Leseranwalt
anton.sahlender@mainpost.de

aktualisiert: 05. Oktober 2010, 21:49 Uhr
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In der Sprache ihrer Berichterstattung sind Journalisten nicht an die Begriffe der Juristen gebunden
Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.“ »mehr
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denkforum (283 Kommentare) am 24.08.2010 10:58
EhrenkodexSie haben 13.1 richtig verstanen und interpretiert! Könnten Sie das bitte auch Ihrer Kollegin Frau Gisela Schmidt zur Kenntnis bringen!Danke! |
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antonsah (267 Kommentare) am 24.08.2010 18:29
@denkforumDer Kollegin ist der 13.1 sehr wohl bekannt und sie handelt danach. Es gibt keine Veranlassung etwas anderes anzunehmen.Anton Sahlender, Leseranwalt, ausnahmsweise aus dem Urlaub |
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denkforum (283 Kommentare) am 25.08.2010 03:48
Herr Sahlenderes ehrt mich, dass Sie sich selbst in ihrem verdientem urlaub dazu genötigt fühlten, meinen kommentar wiederum zu kommentieren. Spätestens seit der von Gisela publizierten dunkelhäutiger-Pfarrvikar-Hundtrete-Sache - die sie im übrigen selbst scharf kritisierten! - habe ich Zweifel an der Differenziertheit ihrer Kollegin. Dennoch kann ich nachvollziehen, dass Sie kollegiale Solidarität bekunden und jede andere Veranlassung - so logisch sie auch sei - per se ausschließen. Dies steht dann aber konträr zu ihren kommentaren, die doch einen hehren anspruch der neutralität vorgeben. Ich bin (als journalist) etwas enttäuscht (von Ihnen). |
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antonsah (267 Kommentare) am 26.08.2010 09:47
@denkforumLiebe/r Herr/Frau denkforum, ich pflege mich zu konkreten Vorwürfen oder Fällen zu äußern. Pauschale Unterstellungen - zu denen ich Ihren Ehrenkodex-Beitrag vom 24.8. zähle - wehre ich grundsätzlich ab, weil sie unfair sind. Vielleichgt kommt das bei Ihnen an, da Sie sich als Journalist zu erkennen geben. Ich habe auch nichts von meiner Kritik an der Hundetret-Geschichte zurückzunehmen. Sie ist aus meiner Sicht aber nicht den Fällen zuzuordnen, welche die Richtlinie 13.1 des Pressekodex anspricht.Nochmals aus dem Urlaub, weil ich persönliche Vorwürfe nicht im Raum stehen lassen kann... Anton Sahlender, Leseranwalt |
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denkforum (283 Kommentare) am 26.08.2010 12:11
Herr SahlenderSo betrachtet, kann ich Ihre Argumentation nachvollziehen!Weiterhin erholsamen Urlaub! Ich kann mir als - nur mäßig guter - freier Jounalist bei dem allgemein übl(ich)en Zeilenhonorar keinen leisten ;o) FG |
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