Leseranwalt

anton.sahlender@mainpost.de
Leseranwalt
    
publiziert: 20.02.2011 17:40 Uhr
aktualisiert: 06.03.2011 14:50 Uhr
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Journalisten sollen auch Halbgöttern in Schwarz mehr auf die Finger sehen

Es muss doch jedem Leser auffallen, dass Urteile im Namen des Volkes so ausfallen, dass man sich darüber nur wundern kann.“ Das erklärt mir ein Leser, der damit nicht nur die Rechtsprechung kritisiert, sondern auch die Redaktion, weil sie deren Fehlleistungen nicht aufgreift. Er ärgert sich, dass gegenüber Behörden unnachsichtig kommentiert werde, nicht aber gegen eine schlecht arbeitende Justiz. Dabei verhänge diese lächerliche Geldstrafen, die aus der Portokasse zu bezahlen seien, oder Gefängnisstrafen, die gerade mal als Übernachtungsmöglichkeit taugten. Generell, so der Leser, müssten die Medien den „Halbgöttern in Schwarz mehr auf die Finger sehen“.

Tun sie gelegentlich, die Medien, obwohl das nicht einfach ist. Zuletzt wurde das gesamte Verfahren gegen den einstigen Würzburger Generalmusikdirektor Jin Wang kritisch beurteilt.

Der Leser kann sich bei seiner Forderung darauf berufen, dass die Presse in Veröffentlichungen ihrerseits urteilen darf über Urteile und damit über Richter. Ihr Auftrag schließt das ein, obwohl andere Leser in den Gerichten hin und wieder eine unangreifbare Instanz sehen. Zwar gelten die Feststellungen in rechtskräftigen Urteilen als Beweis der Wahrheit. Die darf in der Berichterstattung dann als Tatsache dargestellt werden. Dessen ungeachtet können Verhandlungsführung oder Strafmaß aber kritisch betrachtet werden.

Schwierig wird es, wenn die Wahrheitsfindung des Gerichtes von Medien grundsätzlich in Zweifel gezogen werden soll. Dafür müssen tragfähige Anhaltspunkte vorliegen, die einen solchen Vorwurf rechtfertigen. Das heißt, Redakteure müssen solche Hinweise noch aufwendig recherchieren und glaubwürdige Quellen finden. Letztere fehlen oft, vor allem dann, wenn es schon verurteilte Täter sind, die der Medienberichterstattung und Wahrheitsfindung widersprechen. Die versuchen mitunter so ihren Fall in der Öffentlichkeit neu aufzurollen. Sie sprechen von Justizirrtum oder von Justizskandal, um Journalisten zu überzeugen.

Aber nur wer meint, schlüssige Argumente oder Belege für solche Vorwürfe zu besitzen, sollte sich an die Redaktion wenden. Auch Halbgötter bleiben für eine Redaktion fehlbare Menschen in Amt und Würden.

Vertraulichkeit wird übrigens gewahrt. Im Pressekodex heißt es dazu:

„Hat der Informant die Verwertung seiner Mitteilung davon abhängig gemacht, dass er als Quelle unerkennbar oder ungefährdet bleibt, so ist diese Bedingung zu respektieren. Vertraulichkeit kann nur dann nicht bindend sein, wenn die Information ein Verbrechen betrifft und die Pflicht zur Anzeige besteht.“

    
    

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»Alle 22 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

blaubi (2806 Kommentare) am 13.04.2011 18:36

wieviel "arsch" in der hose hat denn die presse

...gegen internetzensur und denunziationen im internet vorzugehen, wenn sowohl die richter als auch die staatsanwaltschaft involviert sind?
oder wenn richter gegen die EU Richtlinien zur Anti-Diskriminierung verstossen?
oder das StGB missbrauchen
oder § 1-3 Allgemeines Gleichbehandlungs Gesetz(AGG) missachten
oder artikel 3, 4, 5 der grundgesetzes missbrauchen? wie ängstlich wäre da die mainpost?
(0)
mdeeg (778 Kommentare) am 09.03.2011 17:12

Der Mißstand ist völlig nachvollziehbar.

Der Ärger, der sich durch die Repression und die Ungerechtigkeit einerseits, andererseits aber auch durch die mittels Machtposition erzwungene Hilflosigkeit und "Nichtklärung" von Vorgängen ergibt, ist völlig nachvollziehbar.


