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publiziert: 03.10.2011 19:08 Uhr
aktualisiert: 04.10.2011 12:16 Uhr
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Wenn in allgemein interessanten Streitigkeiten schonungslos kritisiert werden darf

Meinungsäußerung war es und nicht Schmähkritik, dass in einer Zeitung eine Person als „Sexual-Gangster“ bezeichnet worden ist. So entschied das Oberlandesgericht Dresden, weil der so bezeichnete Mann geklagt hatte. Der war aber tatsächlich viele Jahre zuvor wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Mädchen verurteilt worden. Auch aktuell lag eine Missbrauchsanzeige gegen ihn vor. Das war in der Zeitung ebenfalls zu lesen. Nun wollte der Mann, dass diese ehrverletzenden Äußerungen künftig unterlassen würden und dazu Schadensersatz.

Die Bezeichnung „Sexual-Gangster“ und der Hinweis auf seine Verurteilungen bezeichnete das Gericht ebenfalls grundsätzlich als ehrverletzend und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Trotzdem bekam der Mann in keinem Falle Recht.

Er war nämlich als ABM-Kraft Mädchentrainer in einem Sportverein geworden – trotz der Vorstrafen. Darüber berichtete die Zeitung. Nach der Veröffentlichung folgte die Kündigung aus der Trainertätigkeit.

Die Richter erkannten ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an dem Vorgang. Der Artikel sei von der Sorge um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuelle Übergriffe verurteilter Sexualstraftäter getragen. Kritik richte sich also gegen Arbeitsamt und Verein.

„Sexual-Gangster“, so hieß es, sei in diesem Falle grundgesetzlich geschützte Meinungsäußerung. Bemerkenswert ist, was generell zu Meinungsäußerungen im Urteil steht: „Die subjektive Meinung darf gerade in Streitigkeiten des allgemeinen Interesses hart, scharf und überspitzt, provokativ, abwertend, übersteigernd und polemisch geäußert werden. Auch abwertende Kritik darf, solange sie sachbezogen ist, scharf, schonungslos und ausfällig sein. Die Meinungsfreiheit hat im Grundsatz Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht, solange eine Äußerung Bestandteil der für eine freiheitlich demokratische Ordnung schlechthin konstituierenden geistigen Auseinandersetzung in Angelegenheiten öffentlicher Bedeutung ist.“

Schmähkritik läge dann vor, wenn die persönliche Kränkung und Herabsetzung das sachliche Anliegen voll in den Hintergrund drängen würde, also der Sachbezug zu Fragen gesellschaftlicher Relevanz fehle, wenn es alleine um die Diffamierung der Betroffenen gehe (29. 7. 10 – 4 W 0733/10). Soweit das Gericht.

Dieser Beitrag ist Erklärung, soll keine Anregung für den Alltag sein. Er zeigt die große Bedeutung der Meinungsfreiheit für Medien in einer Demokratie. Entscheidend ist stets der Einzelfall. Trotz dieser Rechtsprechung bemühen sich Redaktionen um deutliche Kritik, die nicht ausfallend wird.

    
    

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mdeeg (778 Kommentare) am 05.10.2011 17:19

Beispiele am laufenden Band!

Richtig ist, dass mittlerweile jeder verwirrte Möchtegernstraftäter in irgendwelchen nebulösen "Vorbereitungsstadien" als TERRORIST durch die Medienlandschaft gehetzt wird. (In jeder Schulklasse in den 80ern gab es schon "Bombenbauer"....) Jeder herrenlose Koffer in einem Bahnhof kommt unter der Überschrift "Terroralarm" groß raus. Ergebnis des ganzen ist, dass sich die Verantwortlichen immer mehr der Lächerlichkeit preisgeben. Glaubt man wirklich immer noch, so die immer weitgreifenderen "Anti-Terrorgesetze", Vorratsdatenspeicherung und ähnlichem Unfug (während parallel die Ausgrenzung verbal vorangetrieben wird...) durchsetzen zu können? Offenbar....

Das Beispiel von Evakurt, was die mediale Darstellung von "Straftaten" und "Straftätern" in der Presse - und nach meiner Erfahrung insbesondere in der Mainpost - angeht, ist keine Ausnahme und kein Einzelfall sondern EXEMPLARISCH!

