Leseranwalt
anton.sahlender@mainpost.de

aktualisiert: 04. Oktober 2011, 12:17 Uhr
» zurück zum Artikel
EHEC: Mögliche Gefahren für Leib und Leben wiegen schwerer als absehbare wirtschaftliche Schäden
Berichte über das Darmbakterium EHEC, das zu mehr als 1000 Erkrankungen und zu Todesfällen geführt hat, nehmen in den Medien – auch in dieser Zeitung – viel Platz ein. Das führte schon zu dem Vorwurf, das sei überzogen und typisch deutsche Panikmache. – Stimmt das? »mehr
Sortierung
|
blaubi (2806 Kommentare) am 06.06.2011 12:22
selbstauferlegte moral?...das macht doch gerade die presse aus, die jeden eckzipfel findet,um über alles und nichts zu berichten und auch wild los zu spekulieren. moralisch oder net? über die kriegserstattung in afghanistan wird ja auch berichtet, das ist wohl moralisch, zu berichten: "wir haben wieder mal ein paar zivilisten abgeknallt" oder " "die afghanen sind gegen uns und bekämfen die deutschen truppen"wer entscheidet denn, wo moral anfängt und wo moral aufhört? ...oder wie war es,wo die presse auf weisung des innenministeriums verrückt machte, dass der terrorismus zu uns kommt, da wurde doch auch die bevölkerung instruiert. sieht man doch an bahnhöfen, wenn bei jedem liegengebliebenen handtäschle bei der panikmache wegen atomkraftwerken waren ja auch die pressen, sogar in "vorbildlichster" manier die MP zugegen. ist das moralischer da die bevölkerung mit schlechten gewissen zu impfen? es gibt in wirklichkeit keine richtige moral bei uns, was unbequem ist, das wird als tabu abgestempelt, und wenn es nach der moral ginge, dan müsste die mainpost zur hälfte aus weissen unbedruckten blättern bestehen, denn es gibt viele artikel, die so manchen aufstossen. die andere hälfte sind artikel a la rosamund pilcher, die heile welt vorspiegeln. allerdings auch unmoralisch, weil die vom wahren leben ablenken. und das jetzt mit der gurkenpest, ein normaldenkender mensch, der sieht diese sache objektiv und lässt sich net verrückt machen. der rest dreht halt am rad und verfällt in panikstimmung, was solls, ein mensch, der halt genau nachdenkt, der lässt sich net in panikstimmung treiben und der rest...? man kann net auf alle rücksicht nehmen |
(0)
|
|
evakurt (2618 Kommentare) am 06.06.2011 14:18
Da sind wir uns schon einig.Über gesundheitsgefährdende Dinge muss berichtet werden, sobald es offizielle Verlautbarungen darüber gibt. Genau deshalb sollten die Behörden mit offiziellen Verlautbarungen vorsichtig sein - ob das nun die Hamburger Gesundheitsbehörde ist oder die Staatsawaltschaft im Fall Kachelmann oder Bürgermeister, wenn es um Informationen über noch nicht vom Stadtrat abgesegnete Haushaltsplanungen geht.Denn bei aller Übereinstimmung in der Sache ist immer noch objektiv ungeklärt, wer Verantwortung für Schäden aufgrund sich im Nachhinein als falsch erweisende Meldungen trägt. Die Behörden sagen, wir haften grundsätzlich nicht - außer etwa bei nachweisbarer grober Fahrlässigkeit. Die Presse sagt dasselbe. Zurück bleiben Geschädigte. Ich meine, dass es eine Versicherung geben sollte, die von Behörden oder von der Presse abgeschlossen werden muss, wenn Schäden aufgrund falscher Verlautbarungen oder Berichte entstehen. Damit würde weder die Informationspflicht der Behörden noch die Pressefreiheit leiden - es sei denn, man definiert diese Begriffe verantwortungsfrei. - Trotzdem: In diesem Fall ist den Behörden und der Presse nichts vorzuwerfen. Die Behörden müssen warnen, wenn sie plausible Hinweise haben. Die Presse muss berichten, wenn es diese Hinweise gibt. Aber der Schaden für Unschuldige ist halt trotzdem da. Ein klassischer Fall für eine Haftpflichtversicherung, niht wahr? |
