Leseranwalt

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aktualisiert: 04. Oktober 2011, 12:16 Uhr » zurück zum Artikel
    
    
 
    
 
    
 


Wenn in allgemein interessanten Streitigkeiten schonungslos kritisiert werden darf

Meinungsäußerung war es und nicht Schmähkritik, dass in einer Zeitung eine Person als „Sexual-Gangster“ bezeichnet worden ist. So entschied das Oberlandesgericht Dresden, weil der so bezeichnete Mann geklagt hatte. Der war aber tatsächlich viele Jahre zuvor wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Mädchen verurteilt worden. Auch aktuell lag eine Missbrauchsanzeige gegen ihn vor.  »mehr

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evakurt (2618 Kommentare) am 03.10.2011 23:03

"Die Meinungsfreiheit hat im Grundsatz Vorrang ....

vor dem Persönlichkeitsrecht" - das ist doch mal ein ehrlicher Satz. Dieser Satz sollte vor das Bundes-Verfassungsgericht und wenn dieses das genauso sieht, sollte jeder wissen: In unserer Gesellschaft hat die "Meinungsfreiheit ... im Grundsatz Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht". Das wäre eine Ansage.

Allerdings sollte damit gesetzlich geklärt wird, wer für die Folgen aufkommt. Das wird aber nicht passieren. Also bleibt allerdings nur noch zu hoffen, dass sich eine Gesellschaftskultur entwickelt, in der Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Meinungsfreiheit einfach ignoriert werden, im Sinne von: "Diese Persönlichkeitsrechtsverletzung nehmen wir bewusst nicht zur Kenntnis, weil sie Folge von Meinungsfreiheit war. Meint Euch einen frei, aber belästigt damit nicht die Gesellschaft".

Wenn heute in irgendeiner Zeitung (mir geht's jetzt gar nicht um die MP) stehen würde, ich wäre ein Kindesmißbraucher, weil ich damals als 19jähriger eine 15jährige Freundin hatte, würde ich vermutlich noch drum bitten, bei der Gelegenheit meine 12 Frauenmorde auch redaktionell mit zu berücksichtigen. Soll ein bitterer Joke sein, aber Sie wissen schon, was ich damit sagen will.

Bei der Gelegenheit eine wahre Geschichte: Vor einigen Jahren habe ich mal in der MP gelesen, wie da (anonym) über einen Jugendstraftäter geschrieben wurde, der nach mehreren Delikten (schwere Sachbeschädigung, Rauschgift-Delikt sowie Körperverletzung) zu einer Strafe von 150 Euro sowie 20 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt wurde. Mein Gedanke war: Ziemlich schwerer Junge UND ziemlich mäßige Strafe. - Zufällig war mein Junior am selben Tag auch auf dem Gericht, weil er angeklagt war, sein Zeugenwissen bezüglich einer Schlägerei nicht preisgegeben zu haben. Um es kurz zu machen: Es stellte sich heraus, dass ER der "schwere Junge" war. Warum? Er hatte mit 14 mit Kumpels versucht, eine von einem Baubagger aus dem Fundament gerissene Straßenlampe mit den Füßen umzutreten (= Sachbeschädigung). Er war mit 17 in einer Disko erwischt worden, wie er Haschisch rauchte (Rauschgift-Delikt) und er wußte von einer Schlägerei, bei der er aber nicht life dabei war. - Wie auch immer: Wir haben uns alle über den MP-Artikel gefreut und extra noch ein paar Tagesausgaben gekauft.

ABER - und das ist das Gemeinsame des obigen Themas "Meinungsfreiheit" und der Berichterstattung über den jugendlichen Straftäter: Sprache schleift sich ab, wenn sie zu oft überspitzt genutzt wird. - Wenn ich inzwischen Berichte über Jugendkriminalität lese, denke ich mir, dass das wahrscheinlich komplett übertrieben ist. Wenn jemand "Sex-Gangster" genannt wird, erschrickt mich das nicht, weil es ja so oft NICHT stimmt (man denke nur an die "Erfolgsquote" bei den Mißbrauchsfällen der letzten Zeit im Raum Würzburg). Könnte sein, könnte nicht sein. Da ist halt wieder mal einer im Visier.

