze möchte ich ergänzend zu meinem ersten Beitrag noch anhängen:

Auf Bundesebene und in vielen Bundesländern gibt es bereits "Informationsfreiheitsgesetze". Sie verpflichten die Behörden zu Auskünften an Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Rahmen. Bayern macht hier wieder einmal eine "rühmliche" Ausnahme. Ein entsprechendes Gesetz gibt es (noch) nicht. Hier könnte gerade die FDP, die ja mit am Kabinettstisch in München sitzt, ihre Duftmarken setzen, zumal sie einem entsprechenden Aktionsbündnis lt. Transparency International Deutschland angehört. Ein entsprechendes Gesetz ersetzt zwar nicht den Anspruch auf Öffentlichkeit aktueller Gemeinderatssitzungen, aber unsere Damen und Herren Kommunalvertreter können sich hinterher nicht mehr so einfach aus ihrer Verantwortung für ihre Entscheidungen stehlen.

Dem Internetauftritt dieser Organisation zufolge - www.transparency.de - hat die Gemeinde Prien am Chiemsee sogar eine gemeindliche Satzung erlassen, in der die Gemeindeverwaltung zu Informationen an die Einwohner verpflichtet ist.

Hier die Anregung an die Redaktion: Vielleicht wäre das eine umfassendere Berichterstattung wert.
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