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publiziert: 27.11.2011 13:57 Uhr
aktualisiert: 28.11.2011 15:31 Uhr
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Datenschutzgesetz, Medienprivileg, Redaktionsgeheimnis und mein Fehler

  • Leseranwalt Leseranwalt Anton Sahlender.
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Ich bekenne ein Versehen. Es darf nicht wieder vorkommen. Ich habe eine Kurz-Antwort auf eine Zuschrift per E-Mail an eine falsche Adresse geschickt. Dabei ging die politische Aussage in der Zuschrift mit an den falschen Adressaten. So habe ich redaktionellen Datenschutz, der von sehr grundsätzlicher Bedeutung ist, unbeabsichtigt verletzt. Ich komme darauf zurück.

Zuerst läutere ich mich, indem ich die redaktionelle Verpflichtung darstelle, personenbezogene Daten zu schützen. Zugrunde liegt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es macht auch Unternehmen strenge Auflagen für den Umgang mit persönlichen Daten. Es schützt so informelle Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte. Doch das BDSG gilt nicht in vollem Umfang für Medien, sonst wäre eine unabhängige und investigative journalistische Arbeit unmöglich. Pressefreiheit, trotz Datenschutz, sichert ein Medienprivileg in den Paragraphen 41, Abs.1, BDSG oder 10a Bayerisches Pressegesetz. Es stellt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich zu eigenen journalistisch-redaktionellen oder literarischen Zwecken von der Einhaltung der Datenschutzvorschriften im Wesentlichen frei. Das heißt, im Unternehmen Main-Post verantwortet die Redaktion die Sicherheit ihrer Daten und Informationen. Auf die bleibt Dritten der Blick verwehrt – auch Staatsorganen. In unserer Informationsgesellschaft mit Computern, Internet, digitalen Netzwerken und mobilen Endgeräten muss aber das Unternehmen dafür die technischen Sicherheitsmaßnahmen bieten.

Personenbezogen sind alle Informationen, die über eine Bezugsperson etwas aussagen oder mit ihr in Verbindung zu bringen sind, also mehr als Name und Geburtsort. Das sind auch Meinungsäußerungen, Beurteilungen und Werturteile, mündliche und schriftliche Aussagen. Sie dürfen nicht in unbefugte Hände geraten. Darauf muss sich jede Person absolut verlassen können, die mit Medien Kontakt hat.

Daten, die nicht publiziert werden, bleiben Redaktionsgeheimnis. Verpflichtet sind die Printredaktionen der freiwilligen Selbstkontrolle des Deutschen Presserats. Er gibt in seinem Kodex Schutz-Normen vor.

Meine falsch verschickte E-Mail wurde sofort ruchbar, weil sich Absender der Zuschrift und falscher Adressat, kennen. Genau deshalb hoffe ich, kein Problem geschaffen zu haben. Das Vertrauen in unsere Redaktion darf nicht leiden. Ich versichere, dass hier mit Daten verantwortungsbewusst umgegangen wird im Sinne von Datenschutzgesetz und den Richtlinien des Presserates.

Anton Sahlender
    
    

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Die neuesten Kommentare

kranzberg (25 Kommentare) am 29.11.2011 18:08

nochmal: naja

Man könnte das noch fortsetzen und zwar etwa mit "betroffenener ... " oder "Qualität ist keine Frage der Quantität" einer Äußerung, aber Ich will es beenden. Nur eines noch. Die Korrekturinstanz hätte ich zur Verdeutlichung in " " setzen sollen, was ich aber dem Sinne nach mit "Schutzengel" und "guter Geist" getan habe. Oder noch einfacher: Man hat halt einen Freund, der ein wenig auf einen aufpasst und gelegentlich bremst, oder nicht. O.k? Ansonsten ist "die Botschaft angekommen". Im übrigen gehe ich davon aus, daß Sie wissen, wer Kranzberg ist. zwinkern Schönen Abend
(1)
antonsah (378 Kommentare) am 29.11.2011 20:02