Wie ICH das sehe, ist relativ unwichtig. Stellen Sie sich aber mal vor, diese Art der Rezeption wird zur Regel - Anzeichen dafür gibt es.
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antonsah (267 Kommentare) am 04.10.2011 14:51

@evakurt

Das Bundesverfassungsgericht hat sehr häufig auch Meinungs- und Medienfreiheit für eine Demokratie höher bewertet als Persönlichkeitsrechte. Das macht Sinn für ein freiheitliches Staatswesen, wenn man einen Moment darüber nachdenkt. Allerdings entscheidet immer der Einzelfall. Das heißt, es kann auch Persönlichkeitsrecht schwerer wiegen.
Das befreit Medien nicht von journalistischen Grundsätzen.Ich glaube auch nicht, dass nun permanent Kritik so überzogen dargeboten wird, wie es die Entscheidungsbegründung aus Dresden glauben machen könnte. Es gibt zudem ethische Grundsätze, denen sich vor allem Printmedien verpflichtet sehen.
Auch ihr Beispiel zeigt, dass es Ausreißer gibt. Es gehe in dem von ihnen geschilderten Fall davon aus, dass sich unserer Redaktion auf eine Information aus dem Gericht - in der leider üblichen amtlichen Gerichtssprache verfasst - gestützt hat, ohne sie nachrecherechiert zu haben. Dass dahinter keine böse Absicht steckt, macht es nicht besser.
Aber in dem geschilderten Fall hätte ich gerne die von ihnen geschilderte Wirklichkeit hinzugefügt - wenn ich sie aktuell erfahren hätte.
Anton Sahlender, Leseranwalt
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evakurt (2618 Kommentare) am 04.10.2011 15:44

Dieser geschilderte Gerichtsfall

war für Betroffene ja nicht schädlich, da keine Namen genannt wurden - das wurde eher als kurios und witzig empfunden. Somit ist dieser Fall nur insofern erwähnenswert, weil er zu etwas führt, was Redakteure nicht wollen können: Meldungen werden einfach nicht mehr (ausreichend) ernst genommen. Meine Familie plus alle die, denen wir den Artikel damals stolz gezeigt haben, kommentieren Berichte über Jugendkriminalität seitdem eher süffisant in dem Sinne: "Also, wenn das genauso realistisch ist, wie das damals bei Eurem Junior war, dann kann das nichts Größeres sein." Anders gesagt: Man kann sich heute nicht darauf verlassen, ob das Gewicht einer Berichterstattung substanziell etwas mit der SChwere eines Vergehens zu tun hat. Sprache wird semantisch geschleift - die SPrache wird geschleift, wie früher Städte geschleift wurden.

Und da sind wir beim eigentlichen Thema mit dem "Sexual-Gangster". Dieser robuste Begriff erweckt den Eindruck, da stünde viel Substanz dahinter - was sein kann oder eben auch nicht sein kann. Zu verweisen ist hier beispielsweise auch auf den Begriff "Sexueller Mißbrauch", der GLEICHERMASSEN verwendet wird, ob ein 23 Jähriger mit einer 15Jährigen Sex hat oder ob ein 45Jähriger eine 7Jährige oder einen 12Jährigen vergewaltigt. Die Benennungsvielfalt von Sprache wird damit abgetragen. Natürlich gibt es ein Strafgesetzbuch, demnach Sex mit unter 16Jährigen als "Mißbrauch" strafbar ist/sein kann (und wenn es einen Tag vor dem 16.Geburtstag ist) - dafür muss man Verständnis haben, weil irgendwie Linien gezogen werden müssen. Aber jeder halbwegs normale Mensch weiss ganz einfach, dass Sex zwischen jungen Leuten, von denen die jüngere Person eine biologisch voll ausgewachsene Frau von knapp 16 ist, nicht nur etwas anders, sondern sogar etwas ganz, ganz anderes ist als eine Vergewaltigung einer 7Jährigen durch einen 45 Jährigen. Selbstverständlich weiss das die Redaktion auch, aber die Sprache scheint es nicht mehr zu wissen.

