Leseranwalt

aktualisiert: 15.06.2011 11:51 Uhr
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Presserat missbilligt journalistische Recherche beim Arbeitgeber eines Kommunalpolitikers
Blicken wir zurück auf eine interessante Entscheidung des Deutschen Presserates, der freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien. Darin wurde missbilligt, dass ein Kommunalpolitiker durch journalistische Recherche bei seinem Arbeitgeber in Misskredit kommen konnte.
Der Politiker hatte die Veröffentlichung eines Lokalblattes als Blödsinn bezeichnet, zudem von Falschdarstellung und Anmaßung, von „geistigem Tiefgang, den man mit einem Schnürsenkel ausloten kann“ und von „willkürlicher Berichterstattung“ gesprochen. Weil der Kritiker zugleich Schulleiter ist, hat sich die Redaktion nach dessen harter Kritik mit einer offiziellen Anfrage an das Schulamt als vorgesetzte Behörde gewendet. Sie wollte wissen, ob diese Wortwahl womöglich auch Einzug in den Unterricht finde, sobald es um öffentliche Streitkultur gehe. Man sei an der Sicht des Schulamtleiters interessiert.
Der Kommunalpolitiker und Pädagoge hat sich beim Presserat über dieses Vorgehen der Redaktion. beschwert. Deren Leiter rechtfertigte aber die Anfrage, die vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion des Lehrers und seinem Verhalten in der Öffentlichkeit ausschließlich dem Ziel gedient habe, eine Stellungnahme zu erhalten, mit der gegebenenfalls Grenzen hätten aufgezeigt werden können. Sollte ein anderer Eindruck entstanden sein, so bitte die Redaktion, dies zu entschuldigen.
Der Presserat hat allerdings durch die Anfrage Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) sowie dessen Präambel verletzt gesehen. Mehrheitlich konnte er darin kein öffentliches Interesse erkennen. Der Kommunalpolitiker habe sich zwar sehr kritisch mit Zeitung und Berichterstattung auseinandergesetzt, doch sei er dabei in seiner politischen Funktion aufgetreten. Einen Zusammenhang zwischen dem ehrenamtlichen Engagement und seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer habe es nicht gegeben.
Die Redaktion habe aber den Konflikt durch ihre „Presse-Anfrage“ an das Schulamt auf die berufliche Ebene verlagert. Das ist nach Einschätzung des Presserates geeignet, den Schulleiter beim Arbeitgeber beruflich zu denunzieren und lasse sich mit der Pflicht zur Wahrung des Ansehens der Presse und der Glaubwürdigkeit der Medien nicht vereinbaren. Siehe www.presserat.de AZ: 0117/09/2-BA.
Im Hinblick auf öffentliches Interesse ist die Missbilligung aus meiner Sicht erklärungsbedürftig. Denn Grenzen für die Wortwahl von Pädagogen sind durchaus interessant. Eine allgemeine Anfrage danach und eine Auseinandersetzung mit dem Thema lassen sich rechtfertigen.
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»Alle 10 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare
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antonsah (267 Kommentare) am 20.05.2011 16:07
@evakurtWir haben eine Rechtsstaatlichkeit. Die Verantwortlichenkeiten sind geregelt. Oft sind eben die Verursacher - meist öffentliche Personen - selbst verantwortlich.Anton Sahlender, Leseranwalt |
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evakurt (2618 Kommentare) am 20.05.2011 19:32
Natürlich haben wireine Rechtsstaatlichkeit, wie man gerade im Fall Strauss-Kahn eindrucksvoll sieht. Auch die Tausenden von Todesurteilen in China basieren auf den dortigen Gesetzen. Alles unbenommen. Nur darf Rechtsstaatlichkeit keine Ausrede für Verantwortungslosigkeit sein. Genau das passiert seit jeher in den USA und offenbar immer mehr auch in Deutschland, dass man aus der Tatsache, dass man nicht gegen Gesetze verstößt, schlussfolgert, man sei damit bereits seiner Vernatwortung gerecht geworden. Das ist um Längen zu billig.Natürlich sind die Auslöser von öffentlichem Interesse oft selbst daran schuld - nehmen wir mal Zumwinkel. Aber oft sind sie nur zur Hälfte schuld, oft zu einem Viertel, manchmal garnicht. An den unterm Strich gleichen Folgen ändert das nichts. Warum hat denn eigentlich keiner den Mut - zum Beispiel die Medien selbst - , öffentlich immer wieder zu betonen, dass auch ein insgesamt gutes System wie das unsere halt seine regelmäßigen Kollateralschäden mit sich bringt? |
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mdeeg (778 Kommentare) am 18.05.2011 20:24
Öffentliches Interesseerlahmt gewohnheitsmäßig dann, wenn sich Vorwürfe als falsch erwiesen haben oder der Kannibale von Rothenburg entmystifiziert ist (um ein populäres Beispiel zu benennen...) |
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evakurt (2618 Kommentare) am 17.05.2011 22:40
Gegen das lebhafte Informationsinteressevon Redakteuren und Öffentlichkeit wäre überhaupt nichts einzuwenden, wenn geklärt wäre, wer sich für zerstörte Karrieren und Privatleben in den Fokus der Berichterstattung geratener Bürger/innen verantwortlich fühlt, NACHDEM das öffentliche Interesse erlahmt ist. Dieses Problem ist meines Wissens nicht ansatzweise gelöst. |
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antonsah (267 Kommentare) am 18.05.2011 17:30
@evakurtBeispiele? Und wer soll feststellen, wann öffentliches Interesse erlahmt ist?Anton Sahlender, Leseranwalt |
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