@kranzberg

Nein, ich weiß momentan nicht wer hinter kranzberg steckt. Das tut auch nichts zur Sache.
Ich bin aber ratlos, wenn ein Fragesteller im folgenden Bemühen um eine ausreichende Antwort auf seine Fragen etwas Belastendes sehen möchte. Andeutungen in der Möglichkeitsform bleiben nämlich trotzdem unmissverständlich. Und für Qualität bürgen auch nicht Binsenweisheiten.
Ich halte mich an die Sache: Für eine Antwort-Email, in der steht, dass ich auf die gestellte Frage nach dem Urlaub zurückkomme, missbrauche ich keinen kontrollierenden Freund, bestenfalls einen Schutzengel. Guter Geist wollte ich mit meiner Erklärung selbst sein. Ist vielleicht gescheitert.
Beiträge in der Zeitung werden übrigens gegengelesen - intern.
Für das Smilie, plus schönen Abend, danke ich. Schreibe ebenso.
Anton Sahlender, Leseranwalt
(0)
kranzberg (25 Kommentare) am 28.11.2011 17:36

Na ja

Auch wenn mich der Grund, warum dieses "VERSEHEN" im Leseranwalt publiziert wird, schon interessieren würde, den Vorgang selbst will ich nicht kommentieren. Ich stelle hier lediglich zur Debatte, was einem kleinen Angestellten (bespielsweise in einer Bank oder bei einer Versicherung) passieren würde, dem Vergleichbares unterlaufen ist. M.E. fehlt da ganz einfach eine Korrekturinstanz, oder sagen wir ganz einfach ein Schutzengel oder guter Geist, dem man mal drüberschauen lässt, bevor was Sensibles rausgeht.
(1)
antonsah (378 Kommentare) am 29.11.2011 17:28

@kranzberg

Ich verstehe ihre Befürchtungen, habe sie vielleicht mit meinem Beitrag verstärkt. Publiziert habe ich dieses mein Versehen, weil ich auf diesem Weg redaktionellen Datenschutz darstellen wollte. Ich habe speziell dazu kürzlich eine Veranstaltung des Deutschen Presserates besucht. Und ich hielt es danach für einprägsamer, auch Leser mit einem Beispiel an dieses schwierige Thema heranzuführen. Es hätte natürlich genügend andere, wirklich schwer wiegende Fälle gegeben. Die sind aus Entscheidungen des Deutschen Presserates (siehe: http://www.presserat.de) und der Rechtssprechung zu entnehmen. Sie dürfen getrost davon ausgehen, dass ich kritische Inhalte, niemals auf diesem Wege beantwortet oder transportiert hätte, sodass der Vergleich mit der Bank zum Glück kaum greift. Es handelte sich um eine relativ belanglose Anfrage an den Leseranwalt. Vielleicht habe sie nun selbst zu sehr überhöht, indem ich es in diesem wichtigen Zusammenhang gebracht habe. Ich wolle nicht verunsichern, sondern das Gegenteil mitteilen. Ich lerne daraus. Dennoch werde ich, wird die Redaktion, Emails auch künftig ohne Korrekturinstanz beantworten. Externe vorbeugende Korrekturinstanzen darf es auch vor den Veröffentlichungen von Medien nicht geben. Die kämen einer Vorzensur gleich, vor der die Medien in ihrer unabhängigen Rolle schon durch das Grundgesetz geschützt sind. Wenn hier mit Veröffentlichungen oder auf anderem Wege Grenzen überschritten werden, gibt es den Presserat, aber auch den Rechtsweg mit dem wirksam dagegen vorgegangen werden kann. Für Verletzungen von Persönlichkeitsrechte und der informationellen Selbstbestimmung sind auch Medien zur Verantwortung zu ziehen.
Anton Sahlender, Leseranwalt
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