Um auf den Punkt zu kommen: Wenn Medien ihr Pulver verschießen, weil sie Meinung "provokativ, abwertend, übersteigernd und polemisch "äußern (dürfen), wird das (und ist das bereits heute) immer mehr reiner Zirkus. Man kann oft echt schwerwiegende Fälle überhaupt nicht mehr von hochgepuschten Fällen unterscheiden. Und das führt irgendwann dazu, dass Begriffe wie "Sex-Gangster" und "Kindesmißbrauch" gar nicht mehr ernst genommen werden.

Meinungsfreiheit ist wirklich ein hohes Gut, das aber gepflegt werden sollte über einen angemessenen Umgang mit Sprache. Diese Angemessenheit scheint immer mehr aus der Mode zu geraten. Und damit kann man Dinge irgendwann überhaupt nicht mehr angemessen benennen. Ob das eine/r will - ich glaube nicht.
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antonsah (267 Kommentare) am 04.10.2011 16:46

@evakurt

Jetzt, so fürchte ich, übertreiben Sie ein bisschen. Natürlich wird immer wieder der Sammelbegriff "Sexueller Missbrauch" verwendet. Meist erklärt die folgende Nachricht aber (nicht identifizierend), um welche Täter und Opfer es sich handelt.
Die Gefahr der verfälschenden Vermischung besteht vorwiegend bei Statistiken.
Wenn freilich Grund zu Klage besteht, geben Sie mir die mediale Beispiele zur Kenntnis...
Ich meine, ich habe in meinem Leseranwalt-Text darauf hingewiesen, dass diese Urteilsbegründung keine Anregung ist - auch nicht für Medien.
Anton Sahlender, Leseranwalt
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evakurt (2618 Kommentare) am 04.10.2011 17:45

Ja, SIe haben darauf hingewiesen

und ich nehme Ihnen das ja ab. Jedoch wird dieser Hinweis einen erheblichen Teil der Medien nicht erreichen.
Was Beispiele angeht, versuche ich nach das nächste Mal dran zu denken, wenn wieder mal was ist.
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blaubi (2806 Kommentare) am 04.10.2011 16:53

@ antonsah

...ich möchte mich nicht in diesen dialog einmischen, aber ich habe eine bitte, wäre es möglich, den kompletten wortlaut des dresdner urteiles irgendwie zu verlinken bzw. sie haben jan meine mailadresse.
dieser auszug ist mir etwas zuwenig, das drumherum wäre auch interssant
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antonsah (267 Kommentare) am 04.10.2011 22:03

@blaubi

Weiß leider nicht, wie ich auf das gesamte Urteil verlinken kann. Ich habe die Entscheidung aus AfP, einer Zeitschrift, die wir in Papier im Abonnement haben. Hier können Sie sich selbst einloggen http://www.afp-medienrecht.de/ . Ich habe eigens das Aktenzeichen hinzugefügt. Vielleicht finden Sie damit die ganze Entscheidung auf anderen juristischen Netportalen. Etwa dem des OLG Dresden
Anton Sahlender, Leseranwalt
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blaubi (2806 Kommentare) am 05.10.2011 18:04