(1)
|
![]() |
antonsah (267 Kommentare) am 06.06.2011 14:39
@evakurt... dann suchen Sie mal eine Versicherung, die dafür eintritt....Andererseits - wieso sollten die Medien (und sei es über eine Versicherung) haften, wenn Sie eine offizielle Warnung verbreiten? Sollten nicht auch noch diejenigen für alle Folgeschäden in die Pflicht genommen werden, die vielleicht am Ende als schuldhafte Verursacher ermittelt werden...? Ich denke, versichern können sich nur Unternehmen (in diesem Fall die Gemüsebauern) selbst, gegen solche unverschuldeten Einbrüche. Bei allen anderen Beteiligten in der Informationskette müsste eine gravierende Pflichtverletzung nachgewiesen werden, um sie in die Haftung nehmen zu können. Anton Sahlender, Leseranwalt |
(0)
|
![]() |
evakurt (2618 Kommentare) am 06.06.2011 20:11
Juristisch haben Sie recht,wiewohl ich schon meine, dass sich auch Behörden versichern lassen können und nicht für diesen, aber sehr wohl in anderen Fällen auch die Presse. Das ist eine Frage der Versicherungsbeitragshöhe.Ihren Argumenten ist auch nichts entgegen zu setzen, da sie in sich logisch sind. Mein Problem ist und bleibt: Alle in sich logischen Begründungen helfen dem Geschädigten nicht - in diesem Fall sind es die Gemüsebauern, in anderen Fällen sind es Personen des öffentlichen Interesses - wir haben bereits darüber ausführlich diskutiert. Wer übernimmt die Verantwortung für Schaden? Die Geschädigten? Ja, das ist in der Tat die PRaxis. Muss das so sein? |
(0)
|
![]() |
antonsah (267 Kommentare) am 06.06.2011 23:25
@evakurtJa, es muss wohl sein. Die juristische Betrachtung ist durchaus auch verständlich und logisch. Sie werden niemanden alleine aus moralischen Gründen, aus Gefälligkeit oder gar Mitleidsverpflichtung in Haftung nehmen können. Da bedarf es schon eines Schuldnachweises. Es gibt auch so etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko oder ein unternehmerisches Risiko. Damit lässt sich nicht alles rechtfertigen, aber es ist auch nicht alles mit Netz und doppeltem Boden abzusichern. Leider ...Anton Sahlender, Leseranwalt |
(0)
|
![]() |
evakurt (2618 Kommentare) am 07.06.2011 23:50
Dass Behörden und die Pressefür Normalbürger, Berufsgruppen und vor allem für Personen des öffentlichen Interesses Gegenstand des allgemeinen Lebensrisikos sein können, ist vermutlich unvermeidlich - das ist wohl wahr. Trotzdem sollte man zur Kenntnis nehmen, dass es so ist.Ungeachtet dessen: Im EHEC-Fall haben aus meiner Sicht allenfalls Behörden einen Fehler gemacht - wiewohl die Behörden hier wirklich in der Klemme sitzen (also auch Verständnis für die Behörden von meiner Seite), die PResse hat mit ihrer Weitergabe der Behörden-Verlautbarungen sicherlich keinen Fehler gemacht - sie muss sogar im Rahmen ihres Auftrags darüber berichten. Insofern volles Einverständnis, und trotzdem: ein Normal-Bürger dürfte sich so etwas ungestraft nicht leisten - was Falsches ermitteln und rausposaunen (lassen). Da wird dann die Tat nicht an der Intention, sondern an der Wirkung gemessen. - Ist Ihnen nicht bewusst, dass Behörden und die Presse juristisch exorbitant gegenüber Normal-Bürgern bevorzugt sind? |