Wahr ist aber auch, dass "Vergleiche" wie oben zum einen das berechtigte Anliegen diskreditieren und zum anderen in den Hintergrund rücken lassen. So wird dann der Ärger zum "Argument" für die Gegenseite, schlimmstenfalls führen derarte Dinge zu einer kalkulierten Kriminalisierung - und alles kann weiter laufen wie bisher...

"Unterschiede" sollte man also schon machen, die sind auch vorhanden!! Zum Glück!
(0)
mdeeg (778 Kommentare) am 07.03.2011 19:05

Interessant...

und beachtenswert scheint mir zu sein, dass in Strafprozessen hier offenbar immer öfters ohne Anzeigenerstatter/Geschädigter "verfolgt" wird bzw. die Geschädigtenrolle durch Mitarbeiter der Justiz eingenommen wird, als Folge daraus, dass sich offenbar immer mehr Bürger mit berechtigten Anliegen und aufgrund von wahrgenommenem Unrecht (blauäugig) an die Justiz wenden. Anstatt dort jedoch ein offenes Ohr zu finden, werden sie als "lästige" Störfaktoren abgekanzelt. Ein Telefonat mit einem Richter des Amtsgerichts führte auch für mich nicht zu einer Auskunft sondern einer Anzeige wegen Beleidigung...
ist das mittlerweile ein Instrument der "Rechtspflege"?
(1)
Sunnyboy97 (1036 Kommentare) am 09.03.2011 16:41

@ mdeeg:

Sie haben es erfasst! LEIDER!! Obwohl eine Strafverfolgung überhaupt nur dann zulässig ist, wenn der (angeblich) Betroffenen SELBER Strafanzeige erstattet, setzt sich die Staatsanwaltschaft einer Universitätsstadt am Main hierüber selbstherrlich hinweg!
Auch mir ist das so passiert! Der ANGEBLICH von mir beleidigte Gerichtsvollzieher (pardon! OBERgerichtsvollzieher) hat selber keine Anzeige erstattet, weil der Sachverhalt frei erfunden war! Er hat aber bei seinem Chef, dem Direktor des Amtsgerichtes einer bekannten Universitätsstadt am Main darum gebeten, dass das (berechtigte!) Strafverfahren gegen ihn eingestellt wird, was dann auch erfolgte! Und um dann zu zeigen, was diese hochherrlichen Herrschaften von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit halten, hat besagter Direktor des Amtsgerichtes (also ein Unbeteiligter!) gegen mich bei seinen Amigos aus der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet!

WAS IST DENN DA DER UNTERSCHIED ZU ADOLF UND ERICH ?? traurig traurig
(0)
Sunnyboy97 (1036 Kommentare) am 07.03.2011 17:27

Solange

VORSÄTZLICH "Urteile" eindeutig gegegn geltendes Recht gefällt werden, wie es mir jetzt schon 2 mal in einer hinlänglich bekannten Universitätsstadt passiert ist (einmal vor dem Arbeitsgericht, als der Richter EINDEUTIG und natürlich wissentlich ein Urteil entgegen den Bestimmungen des BGB gefällt hat) und ein zweites Mal, als ein (Straf-)Richter am Amtsgericht ein Urteil wegen angeblicher Beleidigung damit "begründete", dass er von meiner Schuld ÜBERZEUGT wäre (Beweise gab es keine, da die Sache frei erfunden war!), er aber natürlich nicht gegen seinen Chef, den Direktor des Amtsgerichtes und Anzeigenerstatter urteilen wollte/konnte, solange ist jedes dieser "Urteile" ein Schlag ins Gesicht des Volkes, in dessen Namen diese "Urteile" ja bekanntlich gefällt werden! Im Übrigen ist es eine Schande und ein Skandal allerersten Ranges, wenn besagter Richter und seine Amigos von der Staatsanwaltschaft das ausdrücklich grundgesetzlich garantierte Recht auf ein faires Verfahren (umfasendes Gehör/umfassende Infos zum Sachverhalt/Recht auf einen Anwalt/hinreichend Zeit zur Vorbereitung auf den Prozess) AUSDRÜCKLICH verweigern! Pfui Teufel ! Auf diese Schein-Demokratie können wir sehr gerne verzichten! traurig traurig
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