sorry, riskant

...mit anmelden für ein probeabo? mir zu riskant.
wenn sie aber die möglichkeit haben, den text al la guttenberg...?
noch eines, des urteiles betreffend. wäre mal überlegenswert diese worte der onlineredaktion zum lesen zu geben, denn irgenwie wird es von tat zu tag immer schlimmer, was die "eigeninitiative" bezüglich bewertung(willkür) betrifft. man hat die eigene latte der moral geschaffen und diese wird dem kommentator aufs auge gedrückt. nach AGB's eigentlich unfalsch, ...gerade mit sarkasmus, ironie, persiflage etc. muss man doch im rahmen des legalen sein, während seitens der onlineredaktion persönlichwerdung mit beleidigungen als legal akzeptiert werden. wäre mal nett, wenn sie als leseranwalt mal diesbezüglich ermitteln würden, vielleicht eine recherche tätigen, wo bei welchen journalisten/redakteur die messlatte der moral liegt, inwieweit sich diese moralvorstellungen unterscheiden.
das wäre auch mal einen artikel wert.
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blaubi (2806 Kommentare) am 06.10.2011 17:32

@ antonsah

...diese selbstauflerlegten pressecodexe sind alles hypokrisie seitens der redaktion, sarkasmus und ironie wird ruck-zuck zensiert, aber persönichkeitsverletzungen mit beleidigungen,als eine unterfränkische tugend entdeckt?
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mdeeg (778 Kommentare) am 05.10.2011 17:19

Beispiele am laufenden Band!

Richtig ist, dass mittlerweile jeder verwirrte Möchtegernstraftäter in irgendwelchen nebulösen "Vorbereitungsstadien" als TERRORIST durch die Medienlandschaft gehetzt wird. (In jeder Schulklasse in den 80ern gab es schon "Bombenbauer"....) Jeder herrenlose Koffer in einem Bahnhof kommt unter der Überschrift "Terroralarm" groß raus. Ergebnis des ganzen ist, dass sich die Verantwortlichen immer mehr der Lächerlichkeit preisgeben. Glaubt man wirklich immer noch, so die immer weitgreifenderen "Anti-Terrorgesetze", Vorratsdatenspeicherung und ähnlichem Unfug (während parallel die Ausgrenzung verbal vorangetrieben wird...) durchsetzen zu können? Offenbar....

Das Beispiel von Evakurt, was die mediale Darstellung von "Straftaten" und "Straftätern" in der Presse - und nach meiner Erfahrung insbesondere in der Mainpost - angeht, ist keine Ausnahme und kein Einzelfall sondern EXEMPLARISCH!

Was besonders stört, ist die bagatellisierende Art des Umgangs, von wegen, hätten wir das vorher gewußt, hätten wir die andere Sichtweise gekannt...

Tatsache ist:[/u]
Weder die Mainpost noch die Justiz in Unterfranken sind - dort wo sie die anderen Perspektiven zur Genüge kennen! - in der Lage, ihre MASSIVEN FEHLLEISTUNGEN öffentlich aufzuarbeiten, einzugestehen und zu analysieren.

Meinungsfreiheit bedeutet auch, dass man Fehlleistungen öffentlicher Behörden in der in dem Dresdner Urteil [u]genannten Art und Weise
öffentlich machen darf ggf. "muss - auch dies ist ZIVILCOURAGE!

Bis heute ist bspw. nicht geklärt, weshalb dem Verdacht der Freiheitsberaubung durch Beamte der Staatsanwaltschaft Würzburg/Generalstaatsanwlalt Lückemann (CSU) und das Oberlandesgericht Bamberg,1. Strafsenat unter Vorsitz Dr. Baumann (CSU) wie ich ihn mehrfach gegenüber der Mainpost geltend gemacht habe, bislang nicht nachgegangen wurde. (Die - wie ich behaupte -vorsätzlich falsche Darstellung der Staatsanwaltschaft wurde sehr wohl öffentlich dargestellt, wie von Hr. Sahlender oben angeführt, auch hier wohl "ungeprüft"...und nach wie vor PERSÖNLICHKEITSVERLETZEND, und zwar massiv...)

Wer solche Berichte und Kommentare bringt, Herr Sahlender. sollte die "Leichen im Keller" nicht vergessen...
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