(0)
|
|
mdeeg (778 Kommentare) am 07.06.2011 12:52
Staat haftet!Es kommt halt immer darauf an, wer klagt und welche Lobby und Möglichkeiten man hat!Hierzu aus einem Medienbericht in einem durchaus verrgleichbaren Fall: "Vor 20 Jahren machte der so genannte Flüssigei-Skandal bundesweit Schlagzeilen. Im Sommer 1985 hatte das Stuttgarter Regierungspräsidium auf dem Höhepunkt des Skandals vor dem Verzehr angeblich "mikrobiell verseuchter" Nudeln des schwäbischen Produzenten Birkel gewarnt. Das Amt hatte damals eine Liste veröffentlicht, in der unter anderen auch fünf Birkel-Produkte standen. Die Eierteigwaren seien Ekel erregend verschmutzt und enthielten einen überhöhten Milchsäurewert, der auf die Verwendung von verdorbenem Flüssigei zurückzuführen sei, hatte die Behörde damals erklärt. Birkel hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, aus seinen Rezepturen gehe eindeutig hervor, dass bei den inkriminierten Produkten nur Trockenei verwendet worden sei. Der hohe Milchsäureanteil sei ausschließlich dadurch bedingt. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Richter bescheinigten dem Land massive Fehler und rehabilitierten den Eierteigwarenhersteller voll. Birkel hatte das Land damals wegen erlittener Umsatzeinbußen auf die bislang in der Bundesrepublik beispiellose Schadenersatzsumme von 43,2 Millionen Mark (22 Millionen Euro) verklagt. Nach zwei juristischen Schlappen für den Staat verglichen sich Birkel und das Land im Jahr 1991 auf 12,75 Millionen Mark (6,52 Millionen Euro) Schadenersatz. Die Vergleichssumme ging an den ehemaligen Firmeninhaber Klaus Birkel, der das Unternehmen inzwischen verkauft hatte. Der schärfste Kontrahent Birkels, der frühere Stuttgarter Regierungspräsident Manfred Bulling, hatte im Zuge der Auseinandersetzung das Handtuch geworfen. Bulling, der in der baden-württembergischen Öffentlichkeit als Verantwortlicher der Verbraucherwarnung scharf kritisiert worden war, beantragte im November 1989 seine sofortige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand." |
(0)
|
![]() |
antonsah (267 Kommentare) am 07.06.2011 21:48
@mdeegIch meine nicht, dass der Birkel-Fall zum Vergleich mit der folgenreichen EHEC-Epedemie taugt.Anton Sahlender, Leseranwalt |
(0)
|
![]() |
mdeeg (778 Kommentare) am 09.06.2011 13:25
Absolut...und zwar in der der Wirkung sowohl auf den Verbraucher als auch die Hersteller/Produzenten. |
(0)
|
|
unbekannt (242 Kommentare) am 07.06.2011 14:21
Krisenkommunikation......im Spiegel der Medien - "Tod durch Torte" (Coppenrath und Wiese)Vielleicht interessiert ein Link? hier klicken |
(0)
|
Zum Kommentar abschicken bitte vorher einloggen
Sie sind noch kein Mitglied auf mainpost.de?
Dann jetzt gleich »hier registrieren
Gas
DSL
Strom
Anzeige
Bundesliga-Tipp
Fußball-Experten, aufgepasst
Hier Tipps abgeben und Preise gewinnen. »mehr
Gewinnspiel
Kinokarten gewinnen
Cineworld und mainpost.de verlosen 10x2 Kinokarten »mehr
Aktionsabo
Lesespaß zum Vorzugspreis
Alle Abos auf einen Blick: Geschenk-, Aktions-, Probe-, Wochenend- und Studenten-Abos. »mehr
Daily X
Die Jugendseite der Main-Post
Täglich aktuell, täglich lesenswert. »mehr

Wetter



