Leseranwalt

anton.sahlender@mainpost.de
Leseranwalt
    
publiziert: 05.06.2011 21:07 Uhr
aktualisiert: 04.10.2011 12:17 Uhr
» zur Übersicht Leseranwalt
    
    
Artikel
 
    
 
    
 

Schrift vergrößern Text    Schrift verkleinern Text
EHEC: Mögliche Gefahren für Leib und Leben wiegen schwerer als absehbare wirtschaftliche Schäden

Berichte über das Darmbakterium EHEC, das zu mehr als 1000 Erkrankungen und zu Todesfällen geführt hat, nehmen in den Medien – auch in dieser Zeitung – viel Platz ein. Das führte schon zu dem Vorwurf, das sei überzogen und typisch deutsche Panikmache. – Stimmt das?

Maßstab für eine Antwort sind der Kodex des Deutschen Presserates und die Leitlinien der Main-Post-Redaktion. Dort heißt es zur Medizinberichterstattung wortgleich, dass „... eine unangemessen sensationelle Darstellung, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte, zu vermeiden ist.“ Und: „Forschungsergebnisse, die sich in einem frühen Stadium befinden, sollten nicht als abgeschlossen oder nahezu abgeschlossen dargestellt werden.“

Diese Abgrenzungen sind notwendig, weil das Thema sensibel ist. Und für Medien ist es geradezu verpflichtend, vor gesundheitlichen Gefährdungen zu warnen. So schwer das die Ungewissheiten um EHEC auch machen: Ich meine nicht, dass es in dieser Zeitung unangemessen geschehen ist. Die Menge der Berichte ist der anhaltenden Gefahrenlage und dem Interesse an Aufklärung geschuldet, das hoch bleibt. Zwar kennen wir mittlerweile den aggressiven Erreger, der zuvor so noch nie aufgetreten ist, doch unbekannt ist seine Herkunft.

Schnell erreichten uns die jetzt umstrittenen Warnungen aus Hamburger Gesundheitsbehörden, spanische Salatgurken seien die EHEC-Überbringer. Die haben sich später als so nicht zutreffend erwiesen. Doch den Medien war keine Wahl geblieben, als die offizielle Alarmbotschaft weiterzugeben. Es galt, weitere Infizierungen zu vermeiden.

Der erste EHEC-Fall in Unterfranken konnte nicht verschwiegen werden, ebenso wenig die beunruhigende Verbreitung des Darmbakteriums über Norddeutschland hinaus. Panik oder Hysterie sollten dabei nicht entstehen. Deshalb ging und geht das einher mit Aufklärung und Erklärung vorbeugender Hygiene im Alltag. Zwangsläufig bekommen in den Medien die Experten das Wort. Das waren in dieser Zeitung unter anderem der Mikrobiologe Professor Helge Karch aus Münster oder der Würzburger Professor Ulrich Vogel vom Uni-Hygiene-Institut.

Siehe: www.mainpost.de/gesundheit

Zugrunde liegt eine Güterabwägung: Wissen doch alle, auch Redaktionen, um die erheblichen wirtschaftlichen Folgen notwendiger Warnungen vor Gefährdungen. Ein schwerer Schlag hat nun vorwiegend Gemüsebauern getroffen – nicht mehr nur spanische. Aber Gefahren für Leib und Leben wiegen schwerer als wirtschaftliche Schäden.

    
    

Diesen Artikel

  • Webnews einstellen
  • Teilen
Kontakt Redaktion     An Bekannten versenden     Druckversion
Bewertung: 
  •  
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
0 Bewertungen (Sie müssen angemeldet sein um zu bewerten)
    
    

»Alle 10 Kommentare anzeigen Die neuesten Kommentare

unbekannt (242 Kommentare) am 07.06.2011 14:21

Krisenkommunikation...

...im Spiegel der Medien - "Tod durch Torte" (Coppenrath und Wiese)
Vielleicht interessiert ein Link? hier klicken
(0)
mdeeg (778 Kommentare) am 07.06.2011 12:52

Staat haftet!

Es kommt halt immer darauf an, wer klagt und welche Lobby und Möglichkeiten man hat!
Hierzu aus einem Medienbericht in einem durchaus verrgleichbaren Fall:

"Vor 20 Jahren machte der so genannte Flüssigei-Skandal bundesweit Schlagzeilen. Im Sommer 1985 hatte das Stuttgarter Regierungspräsidium auf dem Höhepunkt des Skandals vor dem Verzehr angeblich "mikrobiell verseuchter" Nudeln des schwäbischen Produzenten Birkel gewarnt. Das Amt hatte damals eine Liste veröffentlicht, in der unter anderen auch fünf Birkel-Produkte standen. Die Eierteigwaren seien Ekel erregend verschmutzt und enthielten einen überhöhten Milchsäurewert, der auf die Verwendung von verdorbenem Flüssigei zurückzuführen sei, hatte die Behörde damals erklärt. Birkel hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, aus seinen Rezepturen gehe eindeutig hervor, dass bei den inkriminierten Produkten nur Trockenei verwendet worden sei. Der hohe Milchsäureanteil sei ausschließlich dadurch bedingt.

Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Richter bescheinigten dem Land massive Fehler und rehabilitierten den Eierteigwarenhersteller voll. Birkel hatte das Land damals wegen erlittener Umsatzeinbußen auf die bislang in der Bundesrepublik beispiellose Schadenersatzsumme von 43,2 Millionen Mark (22 Millionen Euro) verklagt. Nach zwei juristischen Schlappen für den Staat verglichen sich Birkel und das Land im Jahr 1991 auf 12,75 Millionen Mark (6,52 Millionen Euro) Schadenersatz. Die Vergleichssumme ging an den ehemaligen Firmeninhaber Klaus Birkel, der das Unternehmen inzwischen verkauft hatte.

Der schärfste Kontrahent Birkels, der frühere Stuttgarter Regierungspräsident Manfred Bulling, hatte im Zuge der Auseinandersetzung das Handtuch geworfen. Bulling, der in der baden-württembergischen Öffentlichkeit als Verantwortlicher der Verbraucherwarnung scharf kritisiert worden war, beantragte im November 1989 seine sofortige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand."
(0)
antonsah (267 Kommentare) am 07.06.2011 21:48

@mdeeg

Ich meine nicht, dass der Birkel-Fall zum Vergleich mit der folgenreichen EHEC-Epedemie taugt.
Anton Sahlender, Leseranwalt
(0)
mdeeg (778 Kommentare) am 09.06.2011 13:25

Absolut...

und zwar in der der Wirkung sowohl auf den Verbraucher als auch die Hersteller/Produzenten.
(0)
evakurt (2618 Kommentare) am 06.06.2011 14:18

Da sind wir uns schon einig.

Über gesundheitsgefährdende Dinge muss berichtet werden, sobald es offizielle Verlautbarungen darüber gibt. Genau deshalb sollten die Behörden mit offiziellen Verlautbarungen vorsichtig sein - ob das nun die Hamburger Gesundheitsbehörde ist oder die Staatsawaltschaft im Fall Kachelmann oder Bürgermeister, wenn es um Informationen über noch nicht vom Stadtrat abgesegnete Haushaltsplanungen geht.

Denn bei aller Übereinstimmung in der Sache ist immer noch objektiv ungeklärt, wer Verantwortung für Schäden aufgrund sich im Nachhinein als falsch erweisende Meldungen trägt. Die Behörden sagen, wir haften grundsätzlich nicht - außer etwa bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit. Die Presse sagt dasselbe. Zurück bleiben Geschädigte. Ich meine, dass es eine Versicherung geben sollte, die von Behörden oder von der Presse abgeschlossen werden muss, wenn Schäden aufgrund falscher Verlautbarungen oder Berichte entstehen. Damit würde weder die Informationspflicht der Behörden noch die Pressefreiheit leiden - es sei denn, man definiert diese Begriffe verantwortungsfrei. - Trotzdem: In diesem Fall ist den Behörden und der Presse nichts vorzuwerfen. Die Behörden müssen warnen, wenn sie plausible Hinweise haben. Die Presse muss berichten, wenn es diese Hinweise gibt. Aber der Schaden für Unschuldige ist halt trotzdem da. Ein klassischer Fall für eine Haftpflichtversicherung, niht wahr?
(1)
Zum Kommentar abschicken bitte vorher einloggen
Benutzername Passwort
 
     
Sie sind noch kein Mitglied auf mainpost.de? Dann jetzt gleich »hier registrieren
    
    

Gas

 
    

DSL

 
    

Strom

Gas
Tarifrechner
Kostenloser Gas-Tarifrechner mit allen aktuellen Anbietern und Tarifen.
Ihre PLZ
Verbrauch
    
Anzeige
    

Bundesliga-Tipp 

Fußball-Experten, aufgepasst
Hier Tipps abgeben und Preise gewinnen.  »mehr
    
    

Gewinnspiel 

Kinokarten gewinnen
Cineworld und mainpost.de verlosen 10x2 Kinokarten »mehr
    
    

Aktionsabo 

Lesespaß zum Vorzugspreis
Alle Abos auf einen Blick: Geschenk-, Aktions-, Probe-, Wochenend- und Studenten-Abos. »mehr
    
    

Daily X 

Die Jugendseite der Main-Post
Täglich aktuell, täglich lesenswert. »mehr
    
    

Partner finden!