Was besonders stört, ist die bagatellisierende Art des Umgangs, von wegen, hätten wir das vorher gewußt, hätten wir die andere Sichtweise gekannt...

Tatsache ist:[/u]
Weder die Mainpost noch die Justiz in Unterfranken sind - dort wo sie die anderen Perspektiven zur Genüge kennen! - in der Lage, ihre MASSIVEN FEHLLEISTUNGEN öffentlich aufzuarbeiten, einzugestehen und zu analysieren.

Meinungsfreiheit bedeutet auch, dass man Fehlleistungen öffentlicher Behörden in der in dem Dresdner Urteil [u]genannten Art und Weise
öffentlich machen darf ggf. "muss - auch dies ist ZIVILCOURAGE!

Bis heute ist bspw. nicht geklärt, weshalb dem Verdacht der Freiheitsberaubung durch Beamte der Staatsanwaltschaft Würzburg/Generalstaatsanwlalt Lückemann (CSU) und das Oberlandesgericht Bamberg,1. Strafsenat unter Vorsitz Dr. Baumann (CSU) wie ich ihn mehrfach gegenüber der Mainpost geltend gemacht habe, bislang nicht nachgegangen wurde. (Die - wie ich behaupte -vorsätzlich falsche Darstellung der Staatsanwaltschaft wurde sehr wohl öffentlich dargestellt, wie von Hr. Sahlender oben angeführt, auch hier wohl "ungeprüft"...und nach wie vor PERSÖNLICHKEITSVERLETZEND, und zwar massiv...)

Wer solche Berichte und Kommentare bringt, Herr Sahlender. sollte die "Leichen im Keller" nicht vergessen...
(1)
blaubi (2806 Kommentare) am 04.10.2011 16:53

@ antonsah

...ich möchte mich nicht in diesen dialog einmischen, aber ich habe eine bitte, wäre es möglich, den kompletten wortlaut des dresdner urteiles irgendwie zu verlinken bzw. sie haben jan meine mailadresse.
dieser auszug ist mir etwas zuwenig, das drumherum wäre auch interssant
(0)
antonsah (267 Kommentare) am 04.10.2011 22:03

@blaubi

Weiß leider nicht, wie ich auf das gesamte Urteil verlinken kann. Ich habe die Entscheidung aus AfP, einer Zeitschrift, die wir in Papier im Abonnement haben. Hier können Sie sich selbst einloggen http://www.afp-medienrecht.de/ . Ich habe eigens das Aktenzeichen hinzugefügt. Vielleicht finden Sie damit die ganze Entscheidung auf anderen juristischen Netportalen. Etwa dem des OLG Dresden
Anton Sahlender, Leseranwalt
(0)
blaubi (2806 Kommentare) am 05.10.2011 18:04

sorry, riskant

...mit anmelden für ein probeabo? mir zu riskant.
wenn sie aber die möglichkeit haben, den text al la guttenberg...?
noch eines, des urteiles betreffend. wäre mal überlegenswert diese worte der onlineredaktion zum lesen zu geben, denn irgenwie wird es von tat zu tag immer schlimmer, was die "eigeninitiative" bezüglich bewertung(willkür) betrifft. man hat die eigene latte der moral geschaffen und diese wird dem kommentator aufs auge gedrückt. nach AGB's eigentlich unfalsch, ...gerade mit sarkasmus, ironie, persiflage etc. muss man doch im rahmen des legalen sein, während seitens der onlineredaktion persönlichwerdung mit beleidigungen als legal akzeptiert werden. wäre mal nett, wenn sie als leseranwalt mal diesbezüglich ermitteln würden, vielleicht eine recherche tätigen, wo bei welchen journalisten/redakteur die messlatte der moral liegt, inwieweit sich diese moralvorstellungen unterscheiden.
das wäre auch mal einen artikel wert.
(0)
blaubi (2806 Kommentare) am 06.10.2011 17:32

@ antonsah

...diese selbstauflerlegten pressecodexe sind alles hypokrisie seitens der redaktion, sarkasmus und ironie wird ruck-zuck zensiert, aber persönichkeitsverletzungen mit beleidigungen,als eine unterfränkische tugend entdeckt?
(